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Schuldenlexikon
Alles, was mit Schulden zu tun hat, wird hier kurz
erklärt.
Tipp: Zu einer
erfolgreichen Schuldenbekämpfung gehört auch die
Auseinandersetzung mit den Ursachen und Folgen der Überschuldung,
mit Lebensumständen, mit der eigenen Budgetplanung, dem Umgang mit
Geld und und und. Das ist auch einer der Gründe, sich in einer
solchen Situation unbedingt an eine Schuldnerberatungsstelle zu
wenden. Eine seriöse Schuldnerberatung beinhaltet eine
ganzheitliche Beratung, die sich nicht nur um die reinen
Schuldenprobleme, sondern die auch die Haushalts,- Schulden- und
persönliche und soziale Situation umfasst. Außergerichtlicher
Einigungsversuch
Der außergerichtliche Einigungsversuch (AEV) ist ein
vorgeschriebener Bestandteil beim Verbraucherinsolvenzverfahren.
Bevor der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und
Restschuldbefreiung gestellt werden kann, muss zunächst eine außergerichtliche
Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern versucht werden. Erst
wenn diese gescheitert ist, kann der Antrag gestellt werden. Das
Scheitern muss von einer geeigneten Person (z.B. Rechtsanwalt) oder
Stelle (Schuldnerberatungsstelle) bescheinigt werden.
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