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Schuldenlexikon

Alles, was mit Schulden zu tun hat, wird hier kurz erklärt.

Tipp: Zu einer erfolgreichen Schuldenbekämpfung gehört auch die Auseinandersetzung mit den Ursachen und Folgen der Überschuldung, mit Lebensumständen, mit der eigenen Budgetplanung, dem Umgang mit Geld und und und. Das ist auch einer der Gründe, sich in einer solchen Situation unbedingt an eine Schuldnerberatungsstelle zu wenden. Eine seriöse Schuldnerberatung beinhaltet eine ganzheitliche Beratung, die sich nicht nur um die reinen Schuldenprobleme, sondern die auch die Haushalts,- Schulden- und persönliche und soziale Situation umfasst.

Außergerichtlicher Einigungsversuch
Der außergerichtliche Einigungsversuch (AEV) ist ein vorgeschriebener Bestandteil beim Verbraucherinsolvenzverfahren. Bevor der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Restschuldbefreiung gestellt werden kann, muss zunächst eine außergerichtliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern versucht werden. Erst wenn diese gescheitert ist, kann der Antrag gestellt werden. Das Scheitern muss von einer geeigneten Person (z.B. Rechtsanwalt) oder Stelle (Schuldnerberatungsstelle) bescheinigt werden.


 

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