Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Berechnung des Kindes- und
Ehegattenunterhalts. Sie wird von Familienrichtern des Oberlandesgerichts
Düsseldorf erstellt und in der Regel alle zwei Jahre an die neuen
Einkommensverhältnisse angepasst. Sie hat keine Gesetzeskraft, wird jedoch
faktisch von allen Familiengerichten in Deutschland angewandt.
Die "Düsseldorfer Tabelle" besteht aus zwei Teilen: Der Kindesunterhalt wird im
ersten Teil geregelt. Hier kann man ablesen wie hoch der Kindesunterhalt je nach
Einkommen und Kindesalter ist. Im zweiten Teil werden Richtlinien für die
Berechnung des Unterhalts aufgestellt (z.B. wie das Einkommen zu ermitteln ist,
welche Abzüge vorgenommen werden können usw.). Dieser zweite Teil gilt sowohl
für den Kindes- wie für den Ehegattenunterhalt. Hier hat jedes Oberlandesgericht
inzwischen eigene "Unterhaltsrichtlinien" aufgestellt, die ganz unterschiedlich
ausfallen können.
Lebt sowohl der Unterhaltspflichtige wie der Unterhaltsberechtigte in den "neuen
Bundesländern" gilt zusätzlich als eine Art Vortabelle noch die sog. "Berliner
Tabelle",; sie ergänzt die Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle nach unten.
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