Eidesstattliche Versicherung
Alles, was mit Schulden zu tun hat, wird hier kurz erklärt.
Tipp: Zu einer erfolgreichen
Schuldenbekämpfung gehört auch die Auseinandersetzung mit den Ursachen und
Folgen der Überschuldung, mit Lebensumständen, mit der eigenen Budgetplanung,
dem Umgang mit Geld und und und. Das ist auch einer der Gründe, sich in einer
solchen Situation unbedingt an eine Schuldnerberatungsstelle zu wenden. Eine
seriöse Schuldnerberatung beinhaltet eine ganzheitliche Beratung, die sich nicht
nur um die reinen Schuldenprobleme, sondern die auch die Haushalts-Schulden und
persönliche und soziale Situation umfasst.
Eidesstattliche Versicherung
Die eidesstattliche Versicherung ist ein Hilfsmittel zur Zwangsvollstreckung
wegen Geldforderungen. Sie wurde früher Offenbarungseid genannt.
Der Gläubiger muss einen Antrag zur Anberaumung eines Termins zur Abgabe der
eidesstattlichen Versicherung beim zuständigen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht)
stellen.
Folgende Zulässigkeitsvoraussetzungen müssen vorliegen: Titel mit
Vollstreckungsklausel, Zustellung, erfolglose Sachpfändung -
Fruchtlosigkeitsbescheinigung des Gerichtsvollziehers.
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, muss der Schuldner ein
Vermögensverzeichnis ausfüllen, dass detaillierte Angaben zu seiner Einkommens-
und Vermögenssituation enthält, Angaben zu Veräußerungen in der Vergangenheit
und die Richtigkeit seiner Angaben bezeugen. Nach Abgabe der eidesstattlichen
Versicherung wird der Schuldner in das Schuldnerverzeichnis eingetragen, in das
jedermann Einsicht nehmen kann. Ebenso erfolgt in der Regel ein entsprechender
Vermerk bei der SCHUFA.
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