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Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.

Insolvenzverfahren und Lohnsteuer?

 Foren-Übersicht » Überschuldung » Insolvenzverfahren und Lohnsteuer?  Seite 1 von 1 

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Indra
Neuling
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Daten
Anmeldedatum: 03.04.2008
Beiträge: 2



Beitrag Verfasst am: 04.06.2008, 19:36    Titel: Insolvenzverfahren und Lohnsteuer? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe vor kurzem ein Regelinsolvenzverfahren beim Amtsgericht beantragt. Auf Bescheid warte ich noch.
Meine Überschuldung kam zustande durch hohe Steuernachzahlungen, die ich nicht leisten konnte. Wie ist das denn jetzt während des Verfahrens mit meiner Lohnsteuer? Ich bin selbständig, muß ich während des laufenden Insolvenzverfahrens auch Steuern zahlen obwohl mir nur der "nicht-pfändbare Betrag" zum Leben bleibt?
Wie sieht das aus mit den Beiträgen zur Krankenversicherung? Ich bin LEIDER privat versichert und zahle ziemlich viel, was ich eigentlich bei diesem geringen Betrag, der mir bleibt, gar nicht mehr kann.
Ich wäre froh, wenn mir bei meinen Fragen jemand Auskunft geben könnte.
Vielen Dank.

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Sergey
Neuling
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Daten
Anmeldedatum: 12.06.2008
Beiträge: 3



Beitrag Verfasst am: 12.06.2008, 14:29    Titel: Nicht Pfändbare Betrag Antworten mit Zitat

Hallo Indra,

alles was oberhalb des gesetzlich festgelegten nicht pfändbaren Betrages bleibt darf gepfändet werden.. So war das zumindest in meinem fall gewesen..
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Immobilienakuthelfer
Member
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Daten
Anmeldedatum: 01.05.2007
Beiträge: 65



Beitrag Verfasst am: 22.06.2008, 07:54    Titel: Re: Insolvenzverfahren und Lohnsteuer? Antworten mit Zitat

Indra hat Folgendes geschrieben:
Hallo,
ich habe vor kurzem ein Regelinsolvenzverfahren beim Amtsgericht beantragt. Auf Bescheid warte ich noch.
Meine Überschuldung kam zustande durch hohe Steuernachzahlungen, die ich nicht leisten konnte. Wie ist das denn jetzt während des Verfahrens mit meiner Lohnsteuer? Ich bin selbständig, muß ich während des laufenden Insolvenzverfahrens auch Steuern zahlen obwohl mir nur der "nicht-pfändbare Betrag" zum Leben bleibt?
Wie sieht das aus mit den Beiträgen zur Krankenversicherung? Ich bin LEIDER privat versichert und zahle ziemlich viel, was ich eigentlich bei diesem geringen Betrag, der mir bleibt, gar nicht mehr kann.
Ich wäre froh, wenn mir bei meinen Fragen jemand Auskunft geben könnte.
Vielen Dank.

Hallo,
Sie müssen sich an der Tabelle für die unpfündbaren Beträge orientieren:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/images/pfaendungsfreibetraege01072005_.pdf
Desweiteren können Sie als Selbständiger einen Antrag stellen, dass Ihnen dieser Freibetrag erhöht wird.
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