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Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.

Wie lange dauern die freigaben

 Foren-Übersicht » Überschuldung » Wie lange dauern die freigaben  Seite 1 von 1 

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Novembergirl79
Neuling
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Anmeldedatum: 08.05.2008
Beiträge: 1



Beitrag Verfasst am: 08.05.2008, 21:23    Titel: Wie lange dauern die freigaben Antworten mit Zitat

Ich habe seit kurzem eine Kontopfändung und was deswegen schon beim amtsgericht. Da ich Sozialleistungen beziehe sind diese ja ohnehin nicht pfändbar. Nun meine erste Frage: Laut Beschluss des Amtsgerichts den ich vor 2 Tagen bekommen habe soll mir auch der Unterhalt meines Sohnes freigegeben werden. Wie lange dauert es in der Regel bis die Bank mir dieses Geld auszahlt?
Meine zweite Frage:
Ich habe mich mit dem Gläubiger auf eine kleine Ratenzahlung geeinigt und den ersten Betrag sowie eine Schuldanerkennung und den Durchschlag des Dauerauftrages dem Gläubiger zukommen lassen. Das war vor 4 Tagen. Mir wurde gesagt, wenn ich dieses getan habe würde die Pfändung ruhen und ich könnte wieder frei über mein Konto verfügen. Wie lange dauert es ca. bis der Gläubiger mein Konto wieder frei gibt?

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murat
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Anmeldedatum: 07.07.2006
Beiträge: 140



Beitrag Verfasst am: 10.05.2008, 21:22    Titel: kontopfändung Antworten mit Zitat

Hallo!

wenn Sie Beschluss des Amtsgerichts haben können Sie es bei der Bank vorlegen das konto muss dann sofort freigegeben werden, die sozialen leistungen sind sowieso nicht pfändbar das wegen muss die Bank sofort ales freigeben, der Gläubiger muss ales schriftlich ihnen bestätigen bzw. den Pfändungsbeschluss zurückzihen..

L.g
murat
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Immobilienakuthelfer
Member
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Anmeldedatum: 01.05.2007
Beiträge: 65



Beitrag Verfasst am: 22.06.2008, 07:58    Titel: Re: kontopfändung Antworten mit Zitat

Zitat:
die sozialen leistungen sind sowieso nicht pfändbar das wegen muss die Bank sofort ales freigeben,

Innerhalb von 7 Tagen.
Das heisst dass die Sozialleistungen 7 Tage lang auf dem Konto Sozialleistungen sind und dann unpfändbar.
Nach 7 Tagen wandeln sich die Sozialleistungen auf dem Konto in normales Einkommen um und sind im Rahmen der Pfändungsfreibeträge normal pfändbar.

So drückt das jedenfalls der Gesetzgeber aus.
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murat
Senior Member
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Anmeldedatum: 07.07.2006
Beiträge: 140



Beitrag Verfasst am: 23.06.2008, 21:08    Titel: Re: kontopfändung Antworten mit Zitat

Immobilienakuthelfer hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
die sozialen leistungen sind sowieso nicht pfändbar das wegen muss die Bank sofort ales freigeben,

Innerhalb von 7 Tagen.
Das heisst dass die Sozialleistungen 7 Tage lang auf dem Konto Sozialleistungen sind und dann unpfändbar.

So drückt das jedenfalls der Gesetzgeber aus.


ja stimmt! Immobilienakuthelfer hat recht, die sozialleistugen werden 7 Tage draufbleiben...

l.g
murat
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