Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Verfasst am: 01.08.2009, 18:32 Titel: Wie lange muß man Quittungen aufheben...?
Hallo zusammen,
ich bin neu hier in dem Forum und brauche eure Hilfe. Da ich kein Geld für einen Anwalt habe, möchte ich vorab wissen,ob mir hier einer heflen kann.
Ich bin am 1.7.2007 in meine jetzige Wohnung gezogen. Hatte ein super Verhältnis zu meinem Vermieter. Nun ist dieser verstorben und seine Tochter "managed" das alles.
Sie hat sich bei mir vorgestellt und wir haben uns auf Anhieb gleich verstanden. Sie sagte, daß sich hier einiges ändern wird, da ein paar Mieter meinen, daß sie hier mehr zu sagen haben, als die Vermieterin selbst.
Nun bekam ich einen Brief, in dem sie aufführte, daß noch das Geld der ersten (!!! über 2 Jahre her !!!) Miete fehlen würde...!
Schön blöd, weil ich doch ein gutes Verhältnismit der neuen Vermieterin habe. Ich habe sie darauf hin angerufen und ihr gesagt,daß es sich hier um einen Irrtum handelt, da es sich bei der ersten Miete um eine Barzahlung gehandelt hat.
Sie meinte, daß dann eine Quittung existieren müßte, aber diese habe ich nicht mehr. Auf der anderen Seite müßte sie doch eine Kopie dieser Quittung haben...!
Fakt ist, daß sie am Telefon ziemlich unfreundlich wurde und mir unterstellte, daß ich ihr etwas "erzählen" würde. Weiterhin gab sie mir zu verstehen, daß unser "Verhältnis" sich mit heutigem Tage "erledigt" hätte. Sie hat dann auch einfach den Hörer aufgelegt, was ich absolut respektlos fand
Na ja, lange Rede -> kurzer Sinn: Was kann ich machen? Ich bin mir 1000% sicher, daß ich ihrem Vater das Geld bar gezahlt habe. Ob ich eine Quittung dafür bekommen habe, kann ich heute nicht mehr sagen.
Wenn dem aber so wäre, daß ich Geld schulden würde,wieso hat der Vater sich dann nicht schon bei mir gemeldet...?
Was kann also passieren und was kommt auf mich zu?
Wie gesagt, daß Geld wurde bezahlt,aber ich habe keine Quittung mehr. Auf der anderen Seite frage ich mich, wie lange ich eine Quittung aufheben muß.
Verfasst am: 01.08.2009, 21:33 Titel: Definition von Verjährung im Schuldrecht
Hi schuldner,
ich denke du brauchst dir keine sorgen machen hier die infos:
Definition von Verjährung im Schuldrecht
Nach Verstreichung einer gewissen Frist, erlischt der Anspruch der Forderung eines Gläubigers gegenüber dem Schuldner, der Schuldner selbst beruft sich dann auf die Einrede der Verjährung
Verjährungsfristen
Es gilt das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (ehemals §§ 194 ff. BGB, Verjährungsvorschriften), dieses besagt, dass die Frist bei Regel-Verjährung 3 Jahre beträgt (§ 195 BGB). Handelt es sich allerdings nicht um eine Regelverjährung, so gelten andere Fristen:
- 2 Jahre bei Ansprüchen aus Reisevertrag (§ 651 g Abs. 2 BGB)
- 10 Jahre bei Rechte an Grundstück (§ 196 BGB)
- 5 Jahre bei Mängelanspruch bei Werkvertrag, Bauwerk (§ 634 a BGB)
- 2 Jahre bei Mängelansprüchen bei Werkleistung, Wartung, Herstellung, Veränderung einer Sache (§ 634 a BGB)
- 3 Jahre bei Mängelansprüchen bei sonstigen Dingen wie zum Bsp. Transportverträge (§ 634 a BGB)
- 30 Jahre bei Herausgabeansprüchen bei Erbrecht, Familienrecht, Eigentum & rechtskräftig festgestellt Ansprüche (§ 197 BGB)
- 6 Monate bei Ersatzanspruch des Vermieters (Mietvertrag, Verschlechterung/Veränderung des Mietobjekts) (§ 548 BGB)
- 6 Monate bei Ersatzansprüchen eines Mieters (Mietvertrag, Aufwendungen) (§ 548 BGB)
- 5 Jahre bei Mängelansprüchen in Bezug auf Kauf eines Bauwerks (§ 438 BGB)
- 2 Jahre bei Mängelansprüchen in Bezug auf Kauf von beweglichen Sachen (§ 438 BGB)
Vielen dank Murat. Ich habe bereits mit weiteren Bekannten über dieses Thema gesprochen. Die kannten zwar die Fristen nicht, aber sie sagten u.a., daß:
bei Anklage gegen mich der Kläger in der Bringschuld ist, da sonst Aussage gegen Aussage steht.
Die ganze Sache ist total undurchsichtig, da die Erben nicht wissen können, wie der Vater die Mieteinnahmen, welche Bar gezahlt wurde, buchhalterisch gehandhabt wurde.
Somit also Aufatmen für mich aber die Spannung zwischen Vermieter und mir wird bleiben...
Werd mir also über kurz oder lang eine andere Wohnung suchen. Kann mir nicht vorstellen, daß ich weiter mit dieser Vermieterin zu tun haben möchte...
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