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Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.

Was passiert nach 3 Jahren mit EV?

 Foren-Übersicht » Überschuldung » Was passiert nach 3 Jahren mit EV?  Seite 1 von 1 

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la_florentina
Neuling
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Beiträge: 1



Beitrag Verfasst am: 01.08.2008, 13:53    Titel: Was passiert nach 3 Jahren mit EV? Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

ich bin erst seit kurzem mit meinem Freund zusammen. Er hat im Nov 2006 eine EV abgeben müssen.

Wir wollen nun versuchen, die Schulden loszuwerden, wissen aber nicht genau wie.

Meine Frage ist, können wir mit dem Unternehmen bei dem er Schulden hat und weswegen er die EV abgeben musste jetzt noch eine Ratenzahlung vereinbaren? Was passiert dann mit dem Eintrag? Bleibt der bestehen? So lange, bis alles abbezahlt ist oder können wie die EV auch irgendwie rausnehmen lassen? Durch diese Sache mit der EV hat er auch Probleme mit seiner Bank und so weiter, weil die ihm z. B. die EC-Karte weggenommen haben und keine neue Karte ausgegeben haben *kopfkratz*

Und was passiert, wenn er sich gar nicht kümmert? Was passiert dann nach Ablauf der drei Jahre?

Ich bin etwas ratlos Crying or Very sad im Moment ...

Danke
- Flori

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murat
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Beiträge: 140



Beitrag Verfasst am: 02.08.2008, 10:21    Titel: EV Antworten mit Zitat

Hallo!

ja allso sie können gerne ne Ratenzahlung vereinbaren, der gläubiger würde denke ich sofort zusagen, aber das problem ist es die Schufaeinträge bleiben noch 3 jahre stehen wenn Sie alles abzahlen! Ich würde folgendes vorschlagen, wenn der Gerichtsvollzieher ok ist lieber mit dem mal was ausmachen, zbsp. wenn bei ihnen nichts zu pfänden gibt einfach das geld sammeln danach wenn Sie 50% der summe haben dem gläubiger anbieten so nen vergleich Sie zahlen 50% und er hat keine vorderungen mehr an Sie, das funktioniert fast immer weil wenn man unter EV steht hat der gläubiger keine möglichkeit sein Geld zurück zu holen, muss man nur dem Gerichtsvollziher sagen das Sie die 50% privat bei ne Tante ausleihen können aber nur wenn der Gläubiger von dem Rest abtritt und die Tante hat nur diesen betrag.. Niemals sagen das Sie es gespart haben weil dann gibts probleme ..

habe das Gleiche gemacht wink

L.g
murat
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Immobilienakuthelfer
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Beiträge: 65



Beitrag Verfasst am: 04.08.2008, 01:57    Titel: Re: Was passiert nach 3 Jahren mit EV? Antworten mit Zitat

Zitat:
Meine Frage ist, können wir mit dem Unternehmen bei dem er Schulden hat und weswegen er die EV abgeben musste jetzt noch eine Ratenzahlung vereinbaren?

Natürlich gerade dann gehen die Gläubiger darauf ein.
Würde mal 30 % anbieten.

Zitat:
Was passiert dann mit dem Eintrag? Bleibt der bestehen? So lange, bis alles abbezahlt ist oder können wie die EV auch irgendwie rausnehmen lassen?

Ich möchte mal wissen warum alle vor der EV so Angst haben,dabei ist das eine wundervolle Sache:
Man versichert dass man pleite ist (was sowieso schon alle wissen) mehr nicht.
Und hat dafür seine Ruhe.
Der Eintrag in der Schufa ist auch egal weil einen Kredit bekommt ihr sowieso nicht mehr und ich würde auch raten keinen neuen anzustreben.
also ist das auch gut so...

Zitat:

Durch diese Sache mit der EV hat er auch Probleme mit seiner Bank und so weiter, weil die ihm z. B. die EC-Karte weggenommen haben und keine neue Karte ausgegeben haben *kopfkratz*

Man kann auch ein Konto ohne Ec Karte betreiben,oder?

Zitat:
Und was passiert, wenn er sich gar nicht kümmert? Was passiert dann nach Ablauf der drei Jahre?

Es kann die EV erneuert werden...alle 3 Jahre.
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bineka
Neuling
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Beitrag Verfasst am: 28.10.2009, 03:56    Titel: EV Antworten mit Zitat

Immobilienakuthelfer hat schon recht. EV hat für Leute mit Schulden eigentlich seine Vorteile, man hat "Ruhe", man kann einfach grad nicht zahlen. Nachteil ist halt-keine Kredite mehr, manchmal Probleme mit neuer Bank etc. Aber neue Schulden kann man eh nicht gebrauchen, oder?
Also wird man auch nicht mehr dazu "verführt"-kann doch nur von Vorteil oft sein?
Mir hat sogar der Gerichtsvollzieher gesagt, ich brauche mir gar keine Sorgen machen, es ist ja nichts zu holen bei mir, hab geringes Einkommen, wo keiner dran kann, weil es grad zum Leben reicht.

Habe aber auch einige Fragen (habe EV abgelegt vor ca. halben Jahr, niedriges Einkommen -Witw.-Rente) :

Ist es ratsam, dass man trotz sehr wenig Einkommen was man hat, dort wo man Geld schuldet, einen kleinen Betrag anbietet monatlich zum abzahlen?
Hat man dann mehr "Ruhe"? Ist das besser? Und hören die Briefe dann auf, die immer wieder von Zeit zu Zeit ins Haus flattern (das zermürbt+frustriert einen ja auch immer wieder Sad irgendwie).


Wie sieht's auch damit aus - kommen eigentlich Mahngebühren über die Zeit hinzu, wenn man das nicht abbezahlt?


Mein Gläubiger macht auch immer wieder Angebote, dass er bis zu 40, 50% runter geht mit der offenstehenden Summe, oder halt kleine Raten anbietet - kommen da hinterher noch dicke Zinsen hinzu?
Da ich eben sehr wenig Einkommen habe, befürchte ich halt nur, dass ich das dann doch mal nicht auf Dauer schaffe monatlich immer zu zahlen und dann kriegt man wieder neue Probleme?

In der Tat hab ich auch schon oft gehört von anderen, sind die Gläubiger immer bereit für Angebote, und gehen oft weit runter mit der Forderungssumme. Sie sind glaub einfach froh, wenn sie überhaupt noch Geld sehen.
Da kann man sicherlich immer irgendwie verhandeln.

Eine letzte Frage - wenn ich das angehe und dem Gläubiger jetzt die Raten anfange zu bezahlen-kann/wird die EV
zurückgezogen?
Oder geht das gar nicht? Die EV steht halt einfach jetzt, mindestens diese 3 Jahre?
Wann kommt man dann los von der EV-erst bei komplett bezahlten Schulden?


Liebe Grüße.
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Immobilienakuthelfer
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Beiträge: 65



Beitrag Verfasst am: 28.10.2009, 08:49    Titel: Re: EV Antworten mit Zitat

Zitat:
Habe aber auch einige Fragen (habe EV abgelegt vor ca. halben Jahr, niedriges Einkommen -Witw.-Rente) :

Bei einer niedrigen Rente, oder niedrigem Einkommen (hier gibt die Tabelle der Pfändugnsfreibeträge) kann und darf nichts gepfändet werden. Es gibt als für die Gläubiger nichts zu holen und einem selbst kann nichts passieren.

Zitat:
Ist es ratsam, dass man trotz sehr wenig Einkommen was man hat, dort wo man Geld schuldet, einen kleinen Betrag anbietet monatlich zum abzahlen?

Das kann man nicht pauschalisieren.Es kommt darauf an wie wenig man an Einkommen hat, und wie hoch die Schulden sind, im Verhältnis dazu.
Also oft ist es so, dass bei einem kleinen Betrag man nur die Zinsen und Gebühren abdeckt und so nicht von den Schulden herunter kommt,denn man braucht ja auch was zum Leben.
Dann ist es besser man bezahlt nichts.

Zitat:
Hat man dann mehr "Ruhe"? Ist das besser? Und hören die Briefe dann auf, die immer wieder von Zeit zu Zeit ins Haus flattern (das zermürbt+frustriert einen ja auch immer wieder

Also diese Briefe darfst Du Dir nicht zu herzen nehemen,die tun doch nicht weh...ich finde sie sogar zum teil amüsierend Mr. Green
Wenn Du Dir diese Einstellung zulegst,dann lebst Du gesünder...

Zitat:
Wie sieht's auch damit aus - kommen eigentlich Mahngebühren über die Zeit hinzu, wenn man das nicht abbezahlt?

Ja Zinsen und Gebühren..

Zitat:
Mein Gläubiger macht auch immer wieder Angebote, dass er bis zu 40, 50% runter geht mit der offenstehenden Summe, oder halt kleine Raten anbietet -

Super,dann schreibe einen Brief und biete ihm 20% der Schuldsumme an,in Raten zu 50.-Euro Very Happy ....

Zitat:
kommen da hinterher noch dicke Zinsen hinzu?

Bei einem Vergleich nicht,denn dies ist wie ein neuer Vertrag. Wenn Du diesen einhälst ist alles ok....
Aber wehe Du hälst diesen nicht ein,dann ist er hinfällig....

Zitat:
Da ich eben sehr wenig Einkommen habe, befürchte ich halt nur, dass ich das dann doch mal nicht auf Dauer schaffe monatlich immer zu zahlen und dann kriegt man wieder neue Probleme?

Deswegen lieber einen niedrigen Vergleich eingehen,den man auch einhalten kann,sonst ist das sinnlos...

Zitat:
In der Tat hab ich auch schon oft gehört von anderen, sind die Gläubiger immer bereit für Angebote, und gehen oft weit runter mit der Forderungssumme. Sie sind glaub einfach froh, wenn sie überhaupt noch Geld sehen.
Da kann man sicherlich immer irgendwie verhandeln.

Ja...das kann man biete mal so 20% der Schuldsumme in Raten...


Zitat:
Eine letzte Frage - wenn ich das angehe und dem Gläubiger jetzt die Raten anfange zu bezahlen-kann/wird die EV
zurückgezogen?

Nein, nur wenn die Schuld komplett bezahlt ist....

Zitat:
Die EV steht halt einfach jetzt, mindestens diese 3 Jahre?
Wann kommt man dann los von der EV-erst bei komplett bezahlten Schulden?

Bei komplett bezahlten Schulden,oder bei komplett bezahltem Vergleich,was diesem gleich kommt.

Warum so scharf,dass der EV gelöscht wird?
Tut doch nicht weh,oder? Very Happy

Ein Vorzeitiges Löschen eines EV ist nur möglich wenn man die Schuld oder Vergleich restlos bezahlt hat und sich dieses dann bestätigen lässt oder anders nachweisen kann.
Dann mit dem Erledigungsvermerk zum Amtsgericht und den Eintrag im Schuldverzeichnis löschen lassen.

Das Amtsgericht teilt der Schufa die vorgenommene Löschung im Schuldnerverzeichniss nach einigen Wochen automatisch mit.
Die Schufa löscht dann die Eintragung des EV.
Zitat:
Quelle:
Kanzleihomepage
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bineka
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Beitrag Verfasst am: 28.10.2009, 12:41    Titel: Vielen Dank für Info ! Antworten mit Zitat

Ich danke vielmals für die ausführliche Info - damit kann ich nun sehr gut was anfangen !
Und noch mal dazu - warum scharf auf Löschung der EV...das sollte doch irgendwann das Ziel sein, oder? Die Lage ändert sich ja auch irgendwann mal wieder im Leben - will man doch schwer hoffen - durch Job oder irgendwas.
Es ist ja nicht so wahnsinnig toll für's Selbstwertgefühl von sich zu behaupten, hey juchu, ich hab die EV Smile Sicher im Moment ist es halt nicht anders möglich und es verschafft Ruhe mit den Schulden. Das ist
richtig.
Also belustigend find ich die ständig reinflatternde Mahn-Post der Gläubiger gar nicht Sad Wenn man sieht, dass die Summe auch immer höher wird mit der Zeit. Gar nicht schön Embarassed
Also sollte ich die Gläubiger-Briefe ignorieren und erst mal zur Seite legen - evtl. sogar gar nicht reinsehen?? Was meinen Sie? Da ich es momentan ja eh nicht ändern kann, die Lage... Wäre das besser? Anstatt sich verrückt zu machen?

Noch eine Frage :
kann man diese Tabelle der Pfändungsfreibeträge irgendwo einsehen?

Noch mal vielen lieben Dank für die superschnelle Info !

.
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Immobilienakuthelfer
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Beiträge: 65



Beitrag Verfasst am: 28.10.2009, 13:20    Titel: Re: Vielen Dank für Info ! Antworten mit Zitat

bineka hat Folgendes geschrieben:
Ich danke vielmals für die ausführliche Info - damit kann ich nun sehr gut was anfangen !
Und noch mal dazu - warum scharf auf Löschung der EV...das sollte doch irgendwann das Ziel sein, oder? Die Lage ändert sich ja auch irgendwann mal wieder im Leben - will man doch schwer hoffen - durch Job oder irgendwas.
Es ist ja nicht so wahnsinnig toll für's Selbstwertgefühl von sich zu behaupten, hey juchu, ich hab die EV Smile Sicher im Moment ist es halt nicht anders möglich und es verschafft Ruhe mit den Schulden. Das ist
richtig.
Also belustigend find ich die ständig reinflatternde Mahn-Post der Gläubiger gar nicht Sad Wenn man sieht, dass die Summe auch immer höher wird mit der Zeit. Gar nicht schön Embarassed
Also sollte ich die Gläubiger-Briefe ignorieren und erst mal zur Seite legen - evtl. sogar gar nicht reinsehen?? Was meinen Sie? Da ich es momentan ja eh nicht ändern kann, die Lage... Wäre das besser? Anstatt sich verrückt zu machen?

Noch eine Frage :
kann man diese Tabelle der Pfändungsfreibeträge irgendwo einsehen?

Noch mal vielen lieben Dank für die superschnelle Info !

.


Ja hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/images/pfaendungsfreibetraege01072005_.pdf
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