Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Verfasst am: 28.12.2010, 12:34 Titel: Schulden bei Versicherung - Kontopfändung
Ich bin Bezieherin von ALG 2 (alleinerziehend)und konnte die Beiträge für meine Versicherung nicht zahlen. Jetzt habe ich Schulden in Höhe von 281,11€
Heute kam ein Brief von der BAnk das mein Konte wegen Pfändung gesperrt sei. Auch ein Schreiben von einem Gerichtsvollzieher kam heute mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Ich bekomme von der Vestischen Arbeit 149,82 Euro ausgezahlt. Die Miete wird direkt an den Vermieter gezahlt.
Desweiteren erhalte ich für meinen Sohn Wohngeld in Höhe von 133,00 Euro.
Das Kindergeld folgt Mitte des Monats.
Ansonsten fleißen auf diesem Konto keine Gelder.
Das ganze Amtsdeutsch verstehe ich leider kaum.
Bleibt das Konto jetzt so lange gesperrt bis der komplette Betrag an die Versicherung über gegangen ist?
Muß ich irgendwo Unterlagen abgeben?
Was wäre wenn ich irgendwie versuche das Geld zusammen zu kratzen und selber einzahle? Wird dann das Konto wieder freigegeben und die Pfändung ist (automatisch) aufgehoben?
Verfasst am: 28.12.2010, 21:47 Titel: ALG 2 - sozialleistungen sind nicht pfändbar
Hi Nicole!
ich habe im internet folgende infos gefunden:
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ALG 2 und andere sozialleistungen sind nicht pfändbar.
Konten bei Sparkassen und Banken sind pfändbar.
eingehende Sozialleistungen sind innerhalb 7 Tagen zu verwenden.
Nicht verwendete Gelder sind ab dem 8. Tag von der Bank an den Pfändungsgläubiger abzuführen.
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und noch das gleiche von einer anderen quelle:
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Folgende Sozialleistungen sind nicht oder nur bedingt pfändbar:
•Sozialhilfe
•Elterngeld
•Mutterschaftsgeld unter bestimmten Vorausssetzungen und in einer bestimmten Höhe,
•Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen,
•Kindergeld ist nur vom unterhaltsberechtigten Kind pfändbar und wird der Höhe nach besonders berechnet.
Kontopfändung von Sozialleistungen:
Werden auf das gepfändete Konto Sozialleistungen, z.B. Arbeitslosengeld oder Rente überwiesen, besteht die Möglichkeit diese innerhalb von 7 Tagen nach der Gutschrift in voller Höhe ausbezahlen zu lassen. Kann die Bank nicht erkennen, daß es sich um Sozialleistungen handelt, muß dies durch Belege nachgewiesen werden. Nach Ablauf dieser 7-Tage-Frist kann man sich an das Vollstreckungsgericht wenden, damit festgelegt wird, wieviel von dem Guthaben auszahlbar ist.
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Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute für die Zukunft!
Aber an wen wende ich mich jetzt? Wird das Konto nach vollzogener Pfändung wieder geöffnet? Die Bank hat mir nur geschrieben das das Konto jetzt gesperrt ist wegen Pfändung und sie mir keine weiteren Auskünfte erteilen.
Momentan stehe ich genauso ratlos da wie nach Weihnachten. Ich hatte Geld auf das Konto eingezahlt, und die Pfändung sollte also vollzogen sein. Ich habe keine Ahnung wie lange das dauert.
Die Sparkasse gibt keine Infos. Hat mir nur das eine Schreiben geschickt. Weitere Infos oder irgendwas kamen nicht.
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