Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Verfasst am: 04.02.2012, 23:12 Titel: Was ist unter Zwangsvollstreckung zu verstehen?
Nicht selten kommt es vor, dass ein Schuldner seine offene Forderung gegenüber einem Gläubiger nicht begleicht. In einem solchen Fall befindet sich der Gläubiger in der Position, dass er seine Forderung im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens feststellen muss. Dies kann mit Hilfe eines rechtskräftigen Urteils, eines Vergleichs, eines Vollstreckungsbescheides oder eines notariellen Schuldanerkenntnisses mit Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel geschehen. Und dennoch bekommt der Gläubiger anschließend keine Garantie dafür, dass der Schuldner auch tatsächlich die ausstehende Forderung begleicht.
Somit kann der Gläubiger nur noch auf die Mittel einer möglichen Zwangsvollstreckung zurückgreifen.
Das Recht zur Anwendung so genannter staatlicher Gewalt, wird als Zwangsvollstreckungsrecht bezeichnet. Weiterhin dürfen aufgrund dieses Zwangsvollstreckungsrechts privatrechtliche Ansprüche eines Gläubigers gegen einen Schuldner durchgesetzt werden und zwar auf der Grundlage eines so genannten vollstreckbaren Titels. Hierbei handelt es sich um eine Beitreibung.
Einer Zwangsvollstreckung unterliegt das gesamte Vermögen eines Schuldners, denn er haftet grundsätzlich für alle Ansprüche, welche gegen ihn gerichtet werden. Wenn er mit seinem gesamten Vermögen haftet, bedeutet dies, dass hierzu Sachwerte, Forderungen gegenüber Dritten, Eigentum, Grundstücke und vieles mehr gehören.
Gesetzlich ist das Zwangsvollstreckungsverfahren in den Paragraphen 704 und 794 der Zivilprozessordnung geregelt. Um eine Zwangsvollstreckung durchführen zu können, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehört, dass ein vollstreckungsfähiger Titel gegen den Schuldner vorliegt, die Vollstreckungsklausel und die Zustellung muss erfolgt sein.
Geeignete Mittel, um eine Pfändung gegenüber einem Schuldner durchzusetzen, ist zum einen die Mobiliarzwangsvollstreckung und zum anderen die so genannte Immobiliarzwangsvollstreckung. Mit dem Ausführen einer Pfändung werden Zwangsvollstreckungen in Forderungen vorgenommen.
Mobiliarzwangsvollstreckung
Hierunter versteht man die Vollstreckung in bewegliches Vermögen, welche unter anderem durch einen Gerichtsvollzieher vorgenommen werden kann.
Immobiliarzwangsvollstreckung
Hierunter versteht man die Vollstreckung in unbewegliches Vermögen, so zum Beispiel die Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung oder Eintragung einer Zwangssicherungshypothek.
Wenn der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung durchführen möchte, sollte er sich unbedingt an einen Rechtsanwalt des Inkassorechts wenden. Mögliche Gläubiger können sowohl private Verbraucher, als auch Freiberufler, wie zum Beispiel Steuerberater oder Ärzte, Einzelunternehmer oder auch kleine oder mittelständische Unternehmen sein.
Sowohl die Höhe als auch die Anzahl der Forderungen sind unerheblich, denn es kann sich um eine kleine offene Forderung von 100,00 Euro handeln, aber auch um eine Forderung von 8.000,00 Euro oder mehr. Auch ist es möglich, dass es sich bei der Forderung um regelmäßig geringfügigere Beträge handelt.
Für den Schuldner ist es vor allem wichtig zu wissen, dass er zu den offenen Forderungen auch noch die Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens zu tragen hat.
Damit eine Zwangsvollstreckung auch zu einem positiven Ergebnis führt, also zu einer Forderungsbeitreibung, muss der Schuldner auch über eine ausreichende Bonität verfügen. Für den Gläubiger ist es also zwingend erforderlich, dass er sich im Vorfeld einen Auszug aus dem Schuldenregister des zuständigen Amtsgerichts über den Schuldner einholt, um sich ein Bild über dessen finanzielle Lage verschaffen zu können.
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