Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Verfasst am: 10.02.2012, 20:45 Titel: Dringende Fragen wegen Gerichtsvollzieher
Wenn man Besuch von einem GV bekommt und ist nicht zuhause, hinterlässt er dann immer eine Nachricht ?
In welchem Zeitabstand ist mit einem erneuten Besuch zu rechnen ?
Und wird auf jeden Fall ein Termin angekündigt bevor er die Wohnung öffnen lässt ? Wie oft war er bis dahin da ?
Wir erwarten in Kürze den Besuch eines GV, werden aber bald für eine Woche nicht zuhause sein. Nicht dass wir wiederkommen und er war in der Wohnung...........wir wären von Samstag bis Donnerstag weg....
Kann man irgendwie "vorbeugen" (sich bei der Verteilerstelle der GV melden ??? Will aber auch keine schlafenden Hunde wecken..) ?
Ist es evtl. in den 4 Tagen (am WE kommt er ja wohl nicht) unwahrscheinlich, dass er gleich mehrfach kommt bzw. sogar öffnen lässt ?
Kommt er überhaupt zur Abgabe der EV ins Haus oder bestellt er einen dorthin und wenn ja, mit welchem Vorlauf ?
Grundsätzlich steht der Gerichtsvollzieher ohne Vorankündigung vor der Tür. Trifft er niemanden an, hinterlässt er einen Termin, an dem er Sie erneut aufsuchen wird. Ist der Schuldner zum angekündigten Termin nicht da oder verweigert dem Gerichtsvollzieher den Zutritt in die Wohnung, kann auf Antrag des Gläubigers die Zwangsdurchsuchung der Wohnung angeordnet werden. Dann kann diese gewaltsam geöffnet werden und vom Gerichtsvollzieher durchsucht werden. Die erhöhten Kosten, auch für die Öffnung, hat der Schuldner selbst zu tragen.
Gewähren Sie dem Gerichtsvollzieher Zutritt zu Ihrer Wohnung und versuchen Sie, zum angekündigten Termin anwesend zu sein. Sollte Ihnen dies absolut nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte immer mit dem Gerichtsvollzieher direkt in Verbindung, um ggf. eine neue Terminabsprache zu treffen.
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