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Dringende Fragen wegen Gerichtsvollzieher

 Foren-Übersicht » Überschuldung » Dringende Fragen wegen Gerichtsvollzieher  Seite 1 von 1 

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LUNA
Neuling
Neuling

Daten
Anmeldedatum: 10.02.2012
Beiträge: 2



Beitrag Verfasst am: 10.02.2012, 20:45    Titel: Dringende Fragen wegen Gerichtsvollzieher Antworten mit Zitat

Wenn man Besuch von einem GV bekommt und ist nicht zuhause, hinterlässt er dann immer eine Nachricht ?

In welchem Zeitabstand ist mit einem erneuten Besuch zu rechnen ?

Und wird auf jeden Fall ein Termin angekündigt bevor er die Wohnung öffnen lässt ? Wie oft war er bis dahin da ?

Wir erwarten in Kürze den Besuch eines GV, werden aber bald für eine Woche nicht zuhause sein. Nicht dass wir wiederkommen und er war in der Wohnung...........wir wären von Samstag bis Donnerstag weg....
Kann man irgendwie "vorbeugen" (sich bei der Verteilerstelle der GV melden ??? Will aber auch keine schlafenden Hunde wecken..) ?

Ist es evtl. in den 4 Tagen (am WE kommt er ja wohl nicht) unwahrscheinlich, dass er gleich mehrfach kommt bzw. sogar öffnen lässt ?

Kommt er überhaupt zur Abgabe der EV ins Haus oder bestellt er einen dorthin und wenn ja, mit welchem Vorlauf ?

Ich bedanke mich herzlich für Infos.

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Dirk
Junior Member
Junior Member

Daten
Anmeldedatum: 24.01.2006
Beiträge: 22



Beitrag Verfasst am: 11.02.2012, 13:56    Titel: Gerichtsvollzieher Antworten mit Zitat

Grundsätzlich steht der Gerichtsvollzieher ohne Vorankündigung vor der Tür. Trifft er niemanden an, hinterlässt er einen Termin, an dem er Sie erneut aufsuchen wird. Ist der Schuldner zum angekündigten Termin nicht da oder verweigert dem Gerichtsvollzieher den Zutritt in die Wohnung, kann auf Antrag des Gläubigers die Zwangsdurchsuchung der Wohnung angeordnet werden. Dann kann diese gewaltsam geöffnet werden und vom Gerichtsvollzieher durchsucht werden. Die erhöhten Kosten, auch für die Öffnung, hat der Schuldner selbst zu tragen.


Gewähren Sie dem Gerichtsvollzieher Zutritt zu Ihrer Wohnung und versuchen Sie, zum angekündigten Termin anwesend zu sein. Sollte Ihnen dies absolut nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte immer mit dem Gerichtsvollzieher direkt in Verbindung, um ggf. eine neue Terminabsprache zu treffen.

quelle: f-sb.de
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LUNA
Neuling
Neuling

Daten
Anmeldedatum: 10.02.2012
Beiträge: 2



Beitrag Verfasst am: 11.02.2012, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Infos, die allerdings nicht wirklich meine Fragen beantwortet haben........sorry.

Meine Hauptsorge ist, ob es innerhalb von 4 Tagen ab Erstbesuch möglich ist, dass die Wohnung geöffnet wird.
Weil wir definitiv nicht da sein werden!!

Natürlich wird er hereingelassen wenn wir zuhause sind.
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