Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Seinen Job zu verlieren oder zu wissen, dass die eigene Anstellung bedroht ist, stellt jeden Arbeitnehmer vor eine enorme Belastung. Denn die bisherigen Ausgaben laufen ganz normal weiter, aber nun steht ganz plötzlich weniger Geld zur Verfügung. Und dies kann bereits ein nicht unerhebliches Loch in die Haushaltskasse reißen. Natürlich es in diesem Fall von einem besonderen Interesse, wie hoch das zu erwartende Arbeitslosengeld sein könnte. Wenn auch Sie zu dem Personenkreis gehören, die von einer drohenden Arbeitslosigkeit betroffen sind, dann sollten Sie sich mittels dem Arbeitslosengeldrechner informieren, wie hoch Ihr Anspruch ausfallen könnte.
Der Arbeitslosengeldrechner steht auf verschiedenen Seiten, die sich mit dem Thema beschäftigen, zur kostenfreien Verfügung. Zur Wahrung der eigenen Persönlichkeit erfolgt die Berechnung absolut anonym. Jedoch kann hiermit lediglich errechnet werden, wie hoch der eventuelle Anspruch sein dürfte. Ob dieser tatsächlich gegeben ist, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Daher dient der Rechner lediglich zur Orientierung, die maßgeblichen Zahlungen können abweichen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I zählt zweifelsohne die vorgeschriebene Anwartschaft. Dies bedeutet, dass Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig tätig waren. Mit einbezogen werden können jedoch auch Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Wird ausschließlich eine ABM-Maßnahme durchgeführt, dann gehört diese nicht in den Bereich der versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Zur ungefähren Berechnung des Arbeitslosengeldes muss das durchschnittliche Brutto-Einkommen der letzten 12 Monate angegeben werden. Hinzugerechnet werden auch alle Einmalzahlungen, zu denen Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Sonderboni zählen. Ebenso ist die Angabe der Lohnsteuer-Klasse sowie eventuell vorhandene Kinder sehr wichtig. Darüber hinaus müssen Sie noch beantworten, ob Sie in den neuen Bundesländern beschäftigt waren, denn hier sind Differenzen zwischen Ost und West in den Zahlungen vorhanden. Innerhalb von nur kurzer Zeit erhalten Sie die Ermittlung, wie hoch Ihr Arbeitslosengeld I in etwas ausfallen wird. Wichtig ist dabei zu wissen, dass von der ARGE 60 Prozent bei Arbeitslosen ohne Kind und 67% mit Kind gezahlt werden. Die Steuern und Sozialversicherungsabgaben werden direkt abgeführt, so dass Sie den Nettobetrag erhalten.
Wenn Sie ausschließlich über ein geringes Arbeitslosengeld verfügen, erhalten Sie unter Umständen einen Anspruch auf zusätzliche Ausgleichsleistungen, die zur Grundsicherung gehören. Dazu zählt das Arbeitslosengeld II, dessen ungefähre Höhe Sie auch berechnen lassen können. Hierzu sind Angaben zu einer möglichen Partnerschaft sowie eventuell vorhandenen Kindern mit dessen Altersgruppe im Arbeitslosengeldrechner II die Voraussetzung. Gerade letzteres ist wichtig für den Kinderzuschlag zum Kindergeld.
Die Dauer des Bezugs für das Arbeitslosengeld wird im Arbeitslosengeldrechner nicht gesondert aufgeführt. Dies hängt damit zusammen, dass der Zeitraum zweifelsohne individuell angesehen werden kann, denn er richtet sich nach der Dauer des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ebenso wie nach Ihrem Lebensalter. Haben Sie das 50. Lebensjahr vollendet, gelten verlängerte Bezugszeiten, die bei der Bearbeitung Ihres Antrags auf Arbeitslosengeld berücksichtigt werden.
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