Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Ein Vermieter kann eine Schufa-Auskunft verlangen, da er zu den Vertragspartnern einer Person gehört, die ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft haben. Die meisten Vermieter sind Vertragspartner der Schufa und erhalten daher problemlos die Auskunft, wenn der Mieter der Abfrage zustimmt. Alternativ kann der Mieter die Auskunft bei der Schufa selbst einholen und dem Vermieter vorlegen, wobei auf die Aktualität zu achten ist.
Zustimmung der Schufa-Klausel durch künftigen Mieter
Beim Abschluss eines Mietvertrages unterschreiben Sie als Mieter die sogenannte Schufa-Klausel, wenn dies im Vertrag vermerkt ist. Die meisten großen Wohnungsgesellschaften, aber auch viele private Vermieter haben die Klausel in ihren Verträgen inkludiert. Wenn Sie der Klausel nicht zustimmen, wird der Vermieter dies höchstwahrscheinlich als negatives Merkmal werten und den Abschluss des Mietvertrages verweigern. Wenn die Schufa eigentlich positiv ausfallen würde, Sie aber als Mieter in spe keine Schufa-Abfrage wünschen - warum auch immer -, wäre das dem Vermieter gegenüber sehr erklärungsbedürftig. In diesem Fall sollten Sie auf jeden Fall eine eigene Schufa-Auskunft über Ihren Score einholen und diese so aktuell wie möglich dem Vermieter vorlegen.
Eigene Abfrage der Schufa-Daten
Jeder Bürger erhält einmal jährlich von der Schufa eine kostenlose Auskunft über seine eigenen Daten. Diese Auskunft ist gesetzlich vorgeschrieben, sie muss allerdings für die Vorlage beim Vermieter hochaktuell sein. Sollten Sie erst vor einigen Wochen oder Monaten (vor weniger als einem Jahr) diese Selbstauskunft kostenlos erhalten haben, wäre sie zum Zeitpunkt der Wohnungsanmietung nicht mehr aktuell. Die Schufa-Auskunft veraltet praktisch täglich, denn Sie könnten unmittelbar nach dem Abfragen Ihrer Daten irgendwo einen Kredit aufgenommen haben. In diesem Fall bleibt Ihnen nur die kostenpflichtige Schufa-Selbstauskunft. Die Bonitätsauskunft der Schufa für Geschäftspartner und Vermieter kostet 18,50 Euro, sie ist entweder einmalig abzufragen oder über einen permanenten Online-Zugang (für 18,50 Euro) immer verfügbar. Dieser permanente Online-Zugang ist im Grunde jedem Bürger zu empfehlen, die Gebühren entstehen nur einmalig, danach haben Sie lebenslänglich Zugriff auf Ihre Schufa-Daten.
Entwicklung des Schufa-Scores
Der Schufa-Score - also die Bewertung Ihrer Kreditwürdigkeit - wird durch Ihre aufgenommenen Kredite, natürlich durch negative Kreditereignisse wie fruchtlose Mahnungen, Vollstreckungen, Eidesstattliche Versicherung oder Insolvenz, aber auch durch Kreditanfragen beeinflusst. Einen weiteren Einfluss übt beispielsweise der Wohnort aus, wobei nicht genau bekannt ist, inwiefern sich dieser auf den Score auswirkt. Auch ein häufiger Wohnortwechsel könnte einen Einfluss haben, ebenso ständige Kreditanfragen. Von Letzteren ist bekannt, dass sie für 10 Tage signifikant den Score verschlechtern, welche Auswirkungen sie längerfristig zumindest im Promillebereich des Scores haben, konnte bislang nicht ermittelt werden. Es ist zu vermuten, dass beispielsweise halbjährliche oder jährliche Kreditanfragen oder Wohnortwechsel den Score sehr geringfügig, jedoch für Vertragspartner identifizierbar, beeinflussen.
Fazit
Da Vermieter fast immer eine Schufa-Abfrage wünschen, sollten Mieter, die einen Umzug planen, von vornherein ihre eigenen Schufa-Daten abfragen - entweder kostenlos, aber sehr kurzfristig vor Abschluss des Mietvertrages, oder durch einen permanenten Online-Zugang bei der Schufa.
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