Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Verfasst am: 29.04.2012, 11:07 Titel: Harz IV als Kleinunternehmer
Hallo,
ich habe mich jetzt vor einigen Wochen als Kleinunternhemer angemeldet.
Mittlerweile läuft es eigentlich auch ganz okay, ich wollte nur gerne wissen, ob ich als Kleinunternehmer eventuell auch Mietzuschüsse oder irgendwas beantragen kann? Habe keine Kinder und bin noch nicht verheiratet.
Grundsätzlich kannst du verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen. Welchen Status hattest du denn vor deiner Kleinunternehmerschaft? Warst du arbeitssuchend oder in einer Beschäftigung? Hier gibt es möglicherweise auch noch Zuschüsse von der Arbeitsagentur.
Kannst du mit deinem Einkommen deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten, kannst du ergänzende Hartz IV Leistungen beantragen (quasi als Aufstocker). Dies wäre dann eine Mischung aus Lebenshaltungskosten sowie Kosten der Unterkunft, kommt ganz auf dein Einkommen an. Hier wird geleistet, um dein Existenzminimum zu gewährleisten.
Allerdings sagst du auch, dass es mittlerweile ganz ok läuft, du nur einen Mietzuschuss benötigst. Hier ist Usil schon auf dem richtigen Pfad mit dem Wohngeld. Beim Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung, die nur für die Wohnkosten gezahlt wird. Dies aber nur, wenn du deinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kannst, daher auch die Geschichte mit dem Mindesteinkommen. Das Mindesteinkommen setzt sich aus dem aktuellen Hartz IV Regelsatz zusammen zuzüglich deiner Warmmiete. Wenn du 80 Prozent aus eigenen Mitteln bestreiten kannst, steht dir Wohngeld zu.
Schau mal hier rein http://www.wohngeld.org/. Dort sind recht ausführliche Angaben zum Wohngeld gemacht und der Wohngeldrechner auf dieser Seite macht automatisch einen Verweis auf Hartz IV, wenn dein Einkommen nicht ausreichen sollte, um Wohngeld zu beantragen. Um deine Werte zu ermitteln, solltest du - falls du ein sehr schwankendes Einkommen hast - einfach das aus dem aktuellen Monat nehmen.
Bevor du dich mit den Sozialleistungen auseinander setzt, solltest du wirklich durchrechnen. Gehst du direkt zum Arbeitsamt, könnte es passieren, dass die dich wieder nach Hause schicken, weil Wohngeld vorrangig beantragt werden muss. Die Logik ist da unverständlich, da alles aus einem Topf gezahlt wird...Bürokratie halt.
Hier gibt es möglicherweise auch noch Zuschüsse von der Arbeitsagentur.
Muss man diese nicht vor der Selbstständigkeit beantragen, damit man Hilfe beziehen kann? Mir war so als wenn ich da mal etwas in einem anderem Forum zu gelesen habe. Wie du aber schon erkannt hast ist bei dem ganzen die Logik nicht nachvollziehbar.
Als Hartz4-Empfänger ist man leider immer gezwungen mehr oder weniger nach Krediten ohne Schufa-Auskunft zu suchen. So habe ich das Gefühl. Ich bin leider auch seit drei Jahren auf staatliche Unterstützung angewiesen und mir hat das hier zum Beispiel sehr geholfen:
Hallo, bei mir ist das mit dem Beginn der Selbstständigkeit schon ein bisschen her und damals gabs von der Agentur für Arbeit noch einen Gründungszuschuss - war zwar etwas kompliziert zu beantragen hat mir aber am Ende wirklich weitergeholfen. Das hab ich auch erst gemacht, nachdem der Laden schon etwas lief. Vielleicht fragst Du mal danach, da ich nicht weiß, wie aktuell meine Information da noch ist.
Viel Erfolg Dir weiterhin
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