Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Hallo Leute, ich habe folgendes problem. Ich habe im November letzten jahres meine Wohnung duch mietrückstand (jetzt ca.2300€) verloren, Privat Insolvenz habe ich anfang dieses Jahres in die wege geleitet ist aber noch net durch, heißt negative Schufa einträge habe ich auch. So, nun mein eigentliches Problem, wie zum Teufel soll ich jetzt noch eine Wohnung finden, ach ja ich wohne z.Z. in Hamburg bei meinem Bruder, der leider bei der selben Miet-Gesellschaft (SAGA AG) wohnt , die jetzt von ihm verlangt mich raus zu schmeißen wegen der mietschulden die ich bei ihnen habe. Das heißt im klar text das ich mich oficiell obdachlos melden muß. Ich habe mir auch schon Hunderte von Wohnungen angeschaut aber immer wieder die gleiche leier, "Mietschulden, bei uns nicht". Bei diewersen Beratungsstellen war ich bereits auch schon, die konnten mir leider auch net viel hoffnung machen und sagten zu mir, das mann mehr hilfe von staat bekommen würde wenn mann aus dem knast kommen oder Junky sein würde...
so ein mist... in Deutschland haben die Knastis und Jankys viel mehr Rechte als Normale Bürger die in not geraten Sind , oder man muss Ausländer sein ich habe viele bekannte aus Tr... manche arbeiten nicht und kassieren sozialhilfe und Kindergeld.. und wollen nicht arbeiten, weil die weniger nach allen abzügen bekommen würden als jetzt! gib aber keine hofnung auf besuche den Sozialamt und stell dort einen wohngeldantrag oder biete den Beamten dort damit die dir eine sozialwohnung besorgen bzw. vermitteln.. Sag denen einfach dir bleibt keine wahl... sonst kannst du Janky oder kriminell werden ich denke die würden eine lösung für dich finden.. Wenn man in so einer situation ist hat man einfach keine andere wahl als sozialamt, ist zwar nich cool dort anzutanzen aber was soll man sonst machen!?
Ich wünsche dir auf jedem fall das du dein problem so schnell wie möglich inden Griff bekomst...
ehm, danke erst mal aber das problem ist das ich Harz 4 sprich Geld von der Arge bekomme und somit keinen anspruch auf leistungen vom Sozi habe. Desweiteren weiß ich jetzt schon das die sagen würden "sie haben doch gesunde Beine, also suchen sie selbst eine Wohnung.
hab dier inzwieschen par informationen rausgecheckt
Die wichtigsten Bestimmungen zu Sozialwohnungen
Für Sozialwohnungen gelten teilweise besondere Regeln. Dabei muss man unterscheiden zwischen
Sozialwohnungen, die der Förderung bis zum 31.12.2001 unterliegen (im Text als alter Sozialwohnungsbestand beschrieben) und
Sozialwohnungen, die nach dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen neuen Wohnraumförderungsgesetz gefördert werden.
Für den alten Sozialwohnungsbestand gilt das so genannte Kostenmietrecht.
Danach unterliegen diese Sozialwohnungen einer Belegungs- und Mietpreisbindung, der zur Folge die Wohnungen nur an Wohnberechtigte zu einer preisgebundenen Miete (= Kostenmiete) vermietet werden dürfen. Von dieser Regel kann es seit 1989 aber Ausnahmen geben, wodurch für geförderte Wohnungen im Einzelfall auch andere Regelungen anzuwenden sind, die sich nicht an den gesetzlichen Bindungen orientieren müssen.
Wichtig: Bei der gesetzlichen Belegungs- und Mietpreisbindung gelten die Bindungen grundsätzlich für die Dauer der Förderung. Auch nach vorzeitiger freiwilliger vollständiger Rückzahlung der öffentlichen Mittel muss der Vermieter im Regelfall noch 10 Jahre warten, bis er von den Bindungen befreit ist.
Die Kostenmiete
Für alte Sozialwohnungsbestände darf höchstens die Kostenmiete verlangt werden. Diese Miete umfasst die laufenden Aufwendungen für die Wohnung, sie wird im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgrund der Kapital- und Bewirtschaftungskosten errechnet.
Sozialmieter, die bereits in einer Sozialwohnung leben und deren Einkommen die Einkommensgrenzen erheblich überschreiten, zahlen ggf. zusätzlich zur Miete eine sog. Fehlbelegungsabgabe.
Mieterhöhung bei der Kostenmiete
Die Kostenmiete darf erhöht werden, wenn sich die laufenden Aufwendungen des Vermieters, insbesondere die Kapitalkosten oder die Kosten für Instandsetzung und Verwaltung erhöhen. Der Vermieter kann die Erhöhung der Kostenmiete nur schriftlich geltend machen. Diese Erklärung muss eine Berechnung und Erläuterung der Mieterhöhung erhalten. In Zweifelsfällen kann sich der Mieter wegen der Höhe der zulässigen Kostenmiete auch an die örtlich zuständigen Stellen wenden. Vermindern sich bei der Kostenmiete die laufenden Aufwendungen, so hat der Mieter einen Anspruch auf eine entsprechende Herabsetzung der Miete.
Wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung?
Um eine Sozialwohnung anmieten zu können, muss der Betroffene einen Wohnberechtigungsschein bei der zuständigen Stelle der Gemeinde- oder Kreisverwaltung beantragen. Die Wohnberechtigung richtet sich nach der Höhe des Gesamteinkommens der berücksichtigten Haushaltsangehörigen, die miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden. Es gelten folgende Grenzen für das Gesamteinkommen, sofern die Länder hiervon nichts Abweichendes festgesetzt haben.
1 Personen Haushalt - Einkommensgrenze bei 12.000 € Gesamteinkommen,
2 Personen Haushalt - Einkommensgrenze bei 18.000 € Gesamteinkommen,
3 Personen Haushalt - Einkommensgrenze bei 22.100 € Gesamteinkommen,
4 Personen Haushalt - Einkommensgrenze bei 26.200 € Gesamteinkommen,
je weitere Person zusätzlich 4.100 €.
Je Kind, das zum Haushalt gehört, erhöht sich die Einkommensgrenze um einen Kinderzuschlag von 500 Euro.
Wie wird das Gesamteinkommen ermittelt?
Grundlage für die Ermittlung des Gesamteinkommens ist das jeweilige Bruttojahreseinkommen, vermindert um die Werbungskosten.
Für Steuern oder Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist ein Abzug von jeweils bis zu 30% möglich.
Darüber hinaus gibt es Freibeträge für Alleinerziehende, Unterhaltsberechtigte, Schwerbehinderte und junge Familien.
Faustregel: Insgesamt dürfte daher das für die Wohnberechtigung maßgebliche Einkommen dem Nettoeinkommen in etwa entsprechen.
(Quelle: Bundesministerium der Justiz – das neue Mietrecht 11/2005)
um eine sozialwohnung bzw. wohngeld zu beantragen muss du folgende unterlagen zum sozialamt mitnehmen, probier einfach könnte sein das das du ne sozialbude bekommst zumindest dort kann dich keiner mehr rausschmesen
Personalausweis oder Reisepass
Mietvertrag
Einkommenserklärung auf Formblatt
Heiratsurkunde bei verheirateten Personen
Nachweis über Eintragung einer Lebenspartnerschaft
Mutterpass bei Schwangeren
Geburtsurkunden der Kinder
Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung oder Sorgerechtsvereinbarung wenn bei Geschiedenen bzw. getrennt Lebenden, minderjährige Kinder im Antrag aufgeführt sind
Verdienstbescheinigungen bei Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit für alle verdienenden Familienangehörigen (Formblatt)
ggf. Arbeitslosengeld/Hilfebescheide
ggf. Sozialhilfe- oder Rentenbescheide
bei Einkommensteuerpflichtigen den Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres
Bitte legen Sie nur Originale oder beglaubigte Kopien Ihrer Belege vor.
Wenn wir noch weitere Unterlagen von Ihnen benötigen, erhalten Sie hierzu eine Nachricht.
Das ist echt lieb, aber hat im eigentlichen nix damit zu tun, einen §5 schein habe ich bereits beantragt, anspruch auf Wohngeld habe ich nicht da ich ja keine Wohnung habe, einen Dringlichkeitsschein bekomme ich leider auch net weil mann drei jahre in Hamburg wohnen muß, ich hab aber vor ca. 2,8 jahren in Holstenniendorf (Nordostseekanal) mit meiner Ex ein haus gebaut wodurch auch der größte teil meiner schulden zu stande kahm, deshalb habe ich kein anspruch auf den Dringlichkeitsschei, der jetzt übrigens (leider) auch schon geld kostet.
hmm es muss aber doch eine loesung fuer dein problem geben? Hast du schon mal bei einer kostenlosen schuldnerberatungsstelle versucht, koennte sein das die bei der Sozial-wohnungssuche behilflich sein koennen..
hmm es muss aber doch eine loesung fuer dein problem geben? Hast du schon mal bei einer kostenlosen schuldnerberatungsstelle versucht, koennte sein das die bei der Sozial-wohnungssuche behilflich sein koennen..
Jupp, bin ja eh bei einer, wegen der Insolvenz, ist aber net deren prob....
Bei diewersen Beratungsstellen war ich bereits auch schon, die konnten mir leider auch net viel hoffnung machen und sagten zu mir, das mann mehr hilfe von staat bekommen würde wenn mann aus dem knast kommen oder Junky sein würde...
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