Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Verfasst am: 31.07.2006, 13:52 Titel: Kosten nach dem Beratungsgepräch ?
Hallo @all...bin neu hier und sage erstmal Hallo an @alle.
Meine Frage: ich war letzte Woche bei einer Schuldenerberatungsstelle....dieser Mann erklärte mir wenn ich das in Auftrag gebe würd emich das 535,00 € Kosten, diese Kosten müssen aber erst bezahlt werden bevor die leute da tätig werden können.
Wer hat die Lösung für mich ? Kostet das wirklich soviel Geld ?
Die beratungsstelle heißt: ADN Schludnerberatung gem. § 305 InsO.
ich habe 2 Gläubiger , meiner Schulden belaufen sich auf 28.000€ ca.
meine Einnahmen sind z.z. 240 € , ich habe 2 Kinder.
vielen Dank für deine Info. Ich habe eine Stelle ganz in meiner Nähe gefunden. Jetzt warte ich nur noch auf einen Termin, den die Leute bzw. den Mann erreicht man sehr schlecht oder gar nicht. Nun habe ich mir seine Mail - Addi geben lassen und hoffe ich erhalte Antwort.
Das die Schuldnerberatung der erste Termin Kostenfrei ist weiß ich.
Nun meine Frage : wie im ersten Bericht von mir geschrieben wollen diese Leute da Geld haben.
vielen Dank für deine Info. Ich habe eine Stelle ganz in meiner Nähe gefunden. Jetzt warte ich nur noch auf einen Termin, den die Leute bzw. den Mann erreicht man sehr schlecht oder gar nicht. Nun habe ich mir seine Mail - Addi geben lassen und hoffe ich erhalte Antwort.
Das die Schuldnerberatung der erste Termin Kostenfrei ist weiß ich.
Nun meine Frage : wie im ersten Bericht von mir geschrieben wollen diese Leute da Geld haben.
Ist es denn so das Sie das dürfen ??
Gruss Moni
Gewerbliche „Regulierer“ dürfen keine Schuldnerberatung oder Insolvenzberatung durchführen. Lassen Sie sich von geschickt formulierten Verträgen und mündlichen Zusagen nicht täuschen! Gewerbliche Anbieter dürfen zum Beispiel keine Raten oder Vergleiche mit Ihren Gläubigern vereinbaren, das wäre strafbar. Die Dienstleistung dieser Anbieter besteht allein darin, von Ihnen bereitgestellte monatliche Beträge an die Gläubiger weiterzuleiten. Hiermit ist jedoch keines Ihrer Probleme gelöst, dies schützt Sie auch nicht vor einer Pfändung oder Eidesstattlichen Versicherung. Ihren „Vertragspartnern“ geht es auch hier nur darum, erhebliche Gebühren von Ihnen abzukassieren, für die Sie jedoch keine nennenswerte Leistung erhalten. Oft wird durch den gewerblichen Regulierer zusätzlich ein Anwalt eingeschaltet, den Sie dann jedoch auch zusätzlich bezahlen müssen. Sie hätten also gleich zum Anwalt gehen können.
Seriöse Schuldnerberatung, die von Kirchen, Kommunen, gemeinnützigen Vereinen und von Verbraucherberatungsstellen angeboten wird, ist immer kostenlos! Informieren Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung oder bei Ihrem Landratsamt nach den anerkannten Schuldnerberatungsstellen.
vielen Dank für deine Info. Ich habe mich mal schlau gemacht und mit der Caritas mich in Verbingung gesetzt. Der gute Mann rief mich am nächsten Tag direkt an, allerdings muß ich ein halbes Jahr warten , bekomme noch ein Schreiben von Ihm und dann gehts los. FREU und es ist Kostenlos
Verfasst am: 20.06.2007, 18:49 Titel: Re: Kosten nach dem Beratungsgepräch ?
Moni hat Folgendes geschrieben:
Hallo @all...bin neu hier und sage erstmal Hallo an @alle.
Meine Frage: ich war letzte Woche bei einer Schuldenerberatungsstelle....dieser Mann erklärte mir wenn ich das in Auftrag gebe würd emich das 535,00 € Kosten, diese Kosten müssen aber erst bezahlt werden bevor die leute da tätig werden können.
Wer hat die Lösung für mich ? Kostet das wirklich soviel Geld ?
Die beratungsstelle heißt: ADN Schludnerberatung gem. § 305 InsO.
ich habe 2 Gläubiger , meiner Schulden belaufen sich auf 28.000€ ca.
meine Einnahmen sind z.z. 240 € , ich habe 2 Kinder.
Gruss Moni
Hallo Liebe Moni,
Finger weg! Zunächst einmal würde ein Verbraucher- Insolvenzverfahren über eine gewerbliche Schuldnerberatung bei Einnahmen von 240 € und zwei gläubiger, wie Du selbst angibst ca. 230 € kosten, vorausgesetzt, Du würdest keinen Beratungshilfeschein erhalten, was ich bei Dir erstmal nicht sehe. Du könntest Dich über die Beratungshilfestelle an Deinem Amtsgericht darüber erkundigen. Weitere Möglichkeit, wären die öffentlichen Schuldnerberatungen, die von den Kommunen gefördert werden und daher kostenfrei die Beratungen anbieten. Allerdings könnten hier die Wartezeiten für einen Termin bei gut einem Jahr liegen.
Du entscheidest aber selbst und ich wünsche Dir alles Gute!
Gruss
Vito
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