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Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.

Taschengeld für Sozialhilfeempfänger

 Foren-Übersicht » Arbeitslosengeld II - hartz 4 » Taschengeld für Sozialhilfeempfänger  Seite 1 von 1 

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kreditor
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Anmeldedatum: 24.01.2006
Beiträge: 57



Beitrag Verfasst am: 17.09.2006, 13:28    Titel: Taschengeld für Sozialhilfeempfänger Antworten mit Zitat

Was geschieht mit dem Taschengeld für Sozialhilfeempfänger in Pflegeheimen?

90 Prozent der Sozialhilfeempfänger in den Altenheimen werden ab dem 1. Januar 2005 ein Drittel weniger Taschengeld erhalten. Die Hartz IV-Gesetze und die Änderungen im Sozialhilferecht legen fest, dass der so genannte Zusatzbarbetrag gestrichen wird. Statt 133 Euro bekommt der Altenheimbewohner künftig noch 89,70 Euro pro Monat. Von dieser Summe müssen neben Hygieneartikeln oder einem Friseurbesuch auch die 10-Euro-Praxisgebühr beim Arzt, Zahnersatz, die Brille und nicht verschreibungsfähige Medikamente bezahlt werden.

Wer zahlt die Kosten für das Altersheim, wenn die Rente und die Zahlungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen?

In diesem Fall übernimmt das Sozialamt den Rest. Dafür erhält der Bewohner mit Rentenanspruch derzeit noch einen Zusatzbarbetrag in Höhe von 43,30 Euro zum "Taschengeld" der Sozialhilfe. Dieser fällt ab dem 1. Januar aber weg. Frauen können unter Umständen noch ein kleines Zusatzeinkommen aus den Erziehungszeiten der Kinder bekommen. Die Männer sind auf den Rentengrundbetrag angewiesen.

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