Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Verfasst am: 21.10.2006, 10:49 Titel: PFÄNDUNGSSCHUTZ BEI ALTERSVORSORGE AUSWEITEN
PFÄNDUNGSSCHUTZ BEI ALTERSVORSORGE AUSWEITEN - Bundestagsrechtsausschuss (Anhörung)
Aus: HEUTE IM BUNDESTAG
**** PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES *****
"Auf prinzipielle Zustimmung stieß zum Auftakt einer Anhörung des Rechtsausschusses ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/886), dessen Ziel es ist, bei Selbstständigen im Insolvenzfall die Altersvorsorge vor einem schrankenlosen Zugriff durch Gläubiger zu bewahren. Mehrheitlich sprachen sich die Experten jedoch dafür aus, in einen solchen Pfändungsschutz nicht wie vorgesehen nur Lebensversicherungen, sondern auch andere Formen der Altersvorsorge einzubeziehen. Die Gesetzesvorlage der Regierung weist darauf hin, dass Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung einem Pfändungsschutz unterliegen, um das Existenzminimum eines Schuldners zu gewährleisten und so die Gemeinschaft von Sozialkosten zu entlasten. Für Vermögenswerte, die Selbstständige für ihr Alter schaffen, existieren solche Bestimmungen bislang nicht.
Die Einführung eines Schutzes vor dem Zugriff von Gläubigern auch für diesen Personenkreis bezeichnete Jörg Hagedorn vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) als "dringend geboten". Aufgrund der verschlechterten wirtschaftlichen Lage und des damit verbundenen deutlichen Anstiegs an Insolvenzen habe sich bei Handwerkern das Risiko erhöht, "am Ende ihres Erwerbslebens keine ausreichende Alterssicherung zu haben und unter Umständen auf Sozialhilfe angewiesen zu sein". Ein Pfändungsschutz bei der Altersvorsorge sichere das Existenzminimum von Selbstständigen im Alter und stelle sie mit Beziehern einer gesetzlichen Rente annähernd gleich.
Für den Deutschen Juristinnenbund, dessen Sprecherin Claudia Altschwager-Hauser die Stoßrichtung des Gesetzentwurfs begrüßte, ist die angestrebte Regelung eine notwendige Folge des Abbaus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. Viele Bürger hätten nur noch die Wahl zwischen Selbstständigkeit und Erwerbslosigkeit. Gerade viele der "neuen Selbstständigen", die häufig lediglich ein niedriges Einkommen hätten, würden nur dann in ihre Altersvorsorge investieren, wenn das Ansparkapital im Falle einer Insolvenz nicht gepfändet werde.
Der Wiesbadener Rechtsanwalt Lutz Zobel wertete es als richtig, den Pfändungsschutz bei Selbstständigen auf private Lebensversicherungen zu konzentrieren. Bei den meisten Sachverständigen stieß diese Absicht der Regierung hingegen auf Kritik.
Christa Franke vom Bundesverband "Investment und Asset Management" forderte, in die neuen Regelungen auch Bank- und Fondssparpläne aufzunehmen, die bereits im Rahmen der Riester-Rente als Instrumente der Alterssicherung anerkannt worden seien.
Von einem Pfändungsschutz müssten alle Angebote erfasst werden, die zum Aufbau einer Altersversorgung geeignet seien. In der Stellungnahme von Professor Udo Reifner vom Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen heißt es, die einseitige Bevorzugung der Versicherungsbranche und ihrer Produkte sei sachlich nicht gerechtfertigt "und greift in den Wettbewerb um das beste Produkt der Wirtschaft ein".
Altschwager-Hauser und der Koblenzer Professor Hugo Grote plädierten dafür, im Falle des Todes eines Schuldners auch die Versorgungsansprüche von Hinterbliebenen vor einem Zugriff durch Gläubiger zu bewahren.
In diesem Punkt, so Grote, solle man sich an den Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren. ZDH-Sprecher Hagedorn setzte sich dafür ein, in den Pfändungsschutz der Altersvorsorge auch die Sterbegeldversicherungen von Selbstständigen einzubeziehen.
Der Münchner Rechtsanwalt Bodo Hasse bezeichnete es als bedenkenswert, unter bestimmten Bedingungen auch den Schutz von Immobilienwerten, die der Altersvorsorge dienen, in das Gesetz zu integrieren."
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