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Bank kündigte das + Konto

 Foren-Übersicht » Alles was nirgends reinpasst » Bank kündigte das + Konto  Seite 1 von 1 

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Rebell 1601
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Anmeldedatum: 26.08.2006
Beiträge: 11
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Beitrag Verfasst am: 04.11.2006, 17:51    Titel: Bank kündigte das + Konto Antworten mit Zitat

Wieso dürfen die Banken ohne Angabe von Gründen das Girokonto so einfach kündigen.
Sind die Banken nicht dazu verpflichtet auch bei bevorstehenden Pfändungen das Konto aufrecht zu erhalten zumal es sich um ein Pluskonto handelt?

MfG Günter

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Manu
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Anmeldedatum: 30.03.2006
Beiträge: 14



Beitrag Verfasst am: 04.11.2006, 19:18    Titel: Bankkonto kündigung Antworten mit Zitat

Hallo,

sowohl Kunde als auch Bank haben bzgl. der Geschäftsbeziehung ein ordentliches Kündigungsrecht (Ziffer 18.1 AGB der privaten Banken, Ziffer 26.1 AGB der Sparkassen). Hierbei sind die Belange des Kunden zu berücksichtigen, d.h. man hat eine angemessene Kündigungsfrist zu berücksichtigen. Sechs Wochen gelten dabei als angemessen.

Weiterhin gibt es die Kündigung aus wichtigem Grunde, die fristlos erfolgen kann.
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Dirk
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Anmeldedatum: 24.01.2006
Beiträge: 22



Beitrag Verfasst am: 04.11.2006, 19:23    Titel: Einstweilige Verfügung oder Klage gegen die Bank Antworten mit Zitat

Wenn Sie durch Klage vor Gerichte bewirken wollen, dass Ihnen das Girokonto auf guthabenbasis (wieder) gewährt wird, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen. Die Klage ist die letzte Stufe, die wahrscheinlich nur in wenigen Fällen erforderlich ist. Wenn Ihnen durch ein gekündigtes oder verweigertes Konto akut erhebliche Nachteile drohen, kann Ihr Anwalt eine einstweilige Verfügung beantragen. Dann wird das Gericht sehr schnell eine vorläufige Entscheidung treffen.

Ansonsten müsste eine normale Klage eingereicht werden. Bis zur Entscheidung kann dann viel Zeit vergehen. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Anwalt in einem ersten Informationsgespräch, für das vielfach nichts berechnet wird. Ebenso sollten Sie sich erkundigen, ob Ihnen wegen geringen Einkommens (etwa ALG II) Prozesskostenhilfe gewährt wird, weil Sie die Kosten nicht aufbringen können.

Ihre Erfolgschancen bei einem Prozess sind speziell sehr gut, wenn es sich um Sparkassen handelt, in deren Bundesländern ein Kontrahierungszwang besteht. Allerdings dürfen Sie auch bei der Sparkasse kein unzumutbarer Fall sein. Laut Urteil aus Bremen vom Mai 2005 dürfen aber auch die übrigen Banken schlechten Kunden das Konto nicht verweigern.

Sie können Ihren Anwalt auf folgende Gerichtsentscheidungen hinweisen, die die Verbraucherrechte auf Eröffnung und die Nichtberechtigung der Kündigung eines Guthabenkontos unterstützen:

Urteil LG Bremen vom Mai 2005 - Az: 2-O-408/05:. Danach darf eine Konto-Einrichtung nicht an den Schulden des Klägers scheitern, weil Banken unentwegt mit Geldschulden zu tun haben. Nach Ansicht des Landgerichts Bremen sind die Banken an die Selbstverpflichtung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) von 1996 / 2004 gebunden. Durch das Einverständnis des Gesetzgebers und dessen Verzicht auf gesetzliche Regelungen sei die Selbstverpflichtung ein einklagbares Versprechen. Für den Verbraucher sei ein Girokonto unerlässlich, um am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Urteil LG Berlin vom 24.04.2003 - Az: 21 S 1/03: Der Kläger klagte gegen das Land Berlin, das sich 2002 geweigert hatte, dem mittelarmen Kläger ein Guthabenkonto bei der Berliner Sparkasse zu eröffnen. Das Landgericht gab dem Kläger Recht, weil die Landesbank 1994 gegenüber dem Land Berlin eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben hatte, das jeder ein Konto erhalten kann. Das Urteil ist rechtskräftig, Revision wurde nicht zugelassen.

Beschluss des LG Karlsruhe vom 21.11.2001 - Az: 10 O 325/01: Eine Kontenkündigung (in diesem Fall einer Sparkasse) wegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist bei einem Guthabenkonto unwirksam, wenn trotz Pfändung gewährleistet ist, dass die Sparkasse ihre Gebühren für die Kontoführung erhält. Die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bezieht sich auf Baden-Württemberg, also einem Bundesland, in dem es keine gesetzliche Verpflichtung von Sparkassen zur Gewährung eines Guthabenkontos gibt.

Beschluss des AG Schweinfurt vom 24.5.2000 - Az 5 C 715/00: Hier wurde in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die verklagte Sparkasse das wegen Pfändung gekündigte Konto als Guthabenkonto fortführen muss.

Beschluss des AG Düsseldorf, vom 29.4.1994 - Az: 31 C 50236/94: Die Kontokündigung der Sparkasse wegen Pfändung ist rechtsmissbräuchlich, weil die Pfändung gerade kein Ausnahmetatbestand zum Kontrahierungszwang der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen darstellt.

mfg
dirk
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Dirk
Junior Member
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Anmeldedatum: 24.01.2006
Beiträge: 22



Beitrag Verfasst am: 04.11.2006, 19:27    Titel: Was tun bei Kündigung oder Verweigerung durch die Bank Antworten mit Zitat

Stress beim Girokonto: Kündigung wegen Kontopfändung? Verweigerung wegen Schufa-Eintrag? Die meisten Verbraucher wissen nicht, dass sie beim Girokonto meist eine gute Rechtsposition haben und dass die Banken damit meist gegen ihre eigene Selbstverpflichtung verstoßen. Danach ist jedem, also auch Überschuldeten oder Gepfändeten ein Girokonto auf Guthabenbasis einzuräumen. Sparkassen würden bei einer Kontoverweigerung in vielen Bundesländern sogar gegen Landesgesetze verstoßen. Und auch die Gerichte stehen beim Recht aufs eigene Girokonto immer mehr zum Verbraucher.

Dieser Ratgeber zeigt den Betroffenen, wie sie den Kampf ums Girokonto - notfalls über mehrere Runden - gewinnen können. Dazu dienen Hintergrundinformationen, taktische Ratschläge sowie leicht anpassbare Formulare und Musterbriefe, die den Aufwand für den Papierkrieg minimieren.

Unseren zahlenden Mitgliedern steht eine PDF-Version von "Girokonto gekündigt oder verweigert?" (20 Seiten) zur Verfügung.

Inhaltsverzeichnis
Auf eine Kontopfändung folgt die Kontokündigung
Speziell nach Kontopfändungen kündigen Banken den Betroffenen häufig das Girokonto. Grund ist die hohe Mehrarbeit und -kosten bei den Kontopfändungen, zu denen sie vom Gesetzgeber gezwungen werden. Bei negativen Schufa-Eintrag verweigern dann auch andere Banken dem Betroffenen die Neueröffnung eines Kontos.

Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen seit 1995
Wenn überschuldete Haushalte kein Konto mehr führen dürfen, grenzt man sie damit aus dem Wirtschaftsleben aus. Ein Teufelskreis beginnt: kein Konto, keine Arbeit, keine Wohnung.
Zusätzliche landesgesetzliche Regelungen für Sparkassen
Speziell für Sparkassen gelten in vielen Bundesländern noch landesgesetzliche Regelungen. Dadurch werden die Sparkassen zusätzlich per Gesetz und Verordnung dazu verpflichtet, jedem ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten.

Runde 1: Gesprächsführung in der Bankfiliale

Vor einem eventuellen Papierkrieg sollten Sie bei einer Kontokündigung noch einmal mit der Bank sprechen. Mündlich lassen sich womöglich Missverständnisse leichter aus dem Weg räumen. Bei der Gesprächsführung empfiehlt es sich, einige wichtige Punkte zu berücksichtigen.

Runde 2: Beschwerdeschreiben an die Bank

Beschwerdeschreiben machen deutlich, dass Sie es ernst meinen. Für den folgenden kleinen Papierkrieg stehen Ihnen vier Musterbriefe zum Download bereit.
Runde 3: Beschwerde bei der Schlichtungsstelle
Beschweren Sie sich bei der zuständigen Schlichtungsstelle Ihrer Bank oder Sparkasse. So erhöhen Sie sofort Ihren Lästigkeitswert und damit Ihre Erfolgschancen.

Runde 4: Einstweilige Verfügung oder Klage

Wenn Sie durch die Gerichte bewirken wollen, dass die Kündigung des Girokontos zurückgenommen wird, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen. Dies ist die letzte Stufe, die hoffentlich nur in wenigen Fällen erforderlich ist. Die Chancen für den betroffenen Verbraucher dürften meist sehr gut stehen.
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Rebell 1601
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Beiträge: 11
Wohnort: Hemer



Beitrag Verfasst am: 05.11.2006, 13:25    Titel: Danke Dirk! Antworten mit Zitat

Gleich Montag werde ich eine einstweilige Verfügung vorbereiten. Ich habe zwar schon die Bankenaufsicht eingeschaltet,aber die kommen nicht aus dem Quark.
Ich werde erst einmal vorsichtig bei der Bankenaufsicht nachfragen,bevor ich zum Anwalt renne, ob es ratsam sei einen Anwalt zwecks Erlassung einer einstw.Verf. zu beauftragen,dann müssen die sich ja melden.
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Gestrandeter
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Anmeldedatum: 08.09.2006
Beiträge: 17



Beitrag Verfasst am: 06.11.2006, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

Petition Konto für Jederman..........

Du wärst prädestiniert als Kandidat....

http://www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/showthread.php?t=19216[/url]
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