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Forum - rund ums Thema Schulden, Kredite, Insolvenzverfahren, Schufa

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Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.

Schufaeintrag

 Foren-Übersicht » Überschuldung » Schufaeintrag  Seite 1 von 1 

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nordlicht
Neuling
Neuling

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Anmeldedatum: 09.10.2006
Beiträge: 1



Beitrag Verfasst am: 09.10.2006, 07:52    Titel: Schufaeintrag Antworten mit Zitat

Frage zum Thema " Schufaeintrag"

Obwohl ich alle Schulden getilgt habe, bleibt ein Schufaeintrag bestehen, der besagt das Probleme mit Ratenrückzahlungen an einer Bank bestanden haben. Nach Auskunft bei der Schufa wurde mir mitgeteilt das dieser Eintrag 3 Jahre bestehen bleibt.

Da ich versuche mich selbstständig zu machen , wird mir dieser Eintrag immer wieder zur Last gelegt. Eine Imobilie Anzumieten scheitert immer wieder daran , wenn der Vermieter sich Schufaauskünfte einholt.

Kennt jemand einen legalen weg diesen Eintrag löschen zu lassen?

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Manu
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Anmeldedatum: 30.03.2006
Beiträge: 14



Beitrag Verfasst am: 09.10.2006, 18:41    Titel: Schufa Eintrag löschen, wie stehen die Chancen Antworten mit Zitat

Schufa Eintrag löschen, wie stehen die Chancen !?


§ 35 BDSG Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
(1) Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.

(2) Personenbezogene Daten können außer in den Fällen des Absatzes 3 Nr. 1 und 2 jederzeit gelöscht werden. Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn

1. ihre Speicherung unzulässig ist,

2. es sich um Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische
Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die
Gewerkschaftszugehörigkeit, über Gesundheit oder das Sexualleben,
strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten handelt und ihre
Richtigkeit von der verantwortlichen Stelle nicht bewiesen werden kann,

3. sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die
Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder

4. sie geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden und eine
Prüfung jeweils am Ende des vierten Kalenderjahres beginnend mit ihrer
erstmaligen Speicherung ergibt, dass eine länger währende Speicherung nicht
erforderlich ist.

(3) An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit

1. im Fall des Absatzes 2 Nr. 3 einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige
oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,

2. Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung schutzwürdige
Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden, oder

3. eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit
unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.

(4) Personenbezogene Daten sind ferner zu sperren, soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt.

(5) Personenbezogene Daten dürfen nicht für eine automatisierte Verarbeitung oder Verarbeitung in nicht automatisierten Dateien erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit der Betroffene dieser bei der verantwortlichen Stelle widerspricht und eine Prüfung
ergibt, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen wegen seiner besonderen persönlichen Situation das Interesse der verantwortlichen Stelle an dieser Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Satz 1 gilt nicht, wenn eine Rechtsvorschrift zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung verpflichtet.

(6) Personenbezogene Daten, die unrichtig sind oder deren Richtigkeit bestritten wird, müssen bei der geschäftsmäßigen Datenspeicherung zum Zweck der Übermittlung außer in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 nicht berichtigt, gesperrt oder gelöscht werden, wenn sie aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen und zu Dokumentationszwecken gespeichert sind. Auf Verlangen des Betroffenen ist diesen Daten für die Dauer der Speicherung seine Gegendarstellung beizufügen. Die Daten dürfen nicht ohne diese Gegendarstellung übermittelt werden.

(7) Von der Berichtigung unrichtiger Daten, der Sperrung bestrittener Daten sowie der Löschung oder Sperrung wegen Unzulässigkeit der Speicherung sind die Stellen zu verständigen, denen im Rahmen einer Datenübermittlung diese Daten zur Speicherung weitergegeben werden, wenn dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert und schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen.

(Cool Gesperrte Daten dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen nur übermittelt oder genutzt werden, wenn

1. es zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot
oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse der verantwortlichen Stelle
oder eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist und

2. die Daten hierfür übermittelt oder genutzt werden dürften, wenn sie nicht
gesperrt wären.




Keine Schufa-Löschung trotz Forderungsbegleichung
Das Interesse und die Berechtigung der Schufa daran, fällige Forderungen zu speichern und die Kreditwirtschaft vor insolventen oder zahlungsunwilligen Kunden zu schützen, ist seit langem von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt. Daneben steht das Interesse der Kredit gebenden Institutionen, durch Informationen zur Bonität das mit der Kreditvergabe typischerweise verbundene Ausfallrisiko zu minimieren. Entscheidend für die Frage einer Kreditvergabe ist auch, wie zuverlässig sich der Schuldner in der vergangenen Zeit gegenüber seinen Gläubigern verhalten hat. Daher stellt auch ein in der Zwischenzeit eingetretener Erledigungsvermerk für den Kreditgeber eine entscheidende Information dar. Mit dem Ausgleich einer bei der Schufa gespeicherten offenen Forderung entsteht daher kein Anspruch des Betroffenen auf Löschung dieses Eintrages. Eine Löschung kann erst nach Ablauf von drei Jahren (Selbstverpflichtung der Schufa) verlangt werden.

AG Bielefeld, Urteil vom 02.10.2001 – 41 C 549/01 = DB 2002, 525
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hoffi 10
Neuling
Neuling

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Anmeldedatum: 10.11.2006
Beiträge: 3



Beitrag Verfasst am: 10.11.2006, 02:03    Titel: negativer Schufaeintrag Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist schon richtig, dass ein negativer Schufaeintrag noch 3 volle Kalenderjahre bestehen bleibt, nach dem Jahr der Begleichung. Dennoch handelt es sich zum Beispiel bei einer Kündigung eines Girokontos um einen sog. "weichen Eintrag".
Versuch einfach mal den oder die Gläubigerbank anzuschreiben und in einem höflichen Brief um die vorzeitige Löschung zu bitten.
Das könnte klappen.
Ich wünsch Dir viel Glück.
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mephisto
Junior Member
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Anmeldedatum: 06.10.2006
Beiträge: 14



Beitrag Verfasst am: 11.11.2006, 14:55    Titel: Die Schufa Antworten mit Zitat

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz SCHUFA genannt, ist eine Gemeinschaftseinrichtung

von Wirtschaftsunternehmen, die ihren Kunden Geld- oder Warenkredite einräumen. Ziel der SCHUFA ist es, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen.

In Deutschland gibt es acht regional tätige SCHUFA-Gesellschaften die Daten speichern und verarbeiten.

Diese Daten übermitteln sie als sogenannte SCHUFA-Auskünfte auf Anfrage an ihre Vertragspartner.

Mit Hilfe aktueller SCHUFA-Auskünfte können die Vertragspartner die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden besser beurteilen und rationeller über deren Kreditwünsche entscheiden. Vertragspartner der SCHUFA im europäischen Binnenmarkt sind vor allem Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, Einzelhandels-, Versandhandels- und Telekommunikationsunternehmen.


Die selbständigen SCHUFA-Gesellschaften haben sich zur Vereinigung der deutschen Schutzgemeinschaften für allgemeine Kreditsicherung e.V., BUNDES-SCHUFA, zusammengeschlossen. Die Finanz- und Kreditdaten von 55 Millionen

Bundesbürgern sind in den Computern der Schufa gespeichert. 2000 lag der Umsatz der SCHUFA bei rund 100 Millionen

Mark. Mehr als 65 Millionen Mal hat die Schufa Auskunft gegeben und dafür im Schnitt pro Anfrage 1,50 DM kassiert.


Woher kommen diese Daten?

Wenn Sie ein neues Girokonto eröffnen, einen Ratenkredit aufnehmen oder einen PKW leasen, müssen Sie die so genannte SCHUFA-Klausel unterschreiben. Durch diese Klausel willigen Sie zur Auskunft und Weitergabe Ihrer Daten an die SCHUFA ein. Das heißt, die SCHUFA erhält Auskünfte von Ihrem Vertragspartner und dieser von der SCHUFA über Sie.


Was meldet der Vertragspartner? Welche Daten speichert die SCHUFA?


Zwischen Vertragspartner (Bank, Mobilfunkanbieter) und SCHUFA wird ein Vertrag geschlossen, in dem das A-Verfahren oder das B-Verfahren vereinbart wird. Das A-Verfahren berechtigt zur uneingeschränkten Auskunft und verpflichtet den Vertragspartner zur uneingeschränkten Meldung. Das B-Verfahren berechtigt dazu, Auskünfte zu erhalten, die ausschließlich Informationen über nichtvertragsgemäßes Verhalten beinhalten und verpflichtet auch nur zu Meldungen hierüber.

Außerdem holt sich die SCHUFA Daten aus öffentlichen Verzeichnissen, dem Bundesanzeiger und erfährt so unter anderem von eidesstattlichen Versicherungen und Privat-Konkursen.

Die Kreditantragsteller werden auch darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung und Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen sowie amtlichen Bekanntmachungen gespeichert werden. Zur Speicherung solcher Informationen ist eine besondere Einwilligung nach dem Datenschutzgesetz nicht erforderlich.

Jeder Bürger hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, von der SCHUFA eine Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu erhalten, um deren Inhalt kontrollieren zu können.

Die SCHUFA und ihre Vertragspartner unterliegen bei der Übermittlung und Speicherung personenbezogener Daten dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Mit den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz hat die SCHUFA ihre Arbeitsweise abgestimmt und dadurch sichergestellt, dass die Interessen der Bürger bzw. Verbraucher gewahrt werden.

Kreditinstitute informieren ihre privaten Kunden darüber, welche Daten zu welchem Zweck von der SCHUFA gespeichert werden; dabei erfahren diese auch die Anschrift der für sie zuständigen SCHUFA-Geschäftsstelle.

Gleichzeitig werden die Kunden gebeten, die sogenannte SCHUFA-Klausel zu unterschreiben. Durch die Unterschrift erklären sie sich damit einverstanden, dass ihre Daten der SCHUFA übermittelt und von dieser an andere Vertragspartner weitergegeben werden dürfen.

Die Kreditantragsteller werden auch darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung und Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen sowie amtlichen Bekanntmachungen gespeichert werden. Zur Speicherung solcher Informationen ist eine besondere Einwilligung nach dem Datenschutzgesetz nicht erforderlich.

Jeder Bürger hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, von der SCHUFA eine Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu erhalten, um deren Inhalt kontrollieren zu können.

personenbezogene Daten


Name
Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)
3 frühere Anschriften
Geburtsdatum
Geburtsort

Finanzdaten


Eröffnung von Girokonten
Kreditkartenverträge
Ratenkredite, Teilzahlungskredite und Autokredite bis zur Höhe von 250.000 Euro
Hypothekendarlehen

(Antrag, Nichtzustandekommen, Aufstockung ...)
Handy-Verträge
Mobilien-Leasingverträge / Mietkaufverträge bis zur Höhe von 250.000 Euro
Bürgschaften

Vertragsabwicklung


Einziehung einer Kreditkarte wegen missbräuchlicher Verwendung durch den rechtmäßigen Karteninhaber,
Kündigung eines Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung,
Lohnpfändung aufgrund eines gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses,
Beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung

Negativ-Merkmale


negatives Zahlungsverhalten (Verzug etc.)
geplatzte Schecks
Kartenmissbrauch
Mahnverfahren
Vollstreckungsbescheide
eidesstattliche Versicherungen
Haftbefehle wegen Nichtabgabe
Privat-Konkurse
Informationen über nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften



Nicht gespeichert werden private Daten wie Vermögensverhältnisse, Einkommenssituation, der ausgeübte Beruf, Anschrift des Arbeitgebers und Familienstand.

Aus all diesen Informationen ermittelt die SCHUFA Ihren Score.

Seit einigen Jahren wird das Angebot der SCHUFA um eine weitere, rechtlich allerdings immer noch umstrittene Dienstleistung erweitert: Den Auskunft-Scoring-Service (ASS).

Ein Score (Punktwert) stellt eine Prognose über das künftige Verhalten von Personengruppen dar, die auf der Grundlage von statistisch-mathematischen Analyseverfahren berechnet wird. Es handelt sich also nicht um die Bewertung der Bonität eines konkreten Kunden, sondern um die Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer Gruppe, der dieser Kunde angehört.

Der Score, gemessen in Werten zwischen 1 (schlechtester Wert) und 1.000 (bester Wert), soll also das durchschnittliche Risiko aller Personen mit gleichem Datenprofil charakterisieren. Das Score-Ergebnis wird nicht im SCHUFA-Datenbestand gespeichert und ist deshalb auch nicht Inhalt der Eigenauskunft an den Betroffenen. Sie können also nicht erfahren, wie "hoch" Ihr Score gerade ist.

Die SCHUFA ist nicht bereit, die Berechnung des Scores zu veröffentlichen, da sie hierdurch Risiken für die Aussagekraft des Scores sieht. Denn "kriminelle" Subjekte könnten dann Ihren Score zu Ihren Gunsten beeinflussen.

Diese Praxis ist jedoch gerade dann ärgerlich, wenn z.B. ein Kredite wegen diesem Score abgelehnt wird.

Was wird im Score berücksichtigt?


Beispiele

Negativmerkmale


Hat der Betroffene eine eidesstattliche Versicherungen abgelegt oder wurde Ihm eine Haftandrohungen ausgesprochen, so wirkt dies äusserst negativ auf seinen Score.
Auch das vom einem Mobilfunkbetreiber gemeldete "Nichtbezahlen einer Rechnung" wirkt negativ auf den Score. Gleiches gilt für überzogene Girokonten, vergessene Ratenzahlungen etc.

Wohnsitzwechsel


Ein häufiger Wohnsitzwechsel wirkt wegen der "fehlenden" Stetigkeit negativ, ein seltener Wechsel positiv.

Alter


Hier gilt der Grundsatz, desto älter desto besser. Das beste Alter liegt bei ca. 50 Jahren. Das "schlechteste" bei 18. Also verbessern Sie Ihren Score durch's älter werden wink

Eigenauskunft


Wirken sich negativ aus. Denn der Verbraucher hat etwas vor, also könnte auch etwas passieren.

Kontoverbindungen


Ein häufiger Wechsel bzw. viel Kontoverbindungen wirken sich negativ auf Ihren Score aus. Trotzdem sollten Sie aber nicht ständig bei einer Bank bleiben.

Kreditaufnahme


Jede Kreditaufnahme wird dämpfend auf Ihren Score. Gerade häufige "Kleinkredite" bei Versandhäusern etc. können Ihren Score in den Keller treiben.

Wohnort


Auch Ihr Wohnort ist nicht irrelevant. Ganze Regionen wie z.B. die Neuen Bundesländer sind für den Score ein klares Negativmerkmal.

Diese Aufzählung lässt sich noch beliebig fortsetzen. Die genaue Berechnung und Zusammensetzung des Scores bleibt jedoch ein Geheimnis der SCHUFA.

Datenschützer sehen in dem Score eine klare Verletzung des Datenschutzes. Das Verfahren gilt als undurchsichtig und ist deshalb umstritten. Zumal nur wenige Bürger überhaupt von dem Score wissen.

Letzte Meldung : AG Hamburg Az.9C168/01 verbietet Score

Wann werden alte Daten wieder gelöscht?

Sachverhalt


Löschung

Girokonten


sofort nach Kündigung

Kreditkarten


sofort nach Kündigung

Handyverträge


sofort nach Kündigung

Bürgschaften


sofort nach Kündigung

Eigenauskunft


1 Jahr

Ratenkredite


3 Jahre nach Rückzahlung.
Auf Antrag des Verbrauchers löscht die SCHUFA Daten über ordnungsgemäß abgewickelte Kredite sofort nach vollständiger Rückzahlung.

Baufinanzierungen


3 Jahre nach Rückzahlung.
Auf Antrag des Verbrauchers löscht die SCHUFA Daten über ordnungsgemäß abgewickelte Kredite sofort nach vollständiger Rückzahlung.

Mahnbescheide


am Ende des 3. Jahres, sofern alle berechtigten Forderungen

Mahnbescheide


am Ende des 3. Jahres, sofern alle berechtigten Forderungen

Verspätete Ratenzahlungen


am Ende des 3. Jahres, sofern alle berechtigten Forderungen

Vollstreckungen


am Ende des 3. Jahres, sofern alle berechtigten Forderungen

Eidesstattliche Versicherungen


am Ende des 3. Jahres, sofern alle berechtigten Forderungen

Nicht Vertragsgemäßes Verhalten
bei Girokonten


am Ende des 3. Jahres

Nicht Vertragsgemäßes Verhalten
bei Kreditkarten


am Ende des 3. Jahres

Nicht Vertragsgemäßes Verhalten
bei Mobilfunkverträgen


am Ende des 3. Jahres

Nicht Vertragsgemäßes Verhalten
bei Mobilienleasing


am Ende des 5. Jahres

Nicht Vertragsgemäßes Verhalten
bei Kreditverträgen


am Ende des 5. Jahres

Insolvenzen


am Ende des 5. Kalenderjahres nach Eintragung

Alles andere


am Ende des 5. Kalenderjahres nach Eintragung


Gerade bei den Löschungen treten häufig Fehler im Datenbestand der SCHUFA auf. Die SCHUFA selbst räumt ein, dass es aufgrund der Datenmenge zu Verzögerungen kommen kann. Aus diesem Grund raten wir Ihnen vor größeren finanziellen Entscheidungen, wie z.B. die Beantragung eines Ratenkredites oder eines Autokredites, sich eine Eigenauskunft einzuholen.

Jeder Bürger hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, von der SCHUFA eine Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu erhalten, um deren Inhalt kontrollieren zu können.

Diese Auskunft wird persönlich in den SCHUFA-Geschäftsstellen oder auf Anfrage geliefert.


Sollte diese Fehler enthalten, so kann sich der Betroffene an die zuständige SCHUFA-Geschäftsstelle wenden und die entsprechenden Angaben prüfen lassen. Diese Prüfung kann die SCHUFA nur in Abstimmung mit ihren Vertragspartnern durchführen. Wenn eine Prüfung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht möglich ist, werden die bestrittenen Daten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend bis zur Klärung gesperrt. Ergibt die Prüfung, dass die Daten nachweislich falsch sind, so werden diese berichtigt; unzulässig gespeicherte Daten werden gelöscht.

Schulden Nothilfe hier gibt es fast alles über Schulden,INSO,Banken
http://www.schuldenfrust.de/Fragen%20und%20Antworten.htm
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dortmunder
Neuling
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Beitrag Verfasst am: 12.11.2006, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Gott welch eine Menge an Informationen die Schufa speichert! Wieso sind eigentlich alle gegen eine Terrordatei, die Schufa macht doch sowas ähnliches schon seit Jahren...

gruss, dortmunder
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murat
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Beiträge: 140



Beitrag Verfasst am: 12.11.2006, 14:45    Titel: Schufa Terrordatei Antworten mit Zitat

Hallo!

ja die Schufa speichert noch mehr Daten als so ne Terrordatei speichern würde, denke ich... repa

L.g
Murat
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Dame76
Junior Member
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Beiträge: 29



Beitrag Verfasst am: 15.11.2006, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Gott sei dank wird Sie ja ab dem 1.1.2007 etwas humaner:

Zitat:
Schufa kommt Schuldnern entgegen
Wiesbaden - Am Bankschalter und im Handyladen sieht mancher Kunde der Schufa-Anfrage mit Bangen entgegen. Kredite oder Handy-Verträge sind dann kaum noch drin.

Finden sich in der Wiesbadener Mammut-Auskunftei mit 63 Millionen erfassten Deutschen geplatzte Schecks oder eine Serie unbezahlter Rechnungen, sieht der Sachbearbeiter das in Sekundenschnelle am Rechner. Datenschützern ist die Schufa, 1927 als Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung gegründet, wegen ihrer Informationsmenge und Geschäftsgeheimnisse ein Dorn im Auge. Dagegen setzt das Unternehmen auf mehr Transparenz und kommt Kritikern in Einzelpunkten entgegen. Der neue Kurs der Offenheit zeigt sich auch in der vor einem Jahr bezogenen Firmenzentrale in Wiesbaden: Glaswände an der Gebäudefront, in den Fluren und zwischen den Büros stehen für den Firmenslogan «Wir schaffen Vertrauen».

Dass Kritiker und gelegentlich auch Kunden bisher eher Misstrauen empfanden, liegt vor allem am geheimnisumwitterten «Score». Das seit zehn Jahren angebotene und millionenfach nachgefragte Schufa- Zusatzprodukt gibt eine statistische Prognose über das Risiko von Zahlungsausfällen. Damit registriert die Schufa nicht nur die in der Vergangenheit säumigen Schuldner, sondern wagt sich in die Zukunft - auf welcher Datenbasis, hat sie trotz drängender Nachfragen und sogar Klagen gegen den Score nie veröffentlicht.

«Jedenfalls verwenden wir im Gegensatz zu Wettbewerbern keine von außen zugekauften Daten, sondern nur das, was der Bürger in seiner Eigenauskunft sieht», sagt Schufa-Sprecher Stefan Horst. Aus diesen Informationen - etwa: «Kunde besitzt ein Handy, hat eine Kreditkarte und ein Girokonto - werden statistische Gruppen gebildet, 15 Monate beobachtet und mit einem Punktwert eingestuft.

Das klingt harmlos, erklärt aber nicht die teils erheblichen Schwankungen im Score-Wert desselben Kunden über einen kurzen Zeitraum, den Datenschützer des Darmstädter Regierungspräsidiums in ihrem aktuellen Bericht beschreiben. Offenbar wurden bisher alle Kreditanfragen für die Scoreberechnung verwendet, bemängeln die Experten: Wer also bei zehn Banken ein Kreditangebot einholt, um die Preise zu vergleichen, kann in der Statistik seinen Score-Wert belasten. Hier will die Schufa gegensteuern: Noch in diesem Jahr werde das Zusatzmerkmal einer reinen «Konditionenabfrage» geschaffen, kündigt der Sprecher an. Der Score bleibe dann von solchen Anfragen unbeeinflusst.

Entgegenkommen will die Schufa auch schlecht organisierten Kleinschuldnern, die ihre 30-Euro-Handy- oder Versandhausrechnung einschließlich der Mahnungsschreiben unbeabsichtigt liegen lassen. Demnächst sollen Eintragungen über solche Bagatellschulden automatisch ohne weitere Nachfrage beim Handyunternehmen, der Bank oder dem Kaufhaus gelöscht werden - wenn die Forderung unter 1000 Euro liegt und innerhalb eines Monats nach der Schufa-Meldung beglichen wird.

«Wir wollen die Leute so schnell wie möglich wieder geschäftsfähig machen», unterstreicht Sprecher Horst. Immerhin haben derzeit rund sieben Prozent der 63 Millionen Menschen in der Datei Negativeinträge - das sind fast 4,5 Millionen Deutsche, die vielfach nur noch eingeschränkt am Wirtschaftsleben teilnehmen können.

Was über Kunden im Schufarechner steht, ist nicht nur für Menschen mit angeknackster Kreditvita von Bedeutung. Auch Gutverdiener wurden schon für sie überraschend mit Kreditwünschen abgewiesen. Beschwerdeführer fordern deshalb, bisher vergeblich, immer wieder eine Auskunftspflicht, welche Daten die Banken von der Schufa angefordert hat, heißt es im Datenschutzbericht.
Die Schufa bemüht sich währenddessen, den Zugang zur gesetzlich vorgeschriebenen Eigenauskunft zu erleichtern: In den nächsten Wochen wird noch Berlin freigeschaltet und dann können alle Deutschen das komplette Schufa-Datenblatt über ihre Person im Internet abrufen. Die 7,60 Euro, die vorher für die einmalige Auskunft per Post fällig waren, ermöglichen jetzt drei Monate lang den Blick per Computer in die Daten.

Für die Zukunft denkt das Unternehmen über freiwillige Zusatzmeldungen nach, mit denen Kunden ihren Score und damit die Kreditwürdigkeit verbessern könnten. Wie viel jemand verdient und ob er Immobilien besitzt, geben Kunden ja selbstverständlich bei Kreditgesprächen mit der Bank an, der Schufa seien diese Daten aber bisher nicht gemeldet worden, sagt Horst. Die Treffsicherheit des Scores würde mit solchen Zusatzinformationen weiter steigen, sagt der Schufa-Sprecher. Die Sorgen der Daten- und Verbraucherschützer sicher auch.


Quelle: http://schufa.blogg.de/eintrag.php?id=1
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mephisto
Junior Member
Junior Member

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Anmeldedatum: 06.10.2006
Beiträge: 14



Beitrag Verfasst am: 15.11.2006, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Dame76 hat Folgendes geschrieben:
Gott sei dank wird Sie ja ab dem 1.1.2007 etwas humaner:

Zitat:


«Wir wollen die Leute so schnell wie möglich wieder geschäftsfähig machen», unterstreicht Sprecher Horst. Immerhin haben derzeit rund sieben Prozent der 63 Millionen Menschen in der Datei Negativeinträge - das sind fast 4,5 Millionen Deutsche, die vielfach nur noch eingeschränkt am Wirtschaftsleben teilnehmen können.



Quelle: http://schufa.blogg.de/eintrag.php?id=1


Hört sich eher an wie Hohn.

Nach wie vor bleiben Daten z.B. bei einer INSO auch noch 3 Jahre nach Erledigung bestehen.

Somit bleibt die Aussage bei INSO nach 6 Jahren schuldenfrei eine Farce.INSO dauert mit Schufa im günstigen Fall 9 ,wenn es schlecht läuft 10 Jahre.
Zum Ende des Jahres in dem die Restschuldbefreiung und dann noch mal 3 Jahre Schufaeintrag bis zum Jahresende ist keine wirkliche Entlastung der (ehemaligen ) Schuldner.
Die Aussage der Schufa, dass doch bei Erreichen der Restschuldbefreiung ein Erledigungsvermerk eingetragen wird, ist da eher hinderlich.

Denn auch mit einem Erledigungsvermerk ist der ehemalige Schuldner genau so gebrandmarkt wie mit dem Negativeintrag selbst.

Das gilt übrigens für alle Eintragungen die einn 3 jährigen Erledigungsvermerk vorsehen. Crying or Very sad
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