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Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.

Inkasso

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maria1719
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Beiträge: 3



Beitrag Verfasst am: 23.02.2007, 13:16    Titel: Inkasso Antworten mit Zitat

Hallo, wenn ein Mitarbeiter eines Inkassobüros kommt, pfändet der auch?
Und zweitens, benachrichtigt die Bank einen, wenn eine Kontopfändung vorliegt? Was kann zu Hause gepfändet werden? Mikrowelle, Computer auch?Mir und meinem Mann steht vermutlich sowas bevor und wir haben nicht wirklich Ahnung was auf uns zukommt. Confused

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Dame76
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Beitrag Verfasst am: 23.02.2007, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

In der Regel kommt kein Mitarbeiter des Inkasso Unternehmens und der darf auch nichts pfänden. Pfänden darf nur der Gerichtsvollzieher !

Es kann das gepfändet werden was einen hohen Wert darstellt.

Wie hoch sind die Schulden ? Haben die bereits einen Mahnbescheid ?
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maria1719
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Beiträge: 3



Beitrag Verfasst am: 23.02.2007, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Dame76 hat Folgendes geschrieben:
In der Regel kommt kein Mitarbeiter des Inkasso Unternehmens und der darf auch nichts pfänden. Pfänden darf nur der Gerichtsvollzieher !

Es kann das gepfändet werden was einen hohen Wert darstellt.

Wie hoch sind die Schulden ? Haben die bereits einen Mahnbescheid ?

Mahnbescheide sind noch nicht beantragt worden. Wir haben beide das private Insolvenzverfahren beantragt, aber erst vor kurzem. Die Schulden liegen so bei ca. 65000€.
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Dame76
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Beiträge: 29



Beitrag Verfasst am: 23.02.2007, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Also ganz ehrlich ! Geht zur Schuldnerberatung die können dir evt. die Gläubiger erstmal vom Hals halten.
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maria1719
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Beiträge: 3



Beitrag Verfasst am: 23.02.2007, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Da waren wir bereits, nur bis der Vergleich angenommen wird, bzw. das Verfahren eröffnet wird, könnte es noch zu solchen "Unannehmlichkeiten" kommen.
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vito
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Wohnort: Krefeld



Beitrag Verfasst am: 21.06.2007, 21:15    Titel: Inkasso Antworten mit Zitat

Hallo miteinander,

sollte ein Inkassomitarbeiter bei Ihnen gewesen sein, hat er Ihnen sicherlich einen Inkassoausweis vorzeigen können. Zumindest sollten Sie sich den Namen und die Gesellschaft merken und eine Anzeige bei der KPI oder direkt bei der Staatsanwaltschafft stellen. Ein Inkassobüro hat keine gesetzliche Handhabe zu pfänden. Im Falle einer Insolvenz ist auch das Inkassobüro nicht mit dem Gläubiger zu verwechseln. Das heißt, wenn Sie nun die Insolvenz beantragen oder beantragt haben, dann werden Forderungsauskünfte nur bei den Gläubigern eingeholt.
So wie ich lese, haben Sie beide das Insolvenzverfahren beantragt, dazu müssen Sie zunächst einen außergerichtlichen Versuch (als Proßezvoraussetzung) durchlaufen. Hier kann es sicherlich vorkommen, das solange Sie nicht den Antrag auf Eröffnung der Insolvenz gestellt haben, die Gläubiger pfänden was das Zeug hält. Aber mit dem Antrag kehrt etwas Ruhe ins Heim.

Nur eine Schuldnerberatung ist sinnlos, wenn Sie schon einen Insolvenzantrag bei Gericht gestelllt haben. Haben Sie dazu einen Anwalt?

Gruß
vito
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Immobilienakuthelfer
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Beiträge: 65



Beitrag Verfasst am: 22.06.2007, 20:39    Titel: Re: Inkasso Antworten mit Zitat

So wie ich lese, haben Sie beide das Insolvenzverfahren beantragt, dazu müssen Sie zunächst einen außergerichtlichen Versuch (als Proßezvoraussetzung) durchlaufen.


hääää...welchen Prozess wollen oder muß denn geführt werden Rolling Eyes
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