Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
ich hab gehört, bei Insolvernz werden alle Gläubiger gleich behandelt.
Heißt das, dass jeder die gleiche Summe monatlich bekommt oder prozentuell von der Höhe der Schulden abhängig?
Ich schulde einem Gläubiger ca 10000 Euro und zwei andern ca 5000.
Bekommt der erste monatlich doppelt so viel wie die anderen? Oder bekommt jeder die gleiche Summe?
bei der Verteilung werden alle Gläubiger gleich behandelt. Die Quote der Ausschüttung richtet sich nach dem Verhältnis der jeweiligen Forderung zum gesamten Forderungsvolumen. Eine Rangfolge gibt es nur zwischen den Insolvenzgläubigern und den nachrangigen Insolvenzgläubigern.
zu Deiner Frage:
es gibt einen Schuldenspiegel - kurz SSP genannt - und es gibt den Schuldenbereinigungsplan kurz SBP genannt -.
Der SSP ist die tabellarische Aufstellung sämtlicher gegen den Schuldner gerichteten Forderungen und die Berechnung des Anteils einer Forderung an der Summe sämtlicher Forderungen.
Also, aus dem SSP erfolgt die Berechnung des prozentualen Anteils der Forderungen eines Gläubigers im Verhältnis zu den Forderungen aller Gläubiger. Daraus errechnet sich für die Gläubiger eine Quote an der Summe aller Verbindlichkeiten des Schuldners.
Etwas verwirrend aber führt zum eigentlichen Sinn.
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