Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Sie sollten sich immer zuerst einen Überblick über alle Schulden bei allen Gläubigern verschaffen. Dazu gehört auch die tatsächlich Summe der Ratenzahlungen, die Sie monatlich leisten. Dies ist manchmal mühsam, lohnt sich aber immer.
Prüfen Sie genau, ob Sie vielleicht einen besonders teuren Kredit abgeschlossen haben, den Sie beispielsweise gegen einen günstigeren Kredit bei Ihrem oder einem anderen Kreditinstitut umschulden können. Das kann im Einzelfall Sinn machen. Vergleichen Sie genau die Zinshöhen – und vergessen Sie nicht die Bearbeitungsgebühren. Nehmen Sie hier ruhig die Beratung in der Schuldnerberatungsstelle in Anspruch.
Bei einem Umschuldungskredit fallen zusätzliche Kosten an wie Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühren. Eventuell wird die Bearbeitungsgebühr vom Vorkredit nicht anteilsmäßig zurückerstattet. Die Restschuldversicherung wird gekündigt und nur der Rückkaufwert erstattet. Der neue Versicherungsvertrag wird durch das höhere Eintrittsalter womöglich teurer.
es wäre zunächst einmal gut,wenn man mehr Infos hätte.
+++Dazu gibt es zwei Varianten:
Die Regelinsolvenz
Die Verbraucher- Insolvenz ++
Was heisst Varianten.Varianten hört sich so an,als ob man sich das aussuchen könnte welche "Variante"man benutzt.
Es gibt gesetzliche Vorschriften.Dort ist genau geregelt waszu tun ist.
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