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Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.

Nochmals Kontopfändung

 Foren-Übersicht » Überschuldung » Nochmals Kontopfändung  Seite 1 von 1 

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moon
Neuling
Neuling

Daten
Anmeldedatum: 12.11.2007
Beiträge: 2



Beitrag Verfasst am: 12.11.2007, 23:28    Titel: Nochmals Kontopfändung Antworten mit Zitat

Hallo

Heute habe ich gesehen, das mir mein Konto gepfändet wurde.
Es ist jedoch das Geld meines Mannes.
Ausserdem wurde mein Dispo durch die Pfändung in amspruch genommen, so das ich nun mit fast 600 euro in den miesen bin, dazu habe ich gesehen, das nun mein dispo gestrichen wurde.
Nun meine frage:
Wie komme ich wieder an das Geld ran?
Wenn ich das geregelt bekomme, das die Pfändung von meinem Konto genommen wird, bekomme ich dann meinen dispo wieder? Bin bei der Postbank.
Denn dieser war immer so ein Notgroschen für mich uind nun ist alles weg.
Habe noch 3 Unterhaltspflichtige kinder, habe gelesen, das man da gar nichts pfänden darf, ist das so richtig?
Hoffe auf schnelle Antwort
Moon

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sandra
Senior Member
Senior Member

Daten
Anmeldedatum: 07.03.2006
Beiträge: 179
Wohnort: Hamburg



Beitrag Verfasst am: 13.11.2007, 13:14    Titel: Kontofreigabe bei laufenden Sozialleistungen Antworten mit Zitat

Mein Konto wurde gepfändet – was nun?

Wenn Ihr Konto aufgrund einer Pfändung gesperrt wurde, sollten Sie schnell
handeln. Innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Pfändungs- und
Überweisungsbeschlusses an Ihre Bank können Sie einen "Freigabebeschluss" für
den unpfändbaren Anteil Ihres Einkommens in der Rechtsantragstelle Ihres
zuständigen Vollstreckungsgerichtes stellen.
Pfändet bei Ihnen eine Krankenkasse, ein Arbeits- oder Finanzamt, ist dieser Antrag
direkt bei den internen Vollstreckungsstellen einzureichen.
Mit dem Freigabebeschluss können Sie zu Ihrer Bank gehen und erhalten anschließend
den freigegebenen Betrag ausgezahlt.
Zu den Sozialleistungen gehören u. a.: Sozialhilfe, ALG I und II, Kindergeld,
Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Renten, Krankengeld, BaföG,
Existenzgründerzuschuss, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld

Vor der Antragstellung bitte prüfen:

1. Wo wurde der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen?
Für die Freigabe ist das Amtsgericht zuständig, das den Pfändungs- und
Überweisungsbeschluss erlassen hat.
2. Wann ist die letzte Zahlung auf dem Konto eingegangen?
Eine gerichtliche Freigabe kann erst dann erfolgen, wenn zwischen dem letzten
Zahlungseingang und der Antragstellung mindestens sieben Tage liegen. Vor Ablauf
dieser sieben Tage können Sozialeistungen auch ohne eine gerichtliche Freigabe
abgehoben werden, § 55 SGB I.
3. Ist von der letzten Zahlung noch ein Rest auf dem Konto?
Die Freigabe erfolgt nur für das Einkommen des aktuellen Monats!
Ist nach dem letzten Zahlungseingang bereits alles ausgegeben worden, kann das
Gericht nichts mehr freigeben. Für angespartes Guthaben aus den Vormonaten gibt
es keinen Pfändungsschutz.

Was ist mitzubringen?

a) Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
b) lückenlose Kontoauszüge ab dem Tag des letzten Zahlungseingangs bis zum Tag
der Antragstellung
c) Bewilligungsbescheid des Sozialamtes, Jobcenters usw.
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moon
Neuling
Neuling

Daten
Anmeldedatum: 12.11.2007
Beiträge: 2



Beitrag Verfasst am: 13.11.2007, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

So, war heute auf dem Finanzamt, die werde´n die Pfändung ruhen lassen und ich muss mtl. 40 euro abbezahlen.
Nun aber doch noch eine Frage. Bei der Bank wurde mir gesagt, das ich eine Disporückführung machen kann, damit ich an mein Geld komme.
Doch man meinte, ich hätte wenig Chancen, an das gepfändete Geld zu kommen, da Einkommen pfändbar sei.
Habe mich nun mal einwenig durchgelesen, und so wie ich es verstehe, habe ich doch eine Pfändungsfreigrenze.
Ich habe nur 500 Euro bekommen, habe wie gesagt 3 UH pflichtige Kinder. Muss die Bank mir das nun ausbezahlen oder können die bei dem Disporückführung nun NEiN sagen???
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Immobilienakuthelfer
Member
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Daten
Anmeldedatum: 01.05.2007
Beiträge: 65



Beitrag Verfasst am: 23.11.2007, 02:00    Titel: Antworten mit Zitat

moon hat Folgendes geschrieben:
So, war heute auf dem Finanzamt, die werde´n die Pfändung ruhen lassen und ich muss mtl. 40 euro abbezahlen.
Nun aber doch noch eine Frage. Bei der Bank wurde mir gesagt, das ich eine Disporückführung machen kann, damit ich an mein Geld komme.
Doch man meinte, ich hätte wenig Chancen, an das gepfändete Geld zu kommen, da Einkommen pfändbar sei.
Habe mich nun mal einwenig durchgelesen, und so wie ich es verstehe, habe ich doch eine Pfändungsfreigrenze.
Ich habe nur 500 Euro bekommen, habe wie gesagt 3 UH pflichtige Kinder. Muss die Bank mir das nun ausbezahlen oder können die bei dem Disporückführung nun NEiN sagen???


Sie haben eine Pfaendungsfreigrenze das ist richtig.
Ich wuerde das Girokonto wechseln denn die Bank kann Ihr Einkommen verrechnen wenn Sie mit dem dispo im Minus sind.
Ein Girokonto auf Guthabensbasis (oKonto) bei einer anderen Bank machen.
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