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Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.

Hartz 4 Urteile

 Foren-Übersicht » Arbeitslosengeld II - hartz 4 » Hartz 4 Urteile  Seite 1 von 1 

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sandra
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Beitrag Verfasst am: 06.01.2011, 14:51    Titel: Hartz 4 Urteile Antworten mit Zitat

Kosten für Schulbücher bei Hartz IV trägt komplett das Sozialamt

Hartz-IV-Empfänger können Kosten für Schulbücher nach einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz beim Sozialamt vollständige geltend machen. In der am Donnerstag (26.2.) veröffentlichten Entscheidung ging es um den Fall eines Schülers in der neunten Klasse, der gemeinsam mit seiner alleinerziehenden Mutter Hartz-IV erhielt. Für das vergangene Schuljahr 2005/2006 verlangten sie von der zuständigen Arbeitsverwaltung die Übernahme der Kosten für die entsprechenden Schulbücher.

Das LSG Rheinland-Pfalz dazu:

"Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher durch den Sozialhilfeträger

Die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher sind durch den zuständigen Träger der Sozialhilfe als Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII) zu tragen."

Das Landessozialgericht hatte über den Fall eines Schülers zu entscheiden, der im Schuljahr 2005/2006 die 9. Klasse eines Gymnasiums besuchte und gemeinsam mit seiner alleinerziehenden Mutter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von dem Grundsicherungsträger bezog. Für die Anschaffung der für den Unterricht notwendigen Schulbücher erhielt er nach den damals geltenden rheinland-pfälzischen Vorschriften zur Lernmittelfreiheit lediglich einen Lernmittelgutschein in Höhe von 59,00 €.

Die Erstattung der nicht durch den Lernmittelgutschein gedeckten Kosten in Höhe von fast 140,00 € beantragte er bei seinem Grundsicherungsträger. Dieser lehnte die Kostenübernahme ab. Die hiergegen vor dem Sozialgericht Koblenz erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Der Bedarf an Schulbüchern sei aus der dem Schüler gewährten Regelleistung zu erbringen. Auch gehörten Schulbücher nicht zu den im Gesetz abschließend aufgezählten Sonderbedarfen, deren Kosten vom Grundsicherungsträger zusätzlich zu den Regeleistungen zu übernehmen seien.

Das Landesssozialgericht verneinte ebenfalls eine Leistungspflicht des Trägers der Grundsicherung, verurteilte aber den (...) Träger der Sozialhilfe zur Übernahme der Kosten der Schulbücher."

In der Begründung heißt es, bei Schulbüchern handele es sich um einen atypischen Bedarf, der durch den Sozialhilfeträger und nicht aus der vom Grundsicherungsträger gewährten Regelleistung zu decken sei. Denn die Höhe der Regelleistung orientiert sich an dem Bedarf von Erwachsenen, Kosten für Schulbücher sind darin nicht vorgesehen.

(Urteil vom 25.11.2008 - L 3 AS 76/07)

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sandra
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Beitrag Verfasst am: 06.01.2011, 14:52    Titel: Abfindung mindert Hartz-IV-Leistung Antworten mit Zitat

Abfindung mindert Hartz-IV-Leistung

(AFP) Abfindungen nach einem arbeitsgerichtlichen Vergleich gelten als Einkommen und mindern die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gestern (Dienstag, 3.3. 2009) entschieden. Es hat damit die Klage eines Arbeitslosen aus Münschen zurückgewiesen.

Der Vierte Senat des obersten deutschen Sozialgerichts führte aus, dass Abdindungszahlungen nicht zum sogenannten Schonvermögen gehören. Im verhandelten Fall hatte der arbeitslose Kläger von seinem bisherigen Arbeitgeber nach einem Vergleich vor Gericht eine Abfindung von 6.500 Euro zugesprochen bekommen. Die für ihn zuständige Arge wollte dieses Geld als einkommen anrechnen.

Das BSG bestätigte nun den Standpunkt, dass Abfindungszahlungen nach einem arbeitsgerichtlichen Vergleich als Einkommen bei der Leistungsberechnung zu werten seien.
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sandra
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Beitrag Verfasst am: 06.01.2011, 15:09    Titel: Sammlung von Hartz IV Urteilen Antworten mit Zitat

BAföG-Leistungen dürfen auf Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden

Die Ausbildungsförderung dürfe als bedarfsminderndes Einkommen berücksichtigt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht. Auch seien Schulgebühren für die Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule nicht gesondert zu ersetzen (Az. 1 BvR 2556/09).

Für Hartz-IV-Miete ist Mietspiegel ausschlaggebend

Die Unterkunftskosten von Hartz-IV-Beziehern dürfen nach einem Umzug in ein anderes Bundesland nicht begrenzt werden. Damit bekam ein 56-jähriger Mann Recht, der aus dem bayerischen Erlangen nach Berlin gezogen war und dort monatlich höhere Mietkosten in Höhe von 107 Euro geltend gemacht hatte (Az.: B 4 AS 60/09 R).

Hartz-IV-Empfänger darf in größerer Wohnung bleiben

Hat ein Hartz-IV-Empfänger eine zu große Wohnung, muss er nicht zwangsläufig einen Teil der Miete selbst tragen. Vielmehr müssen die Behörden prüfen, ob die Gesamtsumme der ortsüblichen Miete entspricht (Az.: S 16 AS 444/0Cool.

Jobcenter müssen private Krankenversicherung zahlen

Jobcenter müssen die Kosten für die private Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern vollständig übernehmen. Die Kläger waren im günstigsten Tarif privat versichert, ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung war nicht möglich. (Az.: S 29 AS 547/10; AS 412/10).

Hartz-IV-Empfänger bekommen keinen PC bezahlt

Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines PC. Ein Personalcomputer gehört nicht zur Erstausstattung einer Wohnung; ein Haushalt lasse sich problemlos ohne einen PC führen. (Az.: L 6 AS 297/10 B).

Hartz-IV"Empfänger müssen Nachhilfestunden selber zahlen

Schüler aus Hartz-IV-Familien haben in der Regel keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht. Lernschwierigkeiten stellen keine „außergewöhnliche Bedarfslage" dar. (Az.: 23 AS 409/10 ER).

Volle Anrechnung von Kindergeld auf Hartz IV ist verfassungsgemäß

Die Behörden dürfen die Gewährung von Kindergeld vollständig auf die Hartz-IV-Zahlungen für Langzeitarbeitslose anrechnen. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sei durch die Anrechnung des Kindergelds nicht verletzt, befanden die Richter des Bundesverfassungsgerichts. (Az.: 1 BvR 3163/09).

Geldgeschenke für Hartz-IV-Bezieher sind Einkommen

Kinder aus Hartz-IV-Familien haben keinen Nutzen von größeren Geldgeschenken zu besonderen Anlässen. Alle 50 Euro pro Jahr übersteigenden Zuwendungen sind als Einkommen anzurechnen und führen damit zu einer Kürzung der Grundsicherungsleistung. (Landessozialgericht Sachsen Az.: L 2 AS 248/09).

Hartz-IV-Empfänger bekommen nicht rückwirkend mehr Geld

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Überprüfung der Regelleistungen von Hartz-IV-Empfängern und deren Kindern angeordnet. Nun haben die Richter in einem Beschluss klar gestellt, dass es aber nicht rückwirkend mehr Geld geben wird – weder bei der Regelleistung noch aufgrund der Härtefallregelung. (Az.: 1 BvR 395/09).

Hartz-IV-Kinder bekommen Tagesausflüge bezahlt

Schulkinder von Hartz-IV-Empfängern können auch Tagesausflüge bezahlt bekommen, wenn sie für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt notwendig sind. (Az.: B 14 AS 1/09 R). Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts bekam ein Schüler aus Bochum Recht, dem die Kostenübernahme für zwei Tagesausflüge vor einer Ski-Freizeit nicht bewilligt wurde.

Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf eigene Wohnung

Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht aus Kostengründen in eine Obdachlosenunterkunft verwiesen werden. Sie haben laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen das Recht, sich auf Kosten der Allgemeinheit eine eigene Wohnung zu mieten. Die Miete müsse der ortsüblichen Referenzmiete entsprechen (Az.: L 19 B 297/09 AS ER).

Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliches Kleidergeld für ihre Kinder

Hartz-IV-Familien bekommen keine Sonderzahlung vom Amt, wenn ihre Kinder aus der Kleidung schnell herauswachsen. Die höchsten deutschen Sozialrichter sehen darin keinen Härtefall. Bei Kindern gehöre die Notwendigkeit, Kleidung wegen des Wachstums und des erhöhten Verschleißes in kurzen Abständen zu ersetzen, zum regelmäßigen Bedarf (Az: B 14 AS 81/08 R).

Schüler können Arbeitslosengeld II erhalten

Wer als Auszubildender mit eigener Wohnung nur sogenanntes Schüler-BAföG erhält, kann Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) II haben. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt. Eine Revision des Jobcenters des Landkreises Leipzig, die einem allein lebenden Berufsfachschüler das ALG-II verweigern wollte, wies der 14. Senat zurück.

Hartz-IV-Empfänger vor Kürzung der Leistungen geschützt

Sanktionen und Kürzungen der Hartz-IV-Bezüge sind laut Bundessozialgericht nur dann zulässig, wenn zuvor eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen oder ein entsprechender Verwaltungsakt erlassen wurde (Az: B 4 AS 20/09 R). Über die Folgen von Verstößen muss die Behörde konkret und verständlich informieren (Az: B 4 AS 30/09 R).

Hartz-IV-Empfänger können zum Umzug gezwungen werden

Laut Bundessozialgericht rechtfertigen selbst jahrelange persönliche und familiäre Bindungen nicht den Verbleib in einer zu teuren Wohnung. Wer erst kurz vor Beginn des Hartz-IV-Bezugs eine neue Wohnung bezogen hat, hat nach einem weiteren Urteil in der Regel sechs Monate Zeit, unangemessen hohe Mietkosten zu senken (Az: B 4 AS 27/09 R und B 4 AS 19/09 R).

Darlehen bei Hartz-IV-Empfängern ist kein Einkommen

Darlehen zählen bei Hartz-IV-Empfängern nicht zum Einkommen. Muss das Geld zurückgezahlt werden, stellt das Darlehen keinen Vermögenszuwachs dar, entschied das Sozialgericht Dortmund. Das gelte auch, wenn der Zeitpunkt der Tilgung offen sei. Im vorliegenden Fall hatte ein 55-jähriger Langzeitarbeitsloser aus Werdohl im Sauerland von seinem Neffen monatlich 200 Euro geliehen bekommen und davon seine Miete gezahlt. Daraufhin hatten die zuständigen Behörden 3.000 Euro von ihm zurückgefordert (AZ: Sozialgericht Dortmund S 22 AS 66/0Cool.

Hartz-IV-Empfänger müssen den zugewiesenen Sachbearbeiter akzeptieren

Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte von Hartz-IV-Empfängern gegenüber dem Jobcenter eingeschränkt. Nach einem Urteil der Kasseler Richter haben Bezieher von Arbeitslosengeld II keinen Anspruch darauf, über ihren Weg zu einem neuen Job mit zu entscheiden. Ebenso wenig muss ihnen ein Sachbearbeiter benannt werden, mit dem sie persönlich zurecht kommen und einverstanden sind (Az.: B 4 AS 13/09 R).

Abwrackprämie wird auf Hartz IV angerechnet

Die staatliche Abwrackprämie für Altwagen musste nach einem Urteil des Essener Landessozialgerichts auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Die Prämie sei als Einkommen zu werten und verschaffe dem Leistungsbezieher "erhebliche Geldmittel in mehrfacher Höhe einer monatlichen Regelleistung", entschied das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen ( LSG Essen L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS).

Ältere Arbeitslose müssen Lebensversicherungen aufzehren

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts haben die Jobcenter künftig genauer zu prüfen, ob eine Verwertung der privaten Altersvorsorge als „besondere Härte" auszuschließen ist. Geklagt hatte eine 59-Jährige aus Mainz, die nach langjähriger Selbstständigkeit Arbeitslosengeld II beantragt hatte. Weil sie seit einer Brustkrebserkrankung schwer behindert ist, hatte sie ihr Fachgeschäft für Tierbedarf aufgeben müssen und nur noch ein geringes Einkommen als ambulante Hundepflegerin gehabt (Az.: B 14 AS 35/08 R).

Einbauküche muss Arbeitslosen mit bezahlt werden

Laut Bundessozialgericht ist ein vom Vermieter kassierter Zuschlag für Küchenmobiliar als Teil der Miete vom Jobcenter zu bezahlen. Die Richter gaben damit einer 58-Jährigen aus Bochum Recht, die mit ihrem erwachsenen Sohn in einer 67 Quadratmeter großen Wohnung lebt. Zusätzlich zur Kaltmiete von 367 Euro verlangte ihr Vermieter monatlich 30 Euro für die Benutzung der Kücheneinrichtung (Az.: B 14 AS 14/08 R).

30 Stunden pro Woche für Ein-Euro-Jobber rechtens

Ein-Euro-Jobber müssen auch eine Arbeitszeit von 30 Stunden die Woche grundsätzlich hinnehmen. Lehnen Hartz-IV-Empfänger die Arbeitsgelegenheit in diesem Umfang ab, kann ihnen das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt werden, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel (Az.: B 4 AS 1/08 R).

Kindern von Arbeitslosen bekommen Klassenfahrten bezahlt

Die Kinder von Hartz-IV-Empfängern bekommen die Kosten für Klassenfahrten in voller Höhe bezahlt. Die bei den meisten Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen und Kommunen übliche Begrenzung der Kostenerstattung für Klassenfahrten sei vom Gesetz nicht gedeckt, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Mit dem Grundsatzurteil gab das BSG einer Familie aus Berlin Recht. Die Schulklassen der beiden Söhne hatten eine 719 Euro teure Kunststudienfahrt nach Florenz beziehungsweise eine normale Klassenfahrt ins brandenburgische Rüdnitz mit Kosten von 285 Euro unternommen.

Neuer Freund der Mutter muss für Unterhalt aufkommen

Auch Patchworkfamilien gelten bei der Berechnung von „Hartz-IV"-Leistungen als Bedarfsgemeinschaft. Trennungskinder können damit keine Sozialleistungen mehr bekommen, wenn der Haushalt insgesamt über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Wenn arbeitslose Väter oder Mütter mit ihren Kindern zu einem anderen Partner ziehen, müsse dessen Einkommen voll angerechnet werden – auch bei den Kindern, für die der neue Lebensgefährte eigentlich nicht unterhaltspflichtig ist (Az.: B 14 AS 2/08 R).

Ein-Euro-Jobber muss Monatskarte selbst bezahlen

Das Bundessozialgericht lehnte die Klage eines Arbeitslosen ab, der vom Jobcenter das Geld für seine Monatsfahrkarte zurückgefordert hatte. Ein Jahr lang hatte er in einem Gebrauchtmöbelkaufhaus in Iserlohn als Ein-Euro-Jobber gearbeitet. Zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld II bekam er dafür vom Jobcenter einen Euro pro Arbeitsstunde. Bei 30 Wochenstunden ergab das ein Plus von bis zu 130 Euro im Monat. Einen Großteil davon musste der Mann allerdings für die knapp 52 Euro teure Monatskarte ausgeben.

Asylbewerber bekommen kein ALG II

Nach Ansicht des Bundessozialgerichts ist es rechtmäßig, dass Asylbewerber und geduldete Ausländer grundsätzlich keine „Hartz-IV"-Leistungen bekommen können. Es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass diese Menschen nur die zumeist niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen dürften, entschieden die Kasseler Richter(Az.: B 14 AS 24/07 R).

Hartz-IV-Empfänger dürfen Gebrauchtwagen besitzen

Hartz-IV-Empfänger haben nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes in Kassel Anspruch auf einen gebrauchten Mittelklassewagen, ohne dass dieser beim Arbeitslosengeld II als Vermögen angerechnet wird. Autos unter 7500 Euro dürfen Langzeitarbeitslosen nicht als Vermögen angerechnet werden.

quelle: vfe.de


Zuletzt bearbeitet von sandra am 06.01.2011, 15:14, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag Verfasst am: 16.02.2011, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Habe eine Frage und zwar wie kann man H4 bekommen, was muss man da machen, welche Personalakte braucht man dafür und wie muss man vorgehen? Ich hab gesehen dass du viel darüber weist,konnte leider nicht alles lesen weil die Zeit drängt, hoffe mal ich sammle ein paar infos von hier.
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