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Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.

bank stellt sich quer

 Foren-Übersicht » Überschuldung » bank stellt sich quer  Seite 1 von 2 

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tiggermama
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Beitrag Verfasst am: 15.11.2006, 16:30    Titel: bank stellt sich quer Antworten mit Zitat

hallo,habe bis heute einschließlich zeit gehabt mein konto zu leeren bzw überweisungen zu machen.die überweisungen wurden mir heute zurückgeschickt und nicht eingelöst,obwohl ich noch zeit hatte.ist das rechtens von der bank her?Oder hätten die es machenmüssen?

Lg katrin

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Dame76
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Beitrag Verfasst am: 15.11.2006, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Du musst dein Problem mal etwas genauer schildern da ich nicht genau sehe was dein Problem ist `?
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tiggermama
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Beitrag Verfasst am: 15.11.2006, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,Problem ist:Am 7.11.06 ist unser konto gepfändet worden und ich habe gestern Überweisungen abgegeben.diese sind aber nicht eingelöst worden wegen der pfändung.ich dachte eigentlich das die bank innerhalb der 7 Tage überweisungen vornehmen muß,wurde aber nicht gemacht
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Dame76
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Beitrag Verfasst am: 15.11.2006, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ich schätze Ihr Konto wird dann wohl noch gesperrt sein und Sie sollten sich sofort an die Bank wenden.

War es den eine berechtigte Pfändung ?

oder anders gefragt liegt Ihre Einkommen unter der Pfändungsgrenze ?
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tiggermama
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Beitrag Verfasst am: 15.11.2006, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

wir beziehen nur Sozialleistungen
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Dame76
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Beitrag Verfasst am: 15.11.2006, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Dann musst du zum zuständigen Gerichtsvollzieher gehen und beantragen das das Konto wieder aufgemacht wird und nichts gepfändet wird, weil der Betrag der auf dem Konto war wohl zu niedrig war um es zu finden.

Aber beeil dich damit da man das schnell machen muss sonst wird das Geld an den Gläubiger überwiesen
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tiggermama
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Beitrag Verfasst am: 15.11.2006, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe sogar beim amtsgericht hier angerufen,die meinten ich müßte die Aufhebung selber mit dem gläubiger klären,habe ich auch getan habe ihm schriftlich klar gemacht das hier nix zu holen ist und ich das auch belegen kann.das AG hilft mir da nicht.und den Gerichtsvollzieher erreiche ich nicht.
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Dame76
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Beitrag Verfasst am: 15.11.2006, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Soviel ich weiß kann das Amtgericht da auch nichts machen sondern nur der Gerichtsvollzieher und der muss eine Aufhebung vornehmen da Sie ja nur Sozialleistungen erhalten und diese sind unter der Grenze liegen.

Fragen Sie bei AG mal ob dort eine Vertretung da ist und lassen Sie sich nicht abwimmeln da es ja in jeder großen Stadt mehr davon gibt.
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tiggermama
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Beitrag Verfasst am: 15.11.2006, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

danke,das werde ich auf jeden fall machen
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tiggermama
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Beitrag Verfasst am: 16.11.2006, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

so,habe mir jetzt die Finger wund telefoniert,weder GV noch AG können da was machen,die Sperung kann nur vom Gläubiger aufgehoben werden.Jetzt können wir nur hoffen das dieser das auch tut....
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