Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Verfasst am: 22.10.2006, 11:43 Titel: Informationen zur SCHUFA
Informationen zur SCHUFA
Die SCHUFA AG ist ein privates Wirtschafts- unternehmen, das von der kreditgewäh- renden Wirtschaft getragen wird. Es stellt seinen Vertragspartnern Informationen über die Kreditwürdigkeit von Privatkunden (Verbrauchern) zur Verfügung.
Im weitesten Sinne handelt es sich bei der SCHUFA um eine Auskunftsstelle, die Daten über private Verbraucher sammelt.
Ziel der SCHUFA ist es, Vertragspartner vor Verlusten bei kredit- gewährenden Geschäften zu bewahren und den Verbraucher vor Überschuldung zu schützen.
Informationen wie die Einräumung von Geld- oder Warenkrediten, aber auch nicht vertragsgemäßes Verhalten werden bei der SCHUFA gespeichert und können durch die Vertragspartner abgerufen werden. Grundlage für die Weitergabe und Speicherung der Daten ist die SCHUFA-Klausel.
Vorstellung der SCHUFA
Hier erhalten Sie einen fundierten Einblick in die Funktionsweise der SCHUFA, ihre Organisation und ihre Vertragspartner.
Verfasst am: 22.10.2006, 11:44 Titel: Geschichte der SCHUFA
Geschichte der SCHUFA
Die SCHUFA wird 1927 in Berlin als "Schutz- gemeinschaft für Absatzfinanzierung und Kreditsicherung" gegründet. Ziel ist es, eine neutrale Instanz einzurichten, die Handelsherren, Stromversorgern und Lieferanten Auskünfte über Personen und deren Schuldensituation gibt. Bereits 1929 gibt es 1,5 Mio. Daten von privaten Kreditnehmern.
Nach dem Krieg werden verschiedene regionale SCHUFA-Gesell- schaften gegründet, 1952 schließlich die Bundes-SCHUFA. Zu Beginn der 70er Jahre erfolgt die Umstellung auf ein gemeinsames EDV-System. Im Jahr 1983 umfasst der Datenbestand der SCHUFA über 23 Millionen Einträge.
Mitte der 90er Jahre führt die SCHUFA den Kredit-Score ein, der dem Verbraucher einen individuellen Bonitätswert zuordnet. 2000 entsteht die SCHUFA Holding AG mit Sitz in Wiesbaden, die die Tätigkeit der einzelnen SCHUFA Gesellschaften bündelt. Die Eigentümer der SCHUFA Holding AG sind zu über 80% Kreditinstitute, Banken und Sparkassen. Die restlichen Anteile werden vom Handel und anderen Unternehmen gehalten.
Ende 2004 beschäftigt die SCHUFA über 700 Mitarbeiter und bearbeitet mehr als 70 Mio. Anfragen pro Jahr, davon 1 Mio. Eigenanfragen. Der Umsatz beträgt 70 Mio. Euro, der Gewinn 870.000 Euro.
Funktion der SCHUFA
Die SCHUFA AG ist ein privates Wirtschaftsunternehmen, das Informationen über den privaten Verbraucher sammelt, auswertet und weitergibt. Daher wird die SCHUFA auch als eine Auskunftei bezeichnet. Ziel der SCHUFA es, die Vertragspartner vor Kreditausfällen und die Verbraucher vor Überschuldung zu schützen.
Grundprinzip der SCHUFA ist der Informationsaustausch zwischen den einzelnen Vertragspartnern und der SCHUFA. Jeder Vertragspartner erhält Informationen über den Kunden und seine Bonität, im Gegenzug ist er verpflichtet, ihm bekannt werdende Informationen umgehend an die SCHUFA weiterzuleiten.
So sammelt die SCHUFA Daten über Verbraucher und tauscht sie mit ihren Geschäftspartnern aus. Die SCHUFA verfügt mittlerweile über einen Datenbestand von über 360 Mio. Einzeldaten von gut 60 Millionen Personen.
Wenn ein Kunde z.B. einen Kredit beantragt, muss er zunächst der SCHUFA-Klausel zustimmen, mit der er sein Einverständnis zum Austausch der Daten gibt. Die Bank leitet die Kundendaten an die SCHUFA weiter und erhält eine aktuelle Übersicht über die gespeicher- ten Kundeninformationen. Siehe [ Detail-Ansicht der gespeicherten Daten ]
Mittlerweile sammelt die SCHUFA nicht nur personenbezogene Daten, sie bietet ihren Geschäftspartnern auch einen Scoring-Wert an. Dies ist ein individueller Wert zwischen 1 und 1.000, der jedem Verbraucher zugeordnet wird. Je höher der Wert, desto niedriger ist die Wahrschein- lichkeit eines Kreditausfalls.
Vertragspartner der SCHUFA
Früher hatte der Verbraucher nur dann Kontakt mit der SCHUFA, wenn er ein Konto eröffnen oder einen Kredit beantragen wollte. Heutzutage trifft der Verbraucher an allen möglichen Ecken auf die SCHUFA. Ob er einen Mobilfunkvertrag abschließt, etwas aus dem Versandkatalog bestellt oder einen Einrichtungsgegenstand auf Raten kauft - in den meisten Fällen ist die SCHUFA mit im Spiel.
Viele Firmen, die Waren und Dienstleistungen "auf Kredit" verkaufen, informieren sich vor Abschluss eines Vertrags über ihren Kunden, um so das Risiko eines Zahlungsausfalls möglichst gering zu halten. Das Bedürfnis nach Absicherung spielt heutzutage umso mehr eine Rolle, als der Trend mehr und mehr zu Finanzierung, Ratenkauf oder Leasing geht.
Die Vertragspartner werden dabei im Allgemeinen in zwei Haupt- kategorien eingeteilt:
A-Vertragspartner: Geschäftsbanken, Sparkassen, Kreditkartengesellschaften und Leasingunternahmen.
B-Vertragspartner: Nicht-Banken wie z.B. Versandhandel, Einzelhandelsunternehmen, Mobilfunkunternehmen – allgemein Unternehmen, die Warenlieferungen und Leistungen auf Kredit gewähren.
Vorraussetzung für eine Vertragspartnerschaft mit der SCHUFA ist die Vergabe von Geld-, Dienstleistungs- und Warenkrediten an den privaten Verbraucher.
Verfasst am: 22.10.2006, 11:48 Titel: Das speichert die SCHUFA
Das speichert die SCHUFA
Jeder kennt die SCHUFA und ist ihr sicherlich schon in der einen oder anderen Weise begegnet. Hauptaufgabe der SCHUFA ist die Sammlung, Auswertung und Weitergabe von Daten.
Doch was genau gehört zu den Schufadaten, wie erfolgt die Übermittlung, wie lange werden die einzelnen Informationen gespeichert und wo kommen sie her - das alles erfahren Sie hier auf Kredit-Magazin.de.
Gespeicherte SCHUFA Daten
Die SCHUFA sammelt und speichert eine Vielzahl von personen- und geschäftsbezogenen Daten, die im Allgemeinen nach Daten mit Positivmerkmalen und Daten mit Negativmerkmalen unterschieden werden.
Zu den Daten mit Positivmerkmalen zählen Namen, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift sowie Informationen aus der Geschäftsbeziehung, z.B. Angaben über Ratenkredite, Kontoanträge, ausgegebene Kreditkarten oder Bürgschaften.
Daten mit Negativmerkmalen dokumentieren vor allem nicht vertrags- gemäßes Verhalten in der Geschäftsbeziehung, z.B. Mahnungen oder Zahlungsverzüge bei Raten oder Scheckrückgaben, aber auch die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Beantragung der Privat- insolvenz sowie andere gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen.
Nicht zu den Schufadaten gehören Einkommensverhältnisse, Familien- stand, Anzahl der Kinder, Beruf oder vorhandenes Guthaben. Allerdings lässt die Höhe des Dispositionskredits natürlich Rückschlüsse auf die Einkommenssituation zu.
Während SCHUFA Daten mit Positivmerkmalen nur mit Zustimmung des Kunden weitergegeben werden dürfen (SCHUFA-Klausel), ist eine Zustimmung bei SCHUFA Daten mit Negativmerkmalen nicht nötig.
Eine detaillierte Übersicht über die gespeicherten Schufadaten finden Sie in der [ Detail-Ansicht der gespeicherten Daten ].
Übermittlung der Schufadaten
Welche Daten an die SCHUFA übermittelt werden, hängt davon ab, um welche Art von Vertragspartner es sich handelt. Im Allgemeinen übermitteln die Vertragspartner Daten über die Beantragung, die Auszahlung, Rückzahlung sowie die vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen.
Für die Übermittlung dieser Daten ist die Einwilligung des Kunden notwendig, die er mit dem Unterzeichnen der SCHUFA-Klausel in seinen Verträgen gibt. Widerruft der Kunde die SCHUFA Klausel, darf die Bank seine Daten nicht mehr an die SCHUFA melden.
Neben der Übermittlung der allgemeinen Personen- und Vertragsdaten melden die Vertragspartner auch Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten des Kunden. Für die Weitergabe dieser Daten ist keine Einwilligung des Kunden notwendig, er kann ihr auch nicht widersprechen.
Speicherfristen der SCHUFA Daten
Die bei der SCHUFA gespeicherten Daten werden nach folgenden Zeiträumen gelöscht:
Girokonten und Kreditkarten ------ sofort nach Auflösung
Anfragen von Vertragspartnern --- Nach einem Jahr
Eigenauskünfte --------------------- Nach einem Jahr
Versandkonten --------------------- Drei Jahre nach Auflösung
Kredite ------------------------------ Drei Jahre nach der Rückzahlung
Verspätete Ratenzahlungen ------- Nach drei Jahren
Mahnbescheide --------------------- Nach drei Jahren
Vollstreckungen -------------------- Nach drei Jahren
Eidesstattliche Versicherungen --- Nach drei Jahren
Nicht vertragsgemäßes Verhalten --- Nach drei Jahren
Verbraucherinsolvenz -------------- Nach drei Jahren
Kundenkonten des Handels --------- Nach drei Jahren
Bürgschaften ----------------------- Nach Zahlung der Hauptschuld
Datenherkunft
Ein Großteil der SCHUFA Daten stammt von den Geschäftspartnern. Diese geben allgemeine Informationen über ihre Geschäftsbezie- hungen mit Privatkunden (z.B. Kreditvergaben) an die SCHUFA weiter. Auch informieren die Geschäftspartner die SCHUFA bei nicht vertrags- konformem Verhalten des Verbrauchers.
Weitere Daten erhält die SCHUFA aus zahlreichen anderen Quellen: aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen, von der Post und von den Amtsgerichten.
Verfasst am: 22.10.2006, 11:49 Titel: Informationen zur SCHUFA Auskunft
Die SCHUFA Auskunft
Ein wichtiges Instrument der SCHUFA für die Weitergabe von gespeicherten Daten an ihre Vertragspartner ist die SCHUFA Auskunft.
Über die verschiedenen Formen der Schufaauskunft sowie die Bedeutung der Selbstauskunft finden Sie hier alles Wissenswerte.
Allgemeine SCHUFA Auskunft
Möchte ein privater Kunde z.B. einen Kredit beantragen oder ein Girokonto eröffnen, so findet meist eine Anfrage bei der SCHUFA statt. Die SCHUFA stellt dann die entsprechenden Informationen über den Kunden bereit: die SCHUFA Auskunft.
Der Umfang der Information, die dabei herausgegeben wird, hängt von der Kategorie ab, welcher der anfragende Vertragspartner angehört.
A-Vertragspartner - z.B. Geschäftsbanken oder Sparkassen - erhalten alle gespeicherten Informationen (uneingeschränktes Auskunftsrecht). Dazu gehören sowohl Positiv- als auch Negativmerkmale.
B-Vertragspartner - alle Nichtbanken wie z.B. Einzelhandels- unternehmen oder Mobilfunkunternehmen - bekommen nur bestimmte Informationen über den Kunden. Hier werden nur Negativmerkmale, z.B. Mahnbescheide, weitergegeben.
Die SCHUFA Selbstauskunft
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat jede Person das Recht, eine Schufaauskunft über die von ihr gespeicherten Daten zu erhalten. Eine solche Auskunftsanfrage bei der SCHUFA nennt man Selbst- bzw. Eigenauskunft. Mit der Selbstauskunft wird der Betroffene informiert, welche personenbezogen Daten die SCHUFA über ihn bereithält, und hat so die Möglichkeit, falsche Daten gegebenenfalls korrigieren zu lassen.
Die SCHUFA Selbstauskunft kann entweder online, per Post oder persönlich gestellt werden. Für eine Auskunft per Internet (www.meineSCHUFA.de) oder Post wird eine Kostenpauschale von 7,60 Euro in Rechnung gestellt.
Eine persönliche Schufaauskunft kann nur direkt in einer Geschäfts- stelle der SCHUFA erfolgen. Voraussetzung ist das persönliche Erscheinen und die Vorlage gültiger Ausweispapiere. Diese Art der SCHUFA Selbstauskunft ist für den Verbraucher kostenlos.
Verfasst am: 22.10.2006, 11:50 Titel: Was ist die SCHUFA-Klausel?
Was ist die SCHUFA-Klausel?
Die Grundlage für die Meldung der Daten an die SCHUFA ist die SCHUFA-Klausel, durch die sich jeder Kontoinhaber oder Kreditkäufer damit einverstanden erklärt, dass seine Daten an die SCHUFA übermittelt und dort gespeichert werden.
Ohne die Zustimmung zur SCHUFA Klausel ist keine Weitergabe der Daten an die SCHUFA möglich, allerdings bekommt der Kunde in diesem Fall meist auch kein Konto, keine Kreditkarte oder Warenlieferung.
Verfasst am: 22.10.2006, 11:51 Titel: Speichert die SCHUFA auch meine Konto- oder Kreditanfrage?
Speichert die SCHUFA auch meine Konto- oder Kreditanfrage?
Auch wenn Sie nur einen Kredit bei einer Bank anfragen, speichert die SCHUFA im Regelfall die Anfrage. Diese Daten werden zehn Tage aufbewahrt und dann gelöscht.
Sollten Sie bei mehreren Banken einen Kredit anfragen, so kann es vorkommen, das die eine oder andere Bank die der SCHUFA gemeldeten Kredit-Anfragen als negativ einstuft und sich einer Kreditvergabe verschließt.
Daher empfiehlt es sich, die Kredit-Anfragen zeitlich zu streuen und das Zehn-Tages-Intervall zu berücksichtigen.
Verfasst am: 22.10.2006, 11:52 Titel: Werden an die SCHUFA auch Vermögensverhältnisse gemeldet?
Werden an die SCHUFA auch Einkommen und Vermögensverhältnisse gemeldet?
Nein, eine SCHUFA Meldung des privaten Einkommens und der Vermögensverhältnisse findet nicht statt. Es werden auch keine Informationen über Familienstand, Kinderzahl oder Beschäftigungs- verhältnis erfasst.
Hingegen speichert die SCHUFA Daten wie Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und Informationen aus der Geschäftsbeziehung (sowohl Positiv- als auch Negativmerkmal).
Verfasst am: 22.10.2006, 11:53 Titel: Was bedeutet die SCHUFA für den Verbraucher?
Was bedeutet die SCHUFA für den Verbraucher?
In zahlreichen Bereichen tritt der private Verbraucher in Kontakt mit der SCHUFA, und das nicht nur im Bank- und Kreditbereich. Auch bei der Bestellung in Online Shops, bei Mobilfunkverträgen oder beim Versandhandel spielt die SCHUFA eine wichtige Rolle.
Grundsätzlich ist die SCHUFA für den Verbraucher eine sinnvolle Einrichtung, denn seine Bonität und Kreditwürdigkeit kann schnell, einfach und bequem geprüft werden. So ist es möglich, ohne lange Wartezeit einen Kredit ausbezahlt zu bekommen oder Mobilfunk- verträge abzuschließen.
Wichtig ist natürlich, dass die bei der SCHUFA gespeicherten Daten korrekt und aktuell sind. Sollte sich herausstellen, dass die gespei- cherten Daten veraltet bzw. falsch sind, so sollte umgehend eine Richtigstellung bei der SCHUFA veranlasst werden.
Verfasst am: 22.10.2006, 11:54 Titel: Was mache ich, wenn meine SCHUFA Daten falsch sind?
Was mache ich, wenn meine SCHUFA Daten falsch sind?
Verschiedene Fälle in der Vergangenheit haben gezeigt, dass sich auch im Datenbestand der SCHUFA Fehler bzw. veraltete Daten befinden.
Wenn Sie feststellen, dass Ihre gespeicherten Daten nicht korrekt sind, wenden Sie sich am besten schriftlich an ihre zuständige SCHUFA Geschäftsstelle und verlangen die Änderung bzw. Löschung der entsprechenden Informationen.
Am besten reichen Sie gleich die entsprechenden Dokumente mit ein, die den Sachverhalt darlegen und die Änderung bzw. Löschung der SCHUFA Daten rechtfertigen.
Verfasst am: 22.10.2006, 11:56 Titel: Ein Kredit aufgrund meiner SCHUFA abgelehnt wurde?
Wie verhalte ich mich, wenn z.B. ein Kredit aufgrund meiner SCHUFA abgelehnt wurde?
Hier empfiehlt es sich, umgehend bei der SCHUFA eine Eigenanfrage bzw. Selbstauskunft zu stellen, um Einblick in die gespeicherten Daten zu erhalten.
Diese Selbstauskunft lässt sich einfach und bequem über das Internet anfordern. Sollte sich bei der Prüfung der Daten heraus- stellen, dass die gespeicherten Daten fehlerhaft sind, so sollte eine Korrektur der entsprechenden Daten veranlasst werden.
Eine Korrektur veranlassen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen SCHUFA Geschäftsstelle. Sinnvoll ist es dabei, die entsprechenden Dokumente für den Geschäftsvorgang gleich mit einzureichen.
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