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Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.

Informationen zur SCHUFA

 Foren-Übersicht » Überschuldung » Informationen zur SCHUFA  Seite 2 von 2 

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sandra
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Beitrag Verfasst am: 22.10.2006, 11:56    Titel: Was ist der Unterschied zwischen A- und B-Auskünften? Antworten mit Zitat

Was ist der Unterschied zwischen A- und B-Auskünften?


A-Auskünfte bieten die ganze Breite der bei der SCHUFA gespei- cherten Informationen, da es für A-Vertragspartner wichtig ist, die Gesamtsituation des Kunden zu kennen. Daher werden bei A-Auskünften sowohl Positiv- als auch Negativmerkmale übermittelt. Zu A-Vertragspartnern gehören Banken, Kreditkartengesellschaften und Leasingunternehmen.



B-Auskünfte der SCHUFA enthalten nur Informationen über das nicht vertragsgemäße Verhalten des privaten Verbrauchers, da für B-Vertragspartner ein umfassendes Bild mit sämtlichen Informationen nicht notwendig ist. Vertragspartner, die B-Auskünfte erhalten, sind Nicht-Banken wie z.B. Einzelhandelsunternehmen, Versandunter- nehmen oder auch Mobilfunkunternehmen.

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sandra
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Beitrag Verfasst am: 22.10.2006, 11:57    Titel: Wem gehört die SCHUFA? Antworten mit Zitat

Wem gehört die SCHUFA?

Seit dem Jahr 2002 ist die SCHUFA eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Wiesbaden und regionalen Niederlassungen in ganz Deutschland. Die Eigentümerstruktur im Jahr 2004 stellt sich wie folgt dar:

33,0% Spezialkreditinstitute

24,6% Sparkassen

19,6% Privatbanken

7,4% Genossenschaftsbanken

15,4% Handel und sonstige Dienstleister



Quelle: www.schufa.de
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sandra
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Beitrag Verfasst am: 22.10.2006, 11:58    Titel: Was versteht man unter einem Scoring-Wert? Antworten mit Zitat

Was versteht man unter einem Scoring-Wert?

Mittlerweile informiert die SCHUFA ihre Geschäftspartner nicht nur über personenbezogene Daten, sondern bietet auch den Scoring Wert an.



Der Scoring-Wert ist eine Punktezahl bzw. statistische Kennzahl zwischen 1 und 1.000, die jedem Verbraucher individuell zugeordnet wird und Auskunft über die Ausfallwahrscheinlichkeit gibt. Dabei gilt, je höher der Scoring-Wert, desto höher ist die Kreditwürdigkeit und desto niedriger ist die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls.



Ermittelt wird der Scoringwert durch ein mathematisch-statistisches Verfahren anhand der Daten einer Vergleichsgruppe von Personen. Einflussfaktoren sind Krediterfahrungen aus der Vergangenheit, allgemeine Angaben (z.B. Wohngegend, Anzahl Girokonten) und statistische Komponenten.



Aufgrund der Vielzahl von Einflussfaktoren handelt es sich beim Scoringwert um eine Momentaufnahme, die sich häufig ändern kann.
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