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Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.

wer kann Auskunft geben zu nicht pfändbaren Beträgen?

 Foren-Übersicht » Diskussionsforum » wer kann Auskunft geben zu nicht pfändbaren Beträgen?  Seite 1 von 1 

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gaant
Neuling
Neuling

Daten
Anmeldedatum: 27.08.2009
Beiträge: 1



Beitrag Verfasst am: 27.08.2009, 10:36    Titel: wer kann Auskunft geben zu nicht pfändbaren Beträgen? Antworten mit Zitat

Hallo,

meines Wissens nach gibt es in der Verbraucherinsolvenz pfändungsfreie Beträge bei der Lohnabrechn ung wie zum Beispiel Urlaubsgeld, Fahrtkosten. Gibt es weitere Posten, die der Arbeitgeber bezahlen kann, die von der Pfändung ausgeschlossen sind? In welcher Höhe sind diese Pfändungsfrei? Wie hoch darf das Urlaubsgeld und das Fahrtgeld sein, damit es nicht pfändbar ist?

Vielen Dank für die Info

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sandra
Senior Member
Senior Member

Daten
Anmeldedatum: 07.03.2006
Beiträge: 179
Wohnort: Hamburg



Beitrag Verfasst am: 29.08.2009, 13:58    Titel: Pfändungsbeträge Antworten mit Zitat

Im Folgenden finden Sie die genauen Pfändungsbeträge, die seit Juli 2005 bis 30. Juni 2011 gültig sind.

Pfändungstabelle als Word-Datei: http://www.kreditinform.de/downloads/pfaendungsbetraege.doc

Alle Beträge über 3.020,06 Euro sind voll pfändbar!
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