Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Verfasst am: 19.11.2006, 12:02 Titel: ALGII und Kontosperre
Einen sonnigen Novembertag an alle,
Ich erhalte auf mein Konto nur ALGII Beträge.
Mein Konto wurde schon vor längerer Zeit vom FA gepfändet. Ich habe dann immer Aussetzungen beantragt und auch bekommen. Jetzt sind zwei Beträge (ALGII) auf meinem Konto eingegangen. 31.10. lfg. ALGII und 10.11. Nachzahlung. Ich habe am 14.11. eine Überweisung an die Bank geschickt. Da diese Überweisung bis heute noch nicht ausgeführt wurde, nun die Fragen:
Muss die Bank beide Beträge überweisen, oder nur den zweiten, wg. 7 Tage
Kann die Bank durch verstreichen der 7 Tage bei der zweiten Zahlung eine Auszahlung umgehen.
Für eine Antwort wäre ich Dankbar.
LUK
P.S. Es war in der Vergangenheit schon Geld auf dem Konto (trotz PfÜb) und keiner Aussetzung ohne dass das Geld gleich an das FA überwiesen wurde (2 Monate)
"Sozialgelder" (Hartz 4, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss...) kann man direkt am Schalter abholen. Das ist NICH pfändbar, sofern es nicht länger als 7 oder 10 Tage auf dem Konto ist.
danke für die prompte Antwort. Direkt am Schalter geht nicht. Meine Bank ist nun mal etwas weiter weg. (wg. Umzug) Auf Grund der angespannten finanziellen Lage brauche ich nicht zu versuchen bei einer anderen Bank ein Kto zu eröffnen. (meine jetzige Bank hatte es auch schon gekündigt, bisher konnte ich mich dagegen wehren).
Der Knackpunkt ist die ausgelaufene Aussetzung vom FA. Ich finde auch nichts im Internet. ( Nur wenn die erste Kontopfändung gerade war). Hast Du vielleicht einen link zu diesem Fall?
Eine abgelaufene Aussetzung durch das FA heißt nicht automatisch dass das Geld vom Konto autom. ans FA geht. Da muss die Bank separat aufgefordert werden.
ich werde mal versuchen irgendwelche infos die deinem Fall passen würden im Internet zu finden...
du kannst doch probieren ein neues konto bei einer Sparkasse übers internet zbsp. in einem anderen Bundesland zu eröffnen , bzw. es geht auch anderes zuerst bei irgendeiner Sparkasse bzw. Bank ein sparkonto (übers internet) eröffnen es wird bei sparkonten meistens keine Schufaauskunft eingholt und kein Schufaeintrag getätigt, dann etwa 3 monate lang kleine beträge dort einzahlen danach einfach ein Girokonto eröffnen (geht auch übers internet) da man schon kunde ist werden keine überprüfungen durchgeführt, auser wenn Sie eine Kreditkarte oder Dispo gleich mitbeantragen
Ja da hat Murat recht. Geh einfach zur Dresdener Bank dort tust du ein Geldmarkt Konto eröffnen und die Schufa wird sowieso gestrichen oder du lässt sie streichen.
Du bekommst sogar eine Karte um Geld am Automaten abzuheben.
Kannst eben nur keine Überweisungen von dem Konto aus durchführen.
wg. der Kontotips, vielen Dank. Da das FA aber das Bankgeheimnis ja unterwandern darf, dürfte diese Methode (wie schon vorgeschlagen) nur in einem anderen Bundesland möglich sein (vermutlich). Das ganze nützt nur bedingt, denn um Geld auf ein Konto zu bekommen, muss man ja auch die Kontonummer an jemanden weitergeben (logisch). Somit kann ich davon ausgehen, dass es nur eine Frage der Zeit wäre bis das FA die neue Kto-Nummer erfährt. Bis zu einer Insolvenz muss es daher mit dem jetzigen Konto gehen.
vg
LUK
P.S. Ich erhalte nur einen kleineren lfd. Betrag als ALGII, den Rest verdiene ich mir zwar nicht am FA vorbei, jedoch (zumindest) derzeit am Kto vorbei.
ich werde mal versuchen irgendwelche infos die deinem Fall passen würden im Internet zu finden...
du kannst doch probieren ein neues konto bei einer Sparkasse übers internet zbsp. in einem anderen Bundesland zu eröffnen , bzw. es geht auch anderes zuerst bei irgendeiner Sparkasse bzw. Bank ein sparkonto (übers internet) eröffnen es wird bei sparkonten meistens keine Schufaauskunft eingholt und kein Schufaeintrag getätigt, dann etwa 3 monate lang kleine beträge dort einzahlen danach einfach ein Girokonto eröffnen (geht auch übers internet) da man schon kunde ist werden keine überprüfungen durchgeführt, auser wenn Sie eine Kreditkarte oder Dispo gleich mitbeantragen
L.g
Murat
Also das mit dem anderen Bundesland kanste vergessen.
Jedes normale Girokonto wird der in der Regel der Schufa gemeldet und das Bundesweit.
@Murat, hast du das mit dem Sparkonto und anschließender eröffnung eines Girokontos selbst so wie beschrieben durchgeführt, oder kennst du das nur vom Hören - Sagen?
Und wenn, hast du kontrolliert,ob nicht doch bei der Schufa eingetragen wurde?
Gruß
mephisto
PS: Guthabenkonten sind in der Regel schufafrei
Es gibt auch schufafreie Verrechnugskonten.Du kanst dort Geld empfangen und auch Überweisungen tätigen.aber nix bar abheben
heute habe ich ein Schreiben der Bank erhalten, dass eine Überweisung nicht möglich sei. Wichtigster Satz: ".......die ermittelten, sozialen Leistungen übersteigen.".
Heiß...... jetzt rechnet die Bank schon meine ALGII-Beträge aus. Das sie dabei nur bis eins zählen kann, sollte schon erwähnt werden. ( Ich hatte zwei Kopien der ARGE beigefügt, mit allen Summen).
Wenn´s neues gibt, geb ich´s weiter.
Ach ja, wg. des letzten Beitrages..... Es gibt einen Forumsbeitrag in dem erwähnt wird, dass alle Kontoeröffnungen -Bundesweit- gespeichert werden und hierauf das FA Zugriff hat.
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