Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Verfasst am: 07.01.2007, 23:50 Titel: GV vor der Tür mit Forderung aus 1998
Guten Abend zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir bei einem kleinen Problemchen einen Rat geben.
Heute hat mein Freund einen GV an der Tür getroffen, der zu mir wollte.
Er hat einen netten Zettel hinterlassen
Zwangsvollstreckungssache
***Forenregel - keine Namen nennen***
67259 Heuchelheim
2 Wochen Zeit zur Überweisung von 343,28 Euro
Meinem Freund sagte der GV noch, dass dies eine Sache von 1998 wäre
Ich kann mich nicht entsinnen jemals Post zu dieser Sache erhalten zu haben, habe auch keinerlei Unterlagen hierzu gefunden.
also dachte ich mir schau ich mal im Netz was das denn für Herren sind, und ich fand nur Verbraucherschutzinfos zu den Herren.
nun bin ich erst durcheinander und geschockt, und weiss nciht was ich nun machen soll.
Hat der GV Unterlagen die er mir aushändigen kann oder sogar muss?
Verfasst am: 08.01.2007, 12:22 Titel: Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens
Hallo!
Verbraucherzentrum hat schon die lösung:
Die Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens ist ernst zu nehmen. Tatsächlich wurden Verbrauchern immer wieder Mahnbescheide zugestellt. Hier ist ein Handeln der Betroffenen dringend notwendig, um letztlich einen vollstreckbaren Titel zu vermeiden. Das Europäische Verbraucherzentrum empfiehlt daher, dem Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen auf jeden Fall schriftlich zu widersprechen. Eine Überleitung des Verfahrens in einen Zivilprozess, hat die UGV nach den vorliegenden Informationen bislang wohlweislich immer vermieden.
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