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Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.

Insolvenzverfahren in der Ehe mit Eigentum

 Foren-Übersicht » Überschuldung » Insolvenzverfahren in der Ehe mit Eigentum  Seite 1 von 1 

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rufus
Neuling
Neuling

Daten
Anmeldedatum: 09.01.2007
Beiträge: 1
Wohnort: Rosenheim



Beitrag Verfasst am: 09.01.2007, 23:39    Titel: Insolvenzverfahren in der Ehe mit Eigentum Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen,

erst mal guten Abend und ein gutes neues Jahr.
Ich habe da erst mal eine grundsätzliche Frage zur Insolvenz:
Ich bin seit 2005 verheiratet, war damals schon selbstständig und habe heute den Entschluß gefasst, Privatinsolvenz anzumelden.
Problem ist das Haus. Meine Frau hatte als Erbe vor unserer Ehe die Hälfte des elterlichen Hauses. Während unserer Ehe haben wir die zweite Hälfte gekauft und sind eingezogen. Allerdings ist meine Frau alleine im Grundbuch eingetragen.
Kann bei einer Insolvenz das Haus zum Vermögen gerechnet werden als Zugewinn? Wir haben keine Gütertrennung.

Herzlichen Dank für die Antwort

Robert

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murat
Senior Member
Senior Member

Daten
Anmeldedatum: 07.07.2006
Beiträge: 140



Beitrag Verfasst am: 10.01.2007, 18:29    Titel: Ehepartner Insolvenz Antworten mit Zitat

Hallo!

Durch eine Heirat wird der Ehepartner nicht automatisch in die Haftung für den insolventen Ehepartner hineingezogen. Die Eheschließung ist insoweit nicht haftungsbegründend. Somit besteht im gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft keine Verpflichtung, die Schulden des Ehepartners zu bedienen.

L.G
Murat
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