Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Hallo, wenn ein Mitarbeiter eines Inkassobüros kommt, pfändet der auch?
Und zweitens, benachrichtigt die Bank einen, wenn eine Kontopfändung vorliegt? Was kann zu Hause gepfändet werden? Mikrowelle, Computer auch?Mir und meinem Mann steht vermutlich sowas bevor und wir haben nicht wirklich Ahnung was auf uns zukommt.
In der Regel kommt kein Mitarbeiter des Inkasso Unternehmens und der darf auch nichts pfänden. Pfänden darf nur der Gerichtsvollzieher !
Es kann das gepfändet werden was einen hohen Wert darstellt.
Wie hoch sind die Schulden ? Haben die bereits einen Mahnbescheid ?
Mahnbescheide sind noch nicht beantragt worden. Wir haben beide das private Insolvenzverfahren beantragt, aber erst vor kurzem. Die Schulden liegen so bei ca. 65000€.
sollte ein Inkassomitarbeiter bei Ihnen gewesen sein, hat er Ihnen sicherlich einen Inkassoausweis vorzeigen können. Zumindest sollten Sie sich den Namen und die Gesellschaft merken und eine Anzeige bei der KPI oder direkt bei der Staatsanwaltschafft stellen. Ein Inkassobüro hat keine gesetzliche Handhabe zu pfänden. Im Falle einer Insolvenz ist auch das Inkassobüro nicht mit dem Gläubiger zu verwechseln. Das heißt, wenn Sie nun die Insolvenz beantragen oder beantragt haben, dann werden Forderungsauskünfte nur bei den Gläubigern eingeholt.
So wie ich lese, haben Sie beide das Insolvenzverfahren beantragt, dazu müssen Sie zunächst einen außergerichtlichen Versuch (als Proßezvoraussetzung) durchlaufen. Hier kann es sicherlich vorkommen, das solange Sie nicht den Antrag auf Eröffnung der Insolvenz gestellt haben, die Gläubiger pfänden was das Zeug hält. Aber mit dem Antrag kehrt etwas Ruhe ins Heim.
Nur eine Schuldnerberatung ist sinnlos, wenn Sie schon einen Insolvenzantrag bei Gericht gestelllt haben. Haben Sie dazu einen Anwalt?
So wie ich lese, haben Sie beide das Insolvenzverfahren beantragt, dazu müssen Sie zunächst einen außergerichtlichen Versuch (als Proßezvoraussetzung) durchlaufen.
hääää...welchen Prozess wollen oder muß denn geführt werden
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