Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Meine Mutter hat auf meinen Namen in den letzten Jahren viele Schulden gemacht, was ich aber erst nach meinem Auszug von Zuhause bemerkt habe, da sie meine Post immer abgefangen und mir vorenthalten hat. Nun wurde vor längerer Zeit mein Konto gepfändet. Die Entstandenen Schulden kann ich leider nicht allein abbezahlen, meine Mutter aber auch nicht.
Die Sachbearbeiterin bei meiner Bank hat nun gesagt, ich könnte inzwischen bei einer anderen Bank ein neues Konto eröffnen, wenn meine Mam eine eidesstaatliche Erklärung abgibt, dass die Schulden auf ihren Mist gewachsen sind. Stimmt das so? Und was müsste da ggf. drinstehen?
eine sparkasse zbsp. kann ihnen ein konto auf guthabenbasis eröffnen!
1)Ihre Mutter kann ohne Vollmacht Ihrerseits derartige schulden auf Sie Schieben.
2)Grundsätzlich müssten Sie Rechnungen und Mahnungen direkt erhalten. ABER wenn Ihre Mutter die Post aus dem gemeinsamen Briefkasten nimmt, werden Sie zunächst nichts davon erfahren. Zugestellt sind die Unterlagen in der Regel aber trotzdem.
3) Sie können auch eine anzeige wegen Betrug erstatten, Sie haben doch nichts bestellt und nirgendwo unterschrieben!? Dann werden alle Schulden auf ihre Mutter übertragen und Ihre Schufaeinträge werden gelöscht!
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