Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Bin seit dem 1.06.08 arbeitslos geworden.für diesen monat kann ich also kein unterhalt bezahlen.meine freundin will deswegen am montag zum jugendamt unterhalsvorschuss beantragen.
Wenn sie den bewilligt bekommt,muss ich ja auch den unterhalt zurückbezahlen ans jugendamt.hab jetzt gelesen das das jugendamt mir sofort dann ein schreiben aufsetzt das ich den unterhalt den das jugendamt vorschiesst innerhalb einer bestimmten frist zurückzahlen muss,ansonsten wird gepfändet.stimmt das?oder wie läuft sowas in der regel ab?
Hab hier ein LCD stehen den ich noch bei Quelle abbezahle.wäre der dann weg?ist so das einzige was an wert hat bei mir in der wohnung.
allso von jugendamt bekommen sie nen schreiben, kann auch spehter viele probleme zubereiten, kann sein das Sie in raten abzahlen müssen bis ihre finanzielle situation sich bessert bzw. eidesstattliche versicherung abgeben müssen... ist nicht so gut weil wird in die Schufa eingatragen dann ist man für einige jahre nicht kreditwürdig.. das bedeutet kein normales konto, kein kredit, kein warenkredit usw....
keine klage! wie gesagt wenn Sie nicht zahlen kommt irgendwann gerichtsvollzieher und versucht was zu pfänden wenn Sie nichts haben dann müssen Sie eidesstattliche versicherung abgeben, das wird in die schufa eingetragen danach bekommen sie kein cent mehr von der Bank und ein konto auch nicht..
ach so.das geld was das jugendamt dann vorschiesst könnte ich doch dann in kleinen raten zurückzahlen oder?ne klage würde ich dann bekommen mit gerichtsvollzieher wenn ich mich weigern würde die raten zu bezahlen oder?
sind eigentlich geräte pfändbar die noch auf raten laufen?
die Geräte die noch auf raten laufen sind nicht pfändbar da die ware bis zu vollständiger abzahlung nicht ihnen gehört sondern dem lieferant... Sie können mit Jugendamt bzw. wenn gerichtsvollzieher kommt mit im die ratenzahlung vereinbahren und in kleinen raten ihre schulden abzahlen..
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