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Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.

Schulden, Haft, Wohnsitz

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glasengel
Neuling
Neuling

Daten
Anmeldedatum: 05.01.2009
Beiträge: 1



Beitrag Verfasst am: 05.01.2009, 15:10    Titel: Schulden, Haft, Wohnsitz Antworten mit Zitat

Hallo,

bei mir ist es eine sehr konfuse Zeit, sehe nun wieder Licht und ich benötige die Beantwortung einiger Fragen !

Ich war als Nebenwohnsitz bis 01.01.2009 in Österreich angemeldet, da ich 6 Jahre bei Sony gearbeitet habe und verlor den Job in Form einer einvernehmlichen Kündigung am 05.11.2008. Da ich keine Wohnung mehr in Salzburg hatte, sowie keine Mögliuchkeit in der Hinsicht, meldete ich mich ab und bekomme mit 01.01.2009 das Arbeitslosengeld in Deutschland von ca. 700 Euro für 3 Monate per Post auf meinen Hauptwohnsitz. Danach sollte ich mich wieder in Österreich beim AMS melden oder in Deutschland Hartz4/Wohngeld beantragen.

Meine Schulden belaufen sich bei der alten Bank in Östereich auf 2600 Euro, wobei ich noch am 07.01 auf dieses Konto das Arbeitslosengeld zum letzten Mal von der österreichischen Arbeitsagentur überwiesen bekomme, dann erst das Konto sperren kann, bei der Visakartenbank 2000 Euro und es gibt noch ein Kredit, den ich mit monatlich mit 100 Euro abbezahlen, der sich auch auf ca. 1200 Euro noch beläuft.

Bargeld und sonstige pfändbare Objekte sind keine vorhanden und ich werde wohl mich mit den 2 Banken auf einen monatlichen Anzahlungsbetrag einigen.

Ich wohne derzeit bei meinem Hauptwohnsitz bei den Eltern, bis 01.04 kann ich dort, so wie zeitweise bei Freunden, die Nächte verbringen – ab dann werde ich wieder eine eigene Wohnung beantragen, ein deutsches Konto habe ich nicht beantragt, da ich das Arbeitslosengeld dann per Post bekomme.

Nun meine Fragen allgemein :

1)Der erste Schritt wäre es wohl, mich bei einer Schuldnerberatung zu melden und mich dann bei den zwei Banken in Verbindung zu setzen ? ab wann ist eine eidenstatliche versicheurng in dem Fal sonnvoll – jetzt sofort, oder ?

2)Wer ermittelt den zumutbaren Beitrag zur Rückzahlung, ich denke der dürfte bei mir bei 50 oder 100 Euro liegen ?

3)Es ist wohl auch das beste mit der Schuldnerberatung eine eidenstattliche Versicherung abzuschliessen, ich denke diese ist in meinem Fall das wichtigste, da ich ja keine pfändbare Objekte vorhanden sind und ich vorraussichtlich auch eine Wohnung nehmen muss, ab 01.04.2008

Dann meine Fragen bzgl. Haft im Bereich Schulden

1 a) Nehmen wir an, ich zahle den vereinbarten Betrag bei den Schuldnern, doch ab April ist kein Einkommen mehr vorhanden, ich beziehe kein Hartz4 oder Arbeistlosengeld, habe keinen festen Wohnsitz, sowie keine soziale Absicherung, da ich vollkommen Autark in der Natur mit meiner Freundin ausgestiegen bin (bitte keine Kommentare, ich habe dazu die Möglichkeit und schon einige Monate erprobt) und mich bei Freunden geldlos in Deutschland aufhalte, mich abseits vom System einbringe. Werde ich dann verhaftet wegen denn ca. 4000 Euro schulden, selbst wenn ich jetzt schon eine eidenstattliche Versicherung (ist das überhaupt möglich, obwohl ich mich versuchen werde aussergerichtlich mit den zwei Banken zu einigen ?) abschliesse, wenn z.B. mein Ausweis kontrolliert wird ? Ich suche zu diesem Thema ganz dringend Informationen !

1b) Ich habe ab April Hartz 4 – wird dann der Abzahlungsbetrag neu berechnet oder ist sogar gar nicht möglich abzuzahlen – Stichwort Existenzminimum ?

Es wäre mir sehr wichtig wenn jemand diese Fragen beantworten könnte, Tipps geben kann !

Ich werde danke euch jetzt schon und wünsche weiterhin eine schöne Winterzeit

Peace and Respect

Michael

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murat
Senior Member
Senior Member

Daten
Anmeldedatum: 07.07.2006
Beiträge: 140



Beitrag Verfasst am: 07.01.2009, 19:32    Titel: eidesstattliche versicherung Antworten mit Zitat

hi Michael,

ja das ist so ne sache mit EV (eidenstattliche Versicherung) wenn Sie nichts haben und gläubiger drengen dann kann man so ne EV abschlissen normaleweise beim gerichtsvollzieher sobald er antanzt an ihrer Meldeadresse usw.. Sie müssen dan jedes jahr ne EV unterschreiben je nach dem..
Wegen 4000 EUR wird Sie keiner verhaften Smile auser wenn Sie Betrügerische handlungen augeübt haben um an diese 4000 EUR zu kommen..

Ich würde ihnen emfehlen sich an eine schuldnerberatung zu wenden..

l.g
murat
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