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Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.

Pfändbar?

 Foren-Übersicht » Alles was nirgends reinpasst » Pfändbar?  Seite 1 von 1 

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DoomHeidi
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Beitrag Verfasst am: 14.06.2008, 15:59    Titel: Pfändbar? Antworten mit Zitat

Bin seit dem 1.06.08 arbeitslos geworden.für diesen monat kann ich also kein unterhalt bezahlen.meine freundin will deswegen am montag zum jugendamt unterhalsvorschuss beantragen.

Wenn sie den bewilligt bekommt,muss ich ja auch den unterhalt zurückbezahlen ans jugendamt.hab jetzt gelesen das das jugendamt mir sofort dann ein schreiben aufsetzt das ich den unterhalt den das jugendamt vorschiesst innerhalb einer bestimmten frist zurückzahlen muss,ansonsten wird gepfändet.stimmt das?oder wie läuft sowas in der regel ab?

Hab hier ein LCD stehen den ich noch bei Quelle abbezahle.wäre der dann weg?ist so das einzige was an wert hat bei mir in der wohnung.

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murat
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Beitrag Verfasst am: 14.06.2008, 20:06    Titel: Pfändung Antworten mit Zitat

allso von jugendamt bekommen sie nen schreiben, kann auch spehter viele probleme zubereiten, kann sein das Sie in raten abzahlen müssen bis ihre finanzielle situation sich bessert bzw. eidesstattliche versicherung abgeben müssen... ist nicht so gut weil wird in die Schufa eingatragen dann ist man für einige jahre nicht kreditwürdig.. das bedeutet kein normales konto, kein kredit, kein warenkredit usw....

L.g
murat
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DoomHeidi
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Beitrag Verfasst am: 14.06.2008, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das heisst in dem moment wo sie unterhaltsvorschuss bekommt,hab ich ne klage am hals?
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murat
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Beitrag Verfasst am: 15.06.2008, 10:23    Titel: pfändung Antworten mit Zitat

keine klage! wie gesagt wenn Sie nicht zahlen kommt irgendwann gerichtsvollzieher und versucht was zu pfänden wenn Sie nichts haben dann müssen Sie eidesstattliche versicherung abgeben, das wird in die schufa eingetragen danach bekommen sie kein cent mehr von der Bank und ein konto auch nicht..

L.g
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DoomHeidi
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Beitrag Verfasst am: 15.06.2008, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

ach so.das geld was das jugendamt dann vorschiesst könnte ich doch dann in kleinen raten zurückzahlen oder?ne klage würde ich dann bekommen mit gerichtsvollzieher wenn ich mich weigern würde die raten zu bezahlen oder?


sind eigentlich geräte pfändbar die noch auf raten laufen?
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murat
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Beitrag Verfasst am: 15.06.2008, 14:15    Titel: Pfändung Antworten mit Zitat

die Geräte die noch auf raten laufen sind nicht pfändbar da die ware bis zu vollständiger abzahlung nicht ihnen gehört sondern dem lieferant... Sie können mit Jugendamt bzw. wenn gerichtsvollzieher kommt mit im die ratenzahlung vereinbahren und in kleinen raten ihre schulden abzahlen..

L.g
murat
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DoomHeidi
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Beitrag Verfasst am: 16.06.2008, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

dann bräuchte ich aber dann nicht die eidesstaatliche ver abgeben,wenn man mit dem gerichtsvollzieher raten vereinbart.?
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murat
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Beitrag Verfasst am: 16.06.2008, 16:23    Titel: ratenzahlung Antworten mit Zitat

nee brauchen Sie nicht, nur wenn sie nichts zahlen koennen dann verlangt der Gerichtsvollzieher die EV

L.g
murat
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