Index •   FAQ •  Suchen •  Mitgliederliste •  Benutzergruppen •  Profil •  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen •  Login  •  Registrieren
 Foren-Übersicht  bonpixel

Forum - rund ums Thema Schulden, Kredite, Insolvenzverfahren, Schufa

kreditinform.de
Navigation
Kredit ohne Schufa
Autokredit
Schweizer Kredit
Schuldnerberatung
Kreditratgeber
Kredite im Überblick
Immobilienkredit
Kredit für Auszubildende
Geld von privat
Bankenverzeichnis
Geldplaner
Handyvertrag ohne Schufa
Kreditantrag




Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.

Kontopfändung

 Foren-Übersicht » Diskussionsforum » Kontopfändung  Seite 1 von 1 

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Autor Nachricht
  Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
spatz08
Neuling
Neuling

Daten
Anmeldedatum: 10.07.2008
Beiträge: 1



Beitrag Verfasst am: 10.07.2008, 18:12    Titel: Kontopfändung Antworten mit Zitat

Hallo hallo,
ich habe folgende frage.meine freundin hat ein kontopfändung und das geld ist auch schon auf diesen zwischenkonto, wo es ja zwei wochen bleibt bis der gläubiger es bekommt.sie verdient zwischen 700-800 euro, also unter der pfändungs grenze "oder so änlich".Gibt es eine möglichkeit es zurückzu holen, beim gläubiger anrufen und sagen das sie unter dieser grenze ist und sie es garnicht pfänden dürfen?gibt die bank das geld dann wieder?wir werden auf jeden fall ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss beim gericht beantragen!!!
VIELEN DANK IM VORAUS,

Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sandra
Senior Member
Senior Member

Daten
Anmeldedatum: 07.03.2006
Beiträge: 179
Wohnort: Hamburg



Beitrag Verfasst am: 29.07.2008, 22:06    Titel: Antrag auf Pfändungsschutz Antworten mit Zitat

Hallo Spatz08


Kennt ein Gläubiger die Kontoverbindung des Schuldners und verfügt das Gericht eine Kontopfändung, muss der Schuldner sehr schnell reagieren. Bei Sozialbezügen kann der Schuldner in den ersten sieben Tagen nach Geldeingang immer frei über die Bezüge verfügen.

Bei Arbeitseinkommen muss der Schuldner schnellstens beim Amtsgericht Pfändungsschutz beantragen. Bei einem Konto mit Arbeitseinkommen darf die Bank erst zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, an dem der Überweisungsbeschluss zugestellt wurde, Geld vom gepfändeten Konto an den Gläubiger überweisen. Das Konto ist in diesen 14 Tagen aber auch für den Schuldner gesperrt - seine Guthaben sind also eingefroren. In dieser Zeit fällige Daueraufträge wie Miete usw. werden nicht ausgeführt.


Antrag auf Pfändungsschutz


Beim Antrag auf Pfändungsschutz - dem so genannten "Freigabeantrag nach § 850 k ZPO" - muss der Schuldner versichern, dass diese Mittel für den Lebensunterhalt dringend notwendig sind und ihm dafür keine anderen Mittel mehr zur Verfügung stehen. Hier ist gegebenenfalls auch zu beantragen, dass das Gericht bereits vor einer endgültigen Entscheidung dringend benötigte Teilbeträge zur Auszahlung durch die Bank freigibt. Außerdem sollte beantragt werden, dass der Freigabebeschluss auch die Freigabe zukünftiger Lohn- oder Gehaltszahlungen bzw. anderer Arbeitseinkommen umfasst.

Zum Antrag gehören immer Anlagen, mit denen die prekäre Einkommenssituation und die Pfändung belegt werden kann: Dazu gehören die Benachrichtigung über die Pfändung, die Kontoauszüge der letzten drei Monate, der Mietvertrag sowie Einkommensbescheide wie z.B. Gehaltsabrechnungen. Alle Belege sind dem Amtsgericht im Original vorzulegen. Am besten kopiert man die Belege und bringt Originale und Kopien mit. Der Rechtspfleger des Amtsgerichts, der den Antrag entgegennimmt, kann dann die Originale und die Kopien vergleichen. Hat er sich überzeugt, dass die Kopien echt sind, können die Originale gleich wieder mitgenommen werden.

Achtung:
Im Pfändungsstreit vor Gericht ist der Gläubiger berechtigt, die dem Antrag des Schuldners auf Pfändungsschutz beigefügten Anlagen einzusehen. So kann der Gläubiger womöglich mehr über die finanziellen Verhältnisse des Schuldners erfahren. Macht der Schuldner beim Antrag falsche Angaben über seine Vermögensverhältnisse, um Pfändungsschutz zu erhalten, macht er sich strafbar. Kann der Gläubiger das belegen, ist eine Strafanzeige möglich.


Der Schuldner hat mehrere Möglichkeiten, diesen Antrag - für den keine Gerichtskosten anfallen - zu stellen:

Er formuliert ihn selbst anhand eines Musterbriefs: Im Prinzip besteht zwar die Möglichkeit, einen Antrag auf Pfändungsschutz selbst zu formulieren. Im Netz stehen dafür sogar viele Musterbriefe zur Verfügung. Da hierbei jedoch auch Fehler gemacht werden, sollte für den Antrag Hilfestellung gesucht werden.

Er bittet die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts um Hilfe, einen Antrag zu erstellen: Dies ist möglich, wenn der Schuldner kein Geld hat, selbst einen Anwalt zu bezahlen. Er stellt bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts mündlich seinen Antrag auf Pfändungsschutz. Der Rechtspfleger formuliert dann rechtswirksam den Antrag und lässt ihn dann vom Schuldner unterschreiben. Der Rechtspfleger muss bei der Erstellung des Schreibens die Einkommenssituation des Schuldners prüfen und die Belege ans Gericht weiterleiten.

Er beantragt einen Beratungshilfeschein und kann so kostenlos einen Anwalt herbeiziehen: Erklärt der Rechtspfleger, er habe keine Zeit, sollte man ihn bitten, einen Beratungshilfeschein auszustellen. Damit kann der Schuldner seinen Antrag kostenfrei bis auf eine Schutzgebühr von 10 Euro durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl erstellen lassen. Es empfiehlt sich, hierfür einen Fachanwalt für Sozialrecht oder Schuldrecht auszuwählen. Gegebenenfalls nennt die örtliche Anwaltskammer die Adressen der Fachanwälte.

Er besucht eine der Schuldnerberatungsstellen: Auch die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen sind sichere Anlaufstellen für Schuldner. Die Beratung ist meist kostenlos. Vorsicht ist bei kostenpflichtigen Beratungsangeboten geraten - teilweise ziehen hier unseriöse Berater den Schuldnern ihre letzten Euros aus der Tasche. Da die Schuldnerstellen meist überlaufen sind, sind von längeren Wartezeiten auszugehen. Beim Pfändungsschutz wegen Kontopfändung muss man jedoch unbedingt sofort handeln. Wenn Sie die Schuldnerberatung deutlich auf die große Dringlichkeit hinweisen, wird man Ihnen oft entgegenkommen und diesen Fall vorziehen.

Er bezahlt den Anwalt selbst und lässt sich helfen: Wer die Einkommensgrenzen für den Beratungshilfeschein überschreitet, kann auf eigene Kosten einen Anwalt einschalten. Diese Variante ist dann sinnvoll, wenn die Schuldnerberatungsstelle zu überlastet ist und Ihr Einkommen für einen Beratungshilfeschein zu hoch ist. Sie können mit einem Anwalt durchaus über die Honorarhöhe verhandeln und hierfür auch eine Pauschale vereinbaren. Die kostenpflichtige Inanspruchnahme eines Anwalts kann sich bei einer Kontopfändung durchaus lohnen. Die dem Schuldner bei Pfändungen zustehenden Einkommensbeträge sind beträchtlich und gehen ohne Pfändungsschutz verloren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen

 Foren-Übersicht » Diskussionsforum » Kontopfändung   


Gehe zu:  

Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB


Schuldnerberatung - Schulden Info-Forum kreditinform.de



 Index •  FAQ •  Suchen •  Mitgliederliste •  Benutzergruppen •  Profil •  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen •  Login  •  Registrieren