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Haftbefehl aus der Schufa Löschen lassen

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Anja
Neuling
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Daten
Anmeldedatum: 09.02.2006
Beiträge: 6



Beitrag Verfasst am: 17.05.2011, 16:32    Titel: Haftbefehl aus der Schufa Löschen lassen Antworten mit Zitat

Das Thema Schufa wird leider immer häufiger ein Diskussionspunkt in unserer Gesellschaft. Da kann man ganz schnell reingeraten auf verschiedenste Art und Weise. Doch wie kommt man nun aus der Schufa wieder raus? Schließlich bringt es unendlich viele Nachteile mit sich, dort eingetragen zu sein. Man bekommt selten einen Kredit, es wird schwieriger Einkäufe online zu tätigen usw.

Haftbefehle werden ebenfalls in die Schufa eingetragen. Jetzt denken Sie vielleicht, dass es auch richtig ist, Verbrecher dort einzutragen. Nur ist nicht jeder ein Verbrecher der einen Haftbefehl erhält. Es reicht alleine schon, wenn Sie z. B. einen Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung haben und dort, aus welchen Gründen auch immer, nicht erscheinen. Dann wird ein Haftbefehl gegen Sie erlassen, der gleichzeitig auch der Schufa mitgeteilt wird. Schon haben Sie Ihren Eintrag. Nun die große Frage: Wie lasse ich ihn jetzt löschen?

Die Daten bei der Schufa werden, je nach Eintragungsgrund, nach gewissen Fristen gelöscht. In unserem oben genannten Fall würde die Eintragung bei der Schufa nach drei Jahren gelöscht werden. Aber wie geht es schneller?

Das Amtsgericht, das auch den Haftbefehl ausgestellt hat, kann den Grund der Eintragung löschen (hier wäre es die Abgabe der EV). Das kann es aber nur machen, wenn Sie die Eidesstattliche Versicherung nachgeholt haben. Es bringt auch nichts, wenn Sie die Rechnungen gezahlt haben. Also müssen Sie erst mit dem Amtsgericht eine Einigung finden, bzw. die Eidesstattliche Versicherung auf jeden Fall abgeben (in anderen Fällen die Beseitigung der Gründe), damit der Haftbefehl aus der Schufa vorzeitig gelöscht werden kann.

Möchten Sie doch lieber drei Jahre abwarten, damit der Eintrag automatisch gelöscht wird, können Sie zur Sicherheit Auskunft über Ihre Eintragungen bei der Schufa beantragen. Oder Sie können nach Ablauf der Frist die Löschung gegenüber der Schufa verlangen. Die dafür vorgesehenen Anträge können Sie auf deren Internetpräsenz erhalten.

Um das alles noch mal gesetzlich nachlesen zu können, greifen Sie auf den § 915a und g ZPO zu. Dort gibt es eine ausführliche Erklärung zur Löschung, zur vorzeitigen Löschung und was alles beachtet bzw. beantragt werden muss. Einen Haftbefehl aus der Schufa löschen zu lassen, gestaltet sich nicht ganz so einfach. Aber haben Sie im Nachhinein alle Anforderungen des Amtsgerichts beglichen und hat das Gericht Sie aus dem eigenen Schuldnerverzeichnis gelöscht, können Sie auch Ihren Eintrag in der Schufa löschen lassen.

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