Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Verfasst am: 06.01.2011, 13:40 Titel: Eine Schufa Auskunft kostenlos anfordern
Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet die Schufa, Bürgern jederzeit Auskunft über alle zu ihrer Person gespeicherten Daten zu geben. Die entsprechende Auskunft kann auf der Homepage der Schufa unter https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3&via=menu einmal jährlich kostenlos angefordert werden.
Diese Möglichkeit nutzen!
Es gibt gute Gründe, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und die Schufa Auskunft kostenlos anzufordern. In vielen Fällen weisen die Schufa Datensätze Fehler auf, die für Betroffene schwerwiegende Konsequenzen haben können. Beispielsweise verschlechtern sich dadurch die von Banken angebotenen Kreditkonditionen oder Mobilfunkanbieter verweigern den Handyvertrag. Einige Tests sprechen von bis zu 50 % fehlerhafter Schufa Auskünfte. Die Schufa selbst weist Berichte über derart hohe Fehlerquoten zwar zurück, gesteht das Problem fehlerhafter Datensätze aber grundsätzlich ein. Nicht immer trifft die Schufa die Schuld daran. So versäumen es Gläubiger beispielsweise oft, beglichene Forderungen zu melden. Eher hausgemacht ist hingegen das Problem, dass die Schufa offenbar häufiger Probleme mit Namensgleichheiten hat.
Festzuhalten ist in jedem Fall, dass die Fehlerquote so hoch ist, dass eine Überprüfung der gespeicherten Daten empfohlen werden muss!
Als Bonitätsnachweis nur bedingt geeignet
Wer statt einer kostenpflichtigen Bonitätsauskunft eine Schufa Auskunft kostenlos anfordert, erhält eine vollständige Liste sämtlicher gespeicherter Daten, die von der Schufa als „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ bezeichnet wird. Als Nachweis der eigenen Bonität gegenüber Dritten ist diese Auskunft nur eingeschränkt geeignet, da sie deutlich mehr Informationen enthält, als Dritten gegenüber preisgegeben werden sollten. Beispielsweise speichert die Schufa auch sämtliche von Banken gemeldeten Kreditanfragen und Informationen darüber, welche Händler und Versandhäuser sich nach der Bonität des betreffenden Kunden erkundigt haben. Aus gutem Grund sind diese Daten in zur Vorlage bei Vertragspartnern bestimmten Bonitätsnachweisen nicht enthalten.
Was tun bei falschen Einträgen?
Offensichtlich falsche Einträge können sehr einfach gelöscht werden, ein formloses Schreiben an die Schufa genügt. Das betrifft insbesondere Einträge, denen eine Namensverwechslung zugrunde liegt. Gleiches gilt für Einträge aufgrund unberechtigter Meldungen durch Gläubiger. Nicht alle Gläubiger beachten die gesetzliche Vorschrift, dass Forderungen nur der Schufa gemeldet werden dürfen, wenn sie unbestritten oder gerichtlich tituliert sind. Es besteht auch die Möglichkeit, berechtigte Einträge über mittlerweile beglichene Forderungen vorzeitig löschen zu lassen. Normalerweise werden diese Einträge drei Jahre nach der Meldung des Gläubigers gelöscht, dass die Forderung beglichen wurde. Eine vorzeitige Löschung ist mit Einverständnis des Gläubigers möglich.
Danke für den Tip. Ich kannte nur immer die 18,50 Euro Lösung und hab mir deswegen nie einen geholt. Jetzt werd ich doch gleich mal eine Auskunft beantragen Thx.
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