Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Die Insolvenzordnung ist eine rechtliche Grundlage für die Abwicklung von den unterschiedlichen Insolvenzen. Eine Insolvenz liegt vor bei Zahlungsunfähigkeit, also bei mangelnder Liquidität oder bei Überschuldung. Das sind zwei verschiedene Situationen. Sie führen beide zu dem Ergebnis, dass kein Geld vorhanden ist, um die anstehenden Verbindlichkeiten zu begleichen.
Ursprünglich war die Insolvenzordnung für unternehmerische Insolvenzen vorgesehen; also für die Insolvenzen von Firmen als Kapitalgesellschaften oder als Einzelunternehmen, sowie für die Insolvenzen von Selbständigen. Nachdem in den letzten Jahrzehnten auch mehr und mehr Privatleute zahlungsunfähig wurden und eine Entschuldung aufgrund ihrer Einkommens- sowie Vermögensverhältnisse so gut wie ausgeschlossen war, wurde die Insolvenzordnung um die Privatinsolvenz, offizielle Verbraucherinsolvenz ergänzt. Der Gesetzgeber möchte damit erreichen, dass nach Ablauf einiger Jahre die überschuldeten Bürger komplett entschuldet sind und buchstäblich nochmals neu anfangen können.
Insofern gilt die Insolvenzordnung in der heutigen Fassung für Unternehmen, Selbständige und Privatleute gleichermaßen, jedoch mit eigenen Paragraphen und Einzelbestimmungen. Im gewerblichen Bereich wird von der Regelinsolvenz oder von der Planinsolvenz gesprochen. Privatinsolvenzen sind ausschließlich Verbraucherinsolvenzen, also Insolvenzen der Bürger als Verbraucher.
Bei der Verbraucherinsolvenz soll dem Bürger nichts geschenkt werden. Im Anschluss an ein sehr aufwändiges Verfahren wird vom Insolvenzgericht die Vermögenslosigkeit des Bürgers festgestellt und das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzgerichte sind Abteilungen an ausgewählten Amtsgerichten. Bevor der Antrag auf Verbraucherinsolvenz gestellt werden kann, muss nachweislich dargelegt werden, dass ein so genanntes außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren erfolglos war. Dafür sind Schuldnerberater zuständig. Sie führen für den Schuldner mit all seinen Gläubigern Verhandlungen mit dem Ziel, dass die Schulden teilweise erlassen werden, und dass die verbleibende Schuld in kleinen, für den Schuldner zumutbaren Raten abbezahlt werden kann. Das setzt ein dauerhaft adäquates Einkommen des Schuldners voraus, das oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen sollte. Denn jegliches Einkommen bis zu dieser Freigrenze ist aufgrund der recht geringen Höhe für den Lebensunterhalt vorgesehen.
Wenn das Insolvenzgericht dem Vorschlag des Schuldnerberaters folgt und das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet hat, wird es ähnlich wie die Regelinsolvenz für Firmen und Unternehmen bearbeitet. Für den Verbraucher schließt sich im Normalfall eine mehrjährige Wohlverhaltensperiode an. Sie endet mit der Erteilung der Restschuldbefreiung nach Ablauf einer Frist von sechs Jahren, gerechnet ab Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens. Der Schuldner ist von seinen Schulden befreit, sprich schuldenfrei. Diese Schuldenfreiheit bezieht sich auf diejenigen Verbindlichkeiten, die Gegenstand des Insolvenzverfahrens gewesen sind. Wenn sich zwischenzeitlich, aus welchen Gründen auch immer, neue Schulden ergeben haben, sind sie existent und müssen beglichen werden. Eine zweite Privatinsolvenz ist schon anhand der gesetzlichen Fristen so gut wie ausgeschlossen. In derartigen Fällen wird der Schuldner bei Nichtbegleichen der Schulden zwangsläufig eine oder mehrere Eidesstattliche Erklärungen abgeben müssen.
Die Insolvenzordnung hilft sowohl den Unternehmen als auch den Selbständigen und Bürgern einmalig, ihre finanzielle Schieflage zu beseitigen. Sie soll nicht als ein Geschenk, sondern als eine Chance für eine schuldenfreie Zukunft verstanden und auch so genutzt werden!
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.