Wer nicht in der Lage ist,
aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich
selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe
erhält, hat ein Recht auf persönliche und
wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur
Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.
Verfasst am: 17.02.2012, 13:56 Titel: Mietkautionssparbuch bei Gäubiger
Hallo !
Ich habe vor einigen Jahren bei einem Kreditinstitut ein Mehrzweckdarlehen aufgenommen.
Solange ich Arbeit hatte, war es auch kein Problem, die mtl. Raten zu bezahlen.
Nachdem ich arbeitslos wurde, habe ich diese Ratenzahlung noch eine Zeit lang stemmen können, bis dann aber nichts mehr ging.
Daraufhin erhielt ich dann irgendwann einen Vollstreckungsbescheid und der GV hat mir einige Zeit später die EV abgenommen.
Nun habe ich aber bei diesem Gläubiger noch ein Mietkautionskonto, auf dessen Freigabe ich in den nächsten Wochen warte.
Ich bin vor 10 Monaten umgezogen und musste für die Kaution der neuen Wohnung ein Darlehen bei der Arbeitsagentur aufnehmen , von dem mir seit dem etwas über 36 Euro mtl. vom Regelsatz zur Tilgung abgezogen werden.
Die Auszahlung der alten Kaution war noch nicht "fällig".
Wenn meine ehemalige Vermieterin die Kaution nun freigibt, ist das Geld dann für mich verloren, weil es das KI als Gläubigerin mit Titel gleich einbehält?
Warte und danke schon mal für Eure Antworten !
LG
Andrea
Verfasst am: 26.03.2012, 10:53 Titel: Sieht nicht gut aus,
Am besten du informierst dich nochmal genaustens bzw. suchst dir einen Ansprechpertner. Viele Vereine bieten kostenlose Hilfe an. Schau mal auf eCao nach.
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