Kredit mit bürgschaft

Kredit mit Bürgschaft – Was sollte man über diese spezielle Form des Kredites wissen?

Kredite im Allgemeinen sind heutzutage beliebt wie nie zuvor. Sie erweitern den finanziellen Handlungsspielraum des Kreditnehmers und machen die Anschaffung verschiedener Güter möglich.
Kredite mit Bürgschaft sind in der Regel nicht zweckgebunden. Dies bedeutet, dass sie für Anschaffungen ebenso genutzt werden können wie beispielsweise für den Ausgleich eines Dispositionskredites.

Das A und O für die Vergabe eines Kredites und eine positive Kreditentscheidung ist stets die Bonität des Einzelnen. Diese meint vereinfacht die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers.
Im Allgemeinen unterscheidet man im Bereich des Kreditwesens zwischen einer unzureichenden und einer schlechten Bonität.
Eine unzureichende Bonität liegt beispielsweise im Falle von Arbeitslosigkeit und einer negativen Schufaauskunft des Einzelnen vor.
Eine schlechte Bonität lässt sich hingegen damit begründen, dass der Kreditsuchende zwar eine Arbeitsstelle und damit Gehaltszahlungen nachweisen kann, diese jedoch in Kombination mit der gewünschten Kreditsumme nicht für eine positive Kreditentscheidung ausreichen.

Generell benötigt der Kreditnehmer auch bei einem Kredit mit Bürgschaft eine gewisse Bonität. Der Bürge haftet im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers mit der entsprechenden Restkreditsumme. Dies setzt jedoch voraus, dass der Kreditnehmer zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme über eine grundsätzliche Bonität verfügt hat. Negativmerkmale in der Schufa machen einen Kredit mit Bürgschaft somit in der Regel nichtig.

Abschließendes Fazit

Mit einem Kredit mit Bürgschaft ist die Verwirklichung des Kreditwunsches für den Kreditsuchenden auch mit eingeschränkter Bonität möglich. Wichtig ist hierbei, dass der jeweilige Bürge über eine optimale Bonität verfügt, weil dieser im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers mit der entsprechenden Kreditsumme haftet.

Ein Kredit mit Bürgschaft bietet eine optimale Möglichkeit, den eigenen finanziellen Spielraum zu erweitern für den Fall, dass die eigene Bonität zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme für die entsprechende Kreditsumme nicht ausreichend sein sollte. Eine gewisse grundsätzliche Bonität muss vom Einzelnen jedoch in Form von Sicherheiten oder Gehaltsnachweisen nachgewiesen werden.

*Die Angaben nach § 6a PAngVO finden Sie auf den Produktseitseiten der jeweiligen Banken unter dem Link „Mehr Informationen“.

Vergleichen kann man die Konditionen mehrerer Kreditanbieter unter folgenden Gesichtspunkten:

• Ist der Zinssatz günstig?

• Sind die Raten niedrig?

• Letztlich kommt es auf den effektiven Jahreszins an, in dem alle Kosten auf die Gesamtlaufzeit umgelegt sind. Die Bearbeitungsgebühren sind hier bereits enthalten. Kreditinstitute müssen den effektiven Jahreszins angeben!

• Steht eine seriöse Bank hinter dem Angebot?

Je nach Bedarf kann folgenden Punkten ebenfalls eine große Bedeutung zukommen:

• Wird eine schnelle Auszahlung geleistet?

• Wird auf die so genannte "Schufa-Auskunft" verzichtet?

• Kann ein erster Antrag bequem per Internet-Formular erfolgen?