Girokonto
Giro heißt im Italienischen ’Kreis’. Mit einem Girokonto bei
einer Bank kannst du sozusagen dein Geld “kreisen” lassen. Die
offizielle Definition lautet: Ein Girokonto dient der Abwicklung des
bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Zahlungen werden zu Gunsten oder zu
Lasten deines Girokontos von der Bank gebucht. Überprüfen kannst
du diese Zahlungseingänge und -ausgänge auf deinem Kontoauszug.
Heute ist es selbstverständlich, dass Lohn und Gehalt auf ein
Konto überwiesen werden. Doch auch viele Jugendliche erhalten schon
ihr Taschengeld auf ein Girokonto. Miete, Telefongebühren,
Mitgliedsbeiträge werden per Dauerauftrag
oder Lastschrift - nach Erteilung einer Einzugsermächtigung - vom
Konto abgebucht und Rechnungen durch Überweisungen bezahlt. Die
Aufträge kannst du schriftlich, per Telefon-, Online-Banking oder
an Selbstbedienungs-Terminals ausführen. Als Kontoinhaber kannst
von deinem Konto selbstverständlich auch Geld bar abheben oder auf
dein Konto einzahlen.
Normalerweise muss man für das Girokonto bezahlen. Schülern,
Auszubildenden und Studenten - den Kunden von morgen - bieten fast
alle Kreditinstitute ein kostenloses Girokonto an. Deine Bank führt
dein Konto kostenlos bis du 27 bist, wenn du nachweist, dass du noch
in Ausbildung bist oder studierst.
Mit einem Kontoeröffnungsantrag kannst du bei der Bank deiner
Wahl ein Konto eröffnen. Die Bank erfasst damit die für sie
erforderlichen Daten, um ein Konto für dich führen zu können. Du
musst deinen Personalausweis vorlegen, denn die Bank möchte sich über
die Person und die Anschrift des Kontoinhabers oder der
Kontoinhaberin Gewissheit verschaffen. Außerdem musst du auch
einige vorformulierte Erklärungen ankreuzen, zum Beispiel, dass du
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank gelesen hast.
Weiterhin bittet dich deine Bank sicherlich, die SCHUFA-Klausel
zu unterschreiben. Als Kontoinhaber/in erhältst du eine Kontonummer
und eine Kontokarte, mit der du am Schalter oder am Automaten
Kontoauszüge bekommst und Geld abheben kannst. Für die Nutzung der
Kontokarte am Automaten wird dir außerdem eine Geheimnummer, die so
genannte PIN mitgeteilt. Kontokarte, Kontonummer
und Geheimnummer solltest du getrennt aufbewahren.
Konten für Minderjährige werden nur auf Guthabenbasis geführt.
Das heißt, du kannst nur soviel Geld abheben beziehungsweise überweisen,
wie du auf dem Konto hast. Der Kontoeröffnungsantrag muss von dir
als Kontoinhaber und den Erziehungsberechtigten unterschrieben
werden. Bei einem Guthabenkonto musst du noch keine SCHUFA-Klausel
unterschreiben.
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