Vertrag
Im rechtlichen Sinn spricht man von einem Vertrag, wenn sich zwei
oder mehr Vertragsparteien darüber einig sind, dass zwischen ihnen
bestimmte Rechtsfolgen eintreten, Verpflichtungen entstehen oder
Rechtsänderungen vonstatten gehen sollen. Nach deutschem Recht darf
grundsätzlich jeder Mensch völlig frei entscheiden, ob und mit wem
er einen Vertrag eingehen möchte und zu welchen Bedingungen er dies
tun möchte. Vertragsvereinbarungen solltest du grundsätzlich
schriftlich festhalten. Dennoch ist auch die Einigung im Gespräch,
per Telefon oder E-Mail ein wirksamer Vertrag.
Für einen Vertragsabschluss genügt, dass die Vertrag schließenden
Partner beide geschäftsfähig sind und sich über die wesentlichen
Bestimmungen des Vertrages verständigen. Geschäftsfähigkeit ist
die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben,
zum Beispiel Verträge zu schließen.
Ein Grundsatz des Vertragsrechts lautet “Verträge sind
einzuhalten” und besagt, dass die Vertragsparteien grundsätzlich
an die Verträge gebunden sind, die sie geschlossen haben. Wenn du
einen Kaufvertrag abgeschlossen hast, verhältst du dich nur dann
vertragsgerecht, wenn du den vereinbarten Kaufpreis zum vertraglich
vereinbarten Termin in voller Höhe bezahlst.
Von dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen. Hier einige von
denen, die für dich als Verbraucherin oder Verbraucher wichtig
sind:
- Von einem Fernabsatzvertrag kannst du durch Widerruf oder Rückgabe
innerhalb von grundsätzlich zwei Wochen ab Eingang der Ware
oder Belehrung über dein Widerrufs- und Rückgaberecht zurücktreten.
Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag über die Lieferung von
Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, der
zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Briefe, Kataloge,
Telefonanrufe, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste)
abgeschlossen wird. Käufer und Verkäufer treffen sich also
nicht gleichzeitig an einem Ort, wie das z.B. in einem Geschäft
der Fall ist.
- Von Versicherungsverträgen kannst du innerhalb von zwei
Wochen nach Abschluss durch Widerruf zurücktreten; wenn dir
beim Abschluss einer Versicherung die Versicherungsbedingungen
nicht ausgehändigt worden sind, hast du das Recht zum
Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nachdem du den
Versicherungsscheins samt Bedingungen bekommen hast.
- Auch von Haustürgeschäften kannst du innerhalb von zwei
Wochen durch Widerruf oder Rückgabe zurücktreten.
- Ähnliches gilt für Verbraucherdarlehensverträge,
Teilzahlungsgeschäfte oder Ratenlieferungsverträge.
- Weist ein Produkt oder eine Ware Leistungsstörungen oder Mängel
auf, kannst du vom Vertrag zurücktreten, wenn du dem Verkäufer
zuvor die Möglichkeit gegeben hast, den Mangel zu beheben.
Neu:
Vergleich von Anbietern für Sofortkredite mit Schufa im
Internet - hier klicken -
|