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Vollstreckungsbescheid
Ein Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtlicher Bescheid, der
sowohl eine Forderung “tituliert”, d.h. sichert, als auch
Vollstreckungsmaßnahmen ankündigt (Lohn- und Kontenpfändung sind
möglich und auf Dinge von Wert darf der Gerichtsvollzieher den berüchtigten
Kuckuck kleben. Danach dürfen sie versteigert werden.) Mahn- und
Vollstreckungsbescheide sind Dokumente, die von den meisten Menschen
unterschätzt werden. Der Vollstreckungsbescheid ist nämlich eine
Urkunde, aus der der Gläubiger
30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betreiben kann (also 30 Jahre
das Recht hat, sein Geld einzufordern). Bei einer ungerechtfertigen
Forderung ist der Vollstreckungsbescheid die letzte Möglichkeit,
Einspruch zu erheben. Lässt man die Einspruchsfrist von 2 Wochen
verstreichen, ist die Forderung tituliert und dann grundsätzlich
nicht mehr anfechtbar.
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