Nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes müssen Unternehmen Verbrauchern offen legen, welche Informationen Sie über eine Person gespeichert haben.
Es ist also Ihr gutes Recht zu wissen, was andere über Sie wissen! Die SCHUFA erteilt rund 1 Million Eigenauskünfte im Jahr. Mehr dazu in der Rubrik SCHUFA.