Einen Eintrag in der Schufa löschen lassen – das ist
manchmal der einzige Weg, einen Kredit aufzunehmen. Will man
einen Kredit beantragen, ist die Vorlage einer Schufa
Auskunft zumindest in Deutschland zwingend erforderlich.
Spricht aber ein negativer Eintrag für eine schlechte
Bonität des Kreditnehmers, kann die Aufnahme eines Kredits
schwierig werden. Doch wie lange stehen Daten in der Schufa?
In der Schufa werden unterschiedlichste Daten gespeichert –
die Eröffnung von Girokonten, die Beantragung von
Kreditkarten, aufgenommene Kredite oder Darlehen oder
Leasingverträge. Außerdem finden Anfragen von Versandhäusern
Eingang, bei denen ein Verbraucher Kunde ist. Solche
Anfragen werden in regelmäßigen Abständen zur Überprüfung
der Kunden durchgeführt. Sie werden ein Jahr nach dem
Eingang der Anfrage automatisch gelöscht.
Sind irgendwelche Zahlungsausfälle zu beklagen, die
angemahnt und unbestritten sind, dann können die jeweiligen
Vertragspartner die Schufa von solchen Vorgängen in Kenntnis
setzen – diese Informationen bleiben drei Jahre nach der
Erledigung in der Schufa gespeichert. Kredite oder
Kontoschließungen werden ebenso nach drei Jahren aus der
Schufa gelöscht, wie auch titulierte Forderungen nach ihrer
Rückzahlung. Insolvenzmerkmale bleiben noch drei Jahre nach
der Restschuldbefreiung in der Schufa gespeichert.
In Abhängigkeit von dem zugrunde liegenden Tatbestand kann
man Daten auch früher aus der Schufa löschen lassen. In
diesem Fall spricht man von vorzeitiger Löschung. Die
vorzeitige Löschung setzt voraus, dass die Forderung nach
dem 01. Januar 2007 der Schufa mitgeteilt wurde, dass der
Betrag maximal 1.000 Euro beträgt und innerhalb eines Monats
beglichen wurde und vom Gläubiger der Schufa auch als
beglichen mitgeteilt wird. Außerdem darf die Forderung nicht
tituliert sein, es darf also kein Vollstreckungsbescheid
vorliegen.
Selbst eine Eidesstattliche Versicherung oder einen
Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung kann
man vor dem Ablauf der dreijährigen Frist löschen lassen.
Dazu ist der offene Betrag an den Gläubiger zu zahlen, und
der Zahlungseingang muss von ihm bestätigt werden. Mit
dieser Bestätigung kann beim zuständigen Amtsgericht die
Eintragung im Schuldnerverzeichnis gelöscht werden. Nach
rund vier Wochen erhält die Schufa automatisch eine
Mitteilung des Amtsgerichts und löscht die entsprechenden
Informationen.
So unangenehm negative Einträge in der Schufa also sind, so
sehr gibt es trotzdem Wege, die Schufa löschen zu lassen.
Tipp:
Schufa Eintrag löschen
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