SCHUFA Holding AG
Die SCHUFA Holding AG (früher
SCHUFA e. V. - Schutzorganisation für allgemeine Kreditsicherung)
ist eine privatwirtschaftlich organisierte Auskunftei, die von
der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird. Sitz der SCHUFA
Holding AG ist Wiesbaden. Es gibt acht regionale SCHUFA-Gesellschaften.
Geschäftzweck der SCHUFA ist es, ihre Vertragspartner vor
Kreditausfällen zu schützen; nach Meinung der SCHUFA trägt sie
zudem zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung bei. Die
SCHUFA
ist im Besitz von 317 Millionen Einzeldaten von 59 Millionen
natürlichen Personen. Es sind 621 Mitarbeiter bei der SCHUFA
beschäftigt (Stand: Ende 2002).
Anteilseigner an der SCHUFA Holding AG
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33,7 % Spezialkreditinstitute
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25,1 % Sparkassen
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20,0 % Privatbanken
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6,5 % Genossenschaftsbanken
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14,7 % Handel und Andere
Beteiligungen der SCHUFA Holding AG
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Insiders GmbH (Softwarehaus in Mainz) 51,1 %
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Bad Homburger Inkasso GmbH 25,1 %
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Invests Solutions GmbH 24,8 %
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SCHUFA EXEC GmbH 50 %
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KSV Kreditschutz-Vereinigung (operatives Geschäft zum 31.
Dezember 2002 eingestellt) 90 %
Entwicklung der SCHUFA
Dr. Walter Meyer, Prokurist
beim Stromanbieter BEWAG in Berlin, sein Bruder, der
Rechtsanwalt Dr. Kurt Meyer und Dr. Robert Kauffmann gründen
1927 die Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung und
Kreditsicherung in Berlin. In der Folge entstehen 13 weitere
regionale SCHUFA-Gesellschaften in ganz Deutschland. 1952 wird
die BUNDES-SCHUFA e.V. von den 13 nach dem Zweiten Weltkrieg in
Westdeutschland wiedererstandenen Regionalgesellschaften
gegründet.
In den 1970ern wird die Schufa-Kartei auf EDV umgestellt und
fällt unter das 1977 beschlossene Bundesdatenschutzgesetz. Auf
Initiative des Berliner Verbraucherschutzvereins erlässt der
Bundesgerichtshof 1985 das "SCHUFA-Urteil", wonach sich die
Kunden mit der Übermittlung ihrer Daten an die SCHUFA
einverstanden erklären müssen (SCHUFA-Klausel).
Im Jahr 2000 wird die Bundes-Schufa e.V. umgewandelt in die
SCHUFA-HOLDING AG, und 2002 werden die Anteile der acht
Regionalgesellschaften auf die SCHUFA HOLDING AG übertragen.
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Gespeicherte Daten
Die SCHUFA ermittelt nicht selbst Daten. Vertragspartner der
SCHUFA müssen Daten über ihre Kunden an die Schufa liefern.
Teilweise stammen die Daten auch aus öffentlichen Quellen (Schuldnerverzeichnisse
der Amtsgerichte).
Neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren
Anschriften speichert die SCHUFA Positivmerkmale (Daten über
Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen)
und Negativmerkmale (Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten
und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen). Positivmerkmale
dürfen der Schufa nur mit Zustimmung des Kunden übermittelt
werden (SCHUFA-Klausel). Negativmerkmale dürfen auch ohne
Einwilligung des Verbrauchers übermittelt werden.
Positivmerkmale:
Negativmerkmale:
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Gemahnte, aber unbezahlte und nicht bestrittene
Forderungen
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Mahnbescheide
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Vollstreckungsmaßnahmen
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Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus
Schuldnerverzeichnis)
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Beantragung/Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
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Scheckkartenmissbrauch
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Scheckrückgabe mangels Deckung
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Kündigung des Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung
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Kündigung von Konsumentenkrediten wegen Zahlungsverzugs
mit mindesten zwei Raten
Die Höhe des Einkommens wird zwar nicht direkt gespeichert,
jedoch wird mit den Kontodaten auch die Höhe des
Überziehungskredits gespeichert, welche in der Regel dem
dreifachen des monatlichen Nettoeinkommens entspricht.
Geschäftspartner der SCHUFA, Datenweitergabe, Eigenauskunft
und Scoring
Die Geschäftspartner der Schufa werden in drei Kategorien
unterteilt:
-
A-Vertragspartner (Kreditkartenunternehmen,
Kreditinstitute und Leasinggesellschaften), erhalten Positiv-
und Negativmerkmale.
-
B-Vertragspartner (Nicht-Banken: Handel, Versandhandel,
E-Commerce, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen,
die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren)
erhalten Negativmerkmale. Die SCHUFA erbringt darüber hinaus
für andere Unternehmen, insbesondere Versicherungen, die ein
berechtigtes Interesse nachweisen können, Dienstleistungen
zur Risikosteuerung und Kundenbetreuung.
-
C-Vertragspartner (Inkassounternehmen) erhalten
Adressdaten (auch von Verbrauchern, die keine SCHUFA-Klausel
unterschrieben haben und von denen keine Negativmerkmale
gespeichert sind, kann die SCHUFA oft die Adresse ermitteln,
z.B. wenn ein Verbraucher bei einer Bank ein Sparbuch oder
ein Depot besitzt).
Das Internet-Auktionshaus eBay nutzt die Schufa-Auskunft seit
März 2003 beispielsweise zur Identitätsfeststellung bei der
Neueröffnung von Ebay-Accounts.
Laut Geschäftsbericht (2002) erhalten ca. 2000
Vertragspartner aus dem Bereich Banken A-Daten (Positiv- und
Negativmerkmale). Marktabdeckung ist hier nahe 100 % bei
Privatbanken und zwischen 85 und 90 % bei Sparkassen und
Genossenschaftsbanken. Ca. 2500 Vertragspartner aus dem Bereich
Nicht-Banken erhalten B-Daten (Negativmerkmale). Empfänger sind
auch externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG sowie externe
und interne SCHUFA-Stellen.
Laut Bundesdatenschutzgesetz hat jede Person das Recht auf
eine Auskunft über die bei der SCHUFA über sie gespeicherten
Daten und darauf, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen.
Kostenlos erteilen die SCHUFA-Geschäftstellen Auskunft,
allerdings nur mündlich. Die Eigenauskunft kostet gegenwärtig
7,60 Euro.
Sollten der beantragenden Person unrichtige Daten auffallen,
so kann sie sich an das Verbraucherservicezentrum in Hannover
wenden.
Die Schufa bietet ihren Vertragspartnern auch einen
Score-Wert an. Das ist ein Wert von 1 bis 1000, der dem
jeweiligen Verbraucher zugeordnet wird und die
Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles angibt. Je niedriger
der Wert, desto größer die Ausfallwahrscheinlichkeit. In den
Score-Wert gehen unter anderem die Anzahl der Wohnungswechsel
und die Anzahl der Bankkonten ein. Da der Score-Wert sich
relativ häufig ändert und nicht gespeichert wird, ist er nicht
in der regulären Eigenauskunft erhalten. Die Ermittlung eines
aktuellen Scores kann aber mit der Eigenauskunft beantragt
werden.
Kritik an der SCHUFA
Die SCHUFA nimmt unter den Auskunfteien durch ihre Beziehung
zu den Banken und zur sonstigen kreditgebenden Wirtschaft und
durch den Umfang ihrer Daten - der daher rührt, dass es in
Deutschland nur schwer möglich ist ein Bankkonto ohne
Unterzeichnung der SCHUFA-Klausel zu erhalten - eine
herausgehobene Stellung ein. Zwar gibt es bei Guthabenkonten
keine Verpflichtung, die SCHUFA-Klausel zu unterschreiben,
solche Guthabenkonten werden von den Kreditinstituten für
Erwachsene aber meist nicht angeboten. Begründet wird das
"SCHUFA-System" mit dem Hinweis, dass es nicht nur der
kreditgebenden Wirtschaft nützt, sondern auch den Verbraucher
vor Überschuldung schützt, was allerdings als Entmündigung des
Verbrauchers kritisiert wird.
Kritik an der SCHUFA kommt vor allem von
Verbraucherschutzverbänden und Datenschützern.
Kritisiert wird:
-
Unzulässige
Gefälligkeitsabfragen von SCHUFA-Daten z. B. durch einen bei
einem SCHUFA-Vertragspartner beschäftigten Bekannten sind
nicht zuverlässig zu verhindern. So berichtet das
Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
in seinem 24. Tätigkeitsbericht über einen Fall, bei dem ein
Geschäftmann letztendlich über eine
Wohnungsverwaltungsgesellschaft, welche Vertragpartner der
SCHUFA ist, unberechtigterweise SCHUFA-Daten erhielt.
-
Die Berechnung des Scoring-Wertes
ist undurchsichtig und wird von der SCHUFA nicht offengelegt,
und der Score-Wert ist in der Eigenauskunft nicht enthalten;
bis vor Kurzem ist bereits das alleinige Einholen einer
Eigenauskunft als negatives Merkmal in das Scoring
eingeflossen; nach massiven Protesten stellte die SCHUFA
diese Praxis mittlerweile ein. Jeder Verbraucher kann bei
der SCHUFA die Scoreübermittlung zu seiner Person untersagen.
Wahrscheinlich wird dieser Antrag von den Vertragspartnern
der SCHUFA dann jedoch negativ gewertet.
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Die Rechtmäßigkeit des
Entgelts der schriftlichen Eigenauskunft in Höhe von 7,60 €
wird von manchen Verbraucherschützern angezweifelt.
Tatsächlich verurteilte das Landgericht Berlin die SCHUFA
(Az.: 14 O 417/97; Urteil v. 14. Januar 1999), an einen
Kläger 6 € zurückzuzahlen, da das Entgelt für die
Eigenauskunft laut § 34 Abs. 5 BDSG nur die tatsächlich
anfallenden Kosten abdecken darf. Die mündliche
Eigenauskunft ist zwar kostenlos, aber nur an den in wenigen
größeren Städten vorhandenen SCHUFA-Geschäftsstellen
erhältlich.
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Angesichts der Bestrebungen
der SCHUFA, sich neue Geschäftsfelder im Bereich
Wohnungswirtschaft, Versicherungswirtschaft und
Inkassounternehmen zu erschließen, warnten der
Bundesdatenschutzbeauftragte und einige
Landesdatenschutzbeauftragte in einer gemeinsamen
Presseerklärung (15. Mai 2003) vor einer Entwicklung der
SCHUFA zu einer privatwirtschaftlich organisierten
Zentraldatei. Laut Presseerklärung führt jede weitere
Datenquelle "zu einem detaillierteren Persönlichkeitsprofil
des betroffenen Menschen." Die gläserne Bürgerin und der
gläserne Bürger würden damit Realität.
Literatur
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G. Michael Beckhusen:
Der Datenumgang innerhalb des Kreditinformationssystems
SCHUFA. Unter besonderer Berücksichtigung des Scoring-Verfahrens
ASS und der Betroffenenrechte. 1. Auflage. Nomos Verlag,
Baden-Baden 2004, ISBN 3-8329-0994-X
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