Jetzt berechnen..
Berechnen Sie mit unserem Kreditrechner jetzt Ihre gewünschte Finanzierung ohne Schufa und
fordern Sie ein unverbindliches kreditngebot an !
Spezial-Kredite für Selbständige
Nutzen Sie unseren spezieller Service für Kreditanfragen Selbständiger!
Zum Kreditantrag für Selbständige

Immobilienkredit
Egal ob Neubau, Kauf oder Modernisierung: Wir haben die passende Finanzierung!
Kreditantrag Immobilienkredit...
 

Alles was Sie tun müssen um ein Darlehen zu erhalten ist den Online Kreditantrag ohne SCHUFA ausfüllen und absenden. Sie erhalten danach eine E-Mail mit Ihrem bereist fertig ausgefüllten Kreditantrag. Drucken Sie diesen bitte aus und senden uns diesen unterschrieben per Post oder Telefax zurück. Der Auszahlung Ihres Darlehens steht dann nichts mehr im Wege, denn die Bearbeitung Ihres schriftlichen Kreditantrags erfolgt innerhalb von 24 Stunden.

Bei uns erhalten Sie Online-Kredit ohne Schufa ab 4,9% eff. Jahreszins mit Sofort-Entscheidung.
Innerhalb von 24 Stunden!

 

SCHUFA – Informationen rund um Ihre Eigenauskunft


Haben Sie schon mal Waren bestellt, erhalten und dann
erst gezahlt? Kaufen Sie auch manchmal bequem ohne
Bargeld mit Ihrer Kreditkarte ein? Haben Sie schon mal für
eine größere Anschaffung einen Kredit aufgenommen?
Wir kaufen, was wir brauchen und leisten uns Dinge, die
das Leben ein bisschen schöner machen. Wir verreisen mit unserer Kreditkarte, finanzieren unser Auto, bestellen im Internet und zahlen auf Rechnung. Einfach, schnell und unkompliziert. Dank der SCHUFA.
Die SCHUFA macht schnelle und unkomplizierte
Vertragsabschlüsse möglich, indem sie ihren Vertragspartnern die dafür relevanten Informationen bereitstellt.

SCHUFA erbringt zudem für andere Unternehmen, die ein
berechtigtes Interesse nachweisen können (wie z. B. Versicherungen), Dienstleistungen zur Risikosteuerung und Kundenbetreuung.Das SCHUFA-System basiert auf Gegenseitigkeit: Unsere
Partner geben Informationen an uns weiter und fragen
Informationen oder auch Einschätzungen zum wirtschaftlichen
Risiko eines Geschäfts bei uns an. Wir schaffen somit
das notwendige Vertrauen zwischen Geschäftspartnern,
vereinfachen und beschleunigen unternehmerische
Entscheidungen.Auf diese Weise unterstützen wir den Absatz von
Produkten und Dienstleistungen an Verbraucher, Einzelkaufleute,
Ausübende freier Berufe, Selbstständige und
Kleingewerbetreibende.
Wir leisten aber auch einen Beitrag dazu, Darlehen mit
Augenmaß aufzunehmen und bieten einen Schutz davor,
dass Finanzen außer Kontrolle geraten.

Informationen, die das
Wirtschaftsleben leichter machen.


Ein verbreitetes Missverständnis
Viele Menschen nehmen an, dass die SCHUFA nur Daten
zu Personen speichert, die Kredite platzen ließen. Genau
das Gegenteil trifft zu: Zu rund 93 Prozent der Personen
speichern wir ausschließlich positive Informationen – also
Informationen, die zeigen, dass jemand wirtschaftlich aktiv
ist und dabei zuverlässig und umsichtig handelt.
Ferner haben wir – entgegen verbreiteter Annahmen –
keine Informationen zu Beruf, Vermögen, Einkommen,
Nationalität oder Familienstand.
Was positiv und manchmal
negativ auffällt
Als Positiv-Informationen gelten zum Beispiel: Girokonten
mit Dispokredit, Kreditkarten, Mobilfunkverträge mit
Laufzeit, Leasingverträge, Kredite oder Versandhandelskonten,
bei denen auf Rechnung bestellt werden darf. Dies
alles sind grundsätzlich Hinweise darauf, dass Unternehmen
einer Person Vertrauen schenken. Ein durch die Bank gekündigter
Kredit hingegen ist ein Indiz für ein nicht vertragsgemäßes
Verhalten. Die überwiegende Mehrzahl aller Kreditgeschäfte
kommt aber dank positiver Informationen schnell
und reibungslos zu Stande.

Wer darf Informationen anfragen
und weitergeben?

Informationen über Personen dürfen zwischen den
Vertragspartnern und der SCHUFA nur weitergegeben
werden, falls ein „berechtigtes Interesse“ im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes vorliegt:
• Unter anderem muss es sich um Geschäfte von
nennenswertem Umfang handeln, an die ein wirtschaftliches
Risiko geknüpft ist.
• Informationen dürfen nur dann angefragt oder
weitergegeben werden, wenn eine Person mit
einem Unternehmen einen Vertrag abschließen
möchte oder bereits ein Vertragsverhältnis besteht.
• Im Kreditbereich muss zudem die Genehmigung
zur Weitergabe vorliegen – die von Ihnen akzeptierte
SCHUFA-Klausel.
Für Anfragen ausländischer Unternehmen innerhalb der
EU arbeitet die SCHUFA mit ausländischen Partnergesellschaften
zusammen.
In Stichproben prüfen wir kontinuierlich, ob sich unsere
Partner an unsere vertraglichen Bestimmungen halten.

Wir haben keine Geheimnisse

Der Datenbestand der SCHUFA umfasst 384 Millionen
Informationen zu 63 Millionen Personen. Die Eigenauskunft
gibt Ihnen die Möglichkeit zu wissen, was wir
wissen. Jederzeit und vollständig.
Neu – die SCHUFA-Auskunft online!
Maximale Transparenz und Einsicht in Ihre Daten, wann
und von wo aus Sie wollen! Nach Ihrer Registrierung
erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten und können
sich einloggen. Dabei legen wir großen Wert auf die
Sicherheit Ihrer Daten im Internet und setzen daher
modernste Authentifizierungs-Verfahren ein.
Umfassende Erläuterungen zu Ihren Daten, die
Möglichkeit der direkten Rückfrage auf Knopfdruck und
zahlreiche zusätzliche Funktionen – das ist die Online-
Auskunft der SCHUFA. 

Schuldnerberatung Forum

Im Internet bestellen – per Post erhalten
Sie können Ihre Eigenauskunft auch einfach und bequem
im Internet anfordern. Innerhalb von nur wenigen
Tagen erhalten Sie die Eigenauskunft schriftlich zugesendet. Wie das funktioniert? Das erfahren Sie auf
unserem Verbraucherportal: www.meineSCHUFA.de
unter dem Menüpunkt „SCHUFA-Auskunft“.
Schriftlich bestellen – per Post erhalten
Sie haben keinen Internet-Zugang? Ihre Eigenauskunft können Sie auch ganz unkompliziert per Post anfordern. Ohne große Worte geht das am besten mit dem in dieser
Broschüre beiliegenden Vordruck. Die Eigenauskunft erhalten Sie dann schriftlich von uns zugesendet.
Schön, Sie zu sehen – in der Verbraucherservicestelle
Oder Sie kommen in eine unserer 14 SCHUFA-Verbraucherservicestellen.
Welche in Ihrer Nähe ist, sehen Sie weiter
hinten in dieser Informationsbroschüre. Bitte vergessen
Sie nicht, bei einem Besuch bei uns einen gültigen
Personalausweis oder einen Pass mit einer Meldebestätigung
mitzubringen. Damit wir auch sicher sind, dass die
richtigen Informationen ausschließlich in die richtigen
Hände geraten!
Einen schriftlichen Ausdruck per Post oder in einer
Verbraucherservicestelle erhalten Sie für eine Kostenerstattung
von 7,80 Euro. Einen Online-Zugang erhalten
Sie ebenfalls ab 7,80 Euro. Kostenfrei können Sie in unseren
Verbraucherservicestellen die zu Ihrer Person gespeicherten
Daten einsehen (ohne persönlichen Ausdruck).

In der Eigenauskunft ist zusammengestellt, welche
Informationen über Sie bei der SCHUFA vorliegen. Neben
Worüber die Eigenauskunft
Auskunft gibt

Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, aktuellen und früheren
Anschriften finden sich in der Regel Informationen,
die von Vertragspartnern gemeldet wurden, so z. B.:
• Kredit- oder Leasingvertrag mit Betrag und
Laufzeit sowie eventueller vorzeitiger Erledigung
• Eröffnung eines Girokontos, Ausgabe einer
Kreditkarte
• Einrichtung eines Telekommunikationskontos
• Kundenkonten beim Handel.
Ein Hinweis auf einen Identitätscheck zeigt, dass ein
eCommerce-Unternehmen oder ein Online-Auktionshaus
Ihre persönlichen Daten wie Name und Anschrift
geprüft hat, um die Sicherheit im elektronischen
Datenverkehr zu verbessern.
Eventuell sind auch von Verträgen abweichende Verhalten
aufgeführt, wie beispielsweise:

• Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht
bestritten sind sowie ggf. deren Erledigung
• Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung
sowie ggf. deren Erledigung
• Missbrauch eines Giro- oder Kreditkartenkontos
nach Nutzungsverbot.

Wer bekommt welche Daten zu sehen?
Alle Informationen über Sie sehen auch nur Sie. Berechtigte
Unternehmen erhalten die Informationen, die für eine
Vertragsentscheidung relevant sind. Banken und Sparkassen
sehen beispielsweise, ob Sie bereits ein Girokonto
haben, Inhaber einer Kreditkarte sind oder einen Hypothekenkredit
aufgenommen haben. Diese Unternehmen sehen
auch positive Informationen aus anderen Branchen,
Informationen zu nicht vertragsgemäßem Verhalten – und, ob
es in den letzten zehn Tagen Anfragen zu Ihrer Person gab.
Handel und Versandhandel erfahren weniger: Sie werden
nur über Zahlungsausfälle informiert. Telekommunikationsunternehmen
wiederum erhalten alle Informationen
zu nicht vertragsgerechtem Verhalten und Informationen
darüber, ob bereits ein Telekommunikationskonto bei
einem anderen Anbieter besteht. Namen von Unternehmen
werden in keinem Fall an SCHUFA-Vertragspartner
weitergegeben. Diese Angaben sehen ausschließlich Sie!

Erste Antworten auf Ihre Fragen

Wir sind gerne für Sie da und beantworten Ihnen Ihre
Fragen. Erste Antworten finden Sie hier. Weitere Fragen
haben wir im Internet unter www.meineSCHUFA.de unter
dem Menüpunkt „Service“ für Sie beantwortet. Wir sind
aber auch persönlich für Sie da. Wie Sie uns erreichen können,
erfahren Sie weiter hinten in dieser Broschüre.
Was wird wann gelöscht? – Speicherfristen
Es gibt unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und
Fristen für die Aufbewahrung Personen bezogener Daten.
Die Fristen sollen zum einen die Interessen der Vertragspartner
wahren: Unternehmen müssen Geschäftsrisiken
kalkulieren können. Zum anderen sind auch die Belange
von Verbrauchern berücksichtigt: Informationen werden
nach Ablauf einer spezifischen Speicherfrist gelöscht.
Entfernt werden z. B. Angaben
• zu Giro- und Kreditkartenkonten nach Kontoauflösung
• über Versandhandelskonten drei Jahre nach
Eingang bzw. ab Mitteilung über Auflösung des
Kontos
• über Kredite nach drei Jahren nach dem Jahr der
Rückzahlung
• zu nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften,
auch nach deren Erledigung, zum Ende des dritten
Jahres ab Aufzeichnung
• aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte
nach drei Jahren; auch früher, falls die Löschung
beim Amtsgericht der SCHUFA angezeigt wird
• Titulierte Forderungen bleiben nach Erledigung
noch drei Jahre

Warum ist mein erledigter Kredit noch nicht gelöscht – und ohne „erledigt” Vermerk?
SCHUFA-Vertragspartner sind geschult, unsere Kreditinformationen
zu lesen und erkennen daher, dass ein Kredit
vertragsgemäß zurückgezahlt wurde. Ein Vermerk erübrigt
sich daher. Sollten Sie wieder mal einen Kredit beantragen,
so ist die Information über einen früheren erledigten Kredit
übrigens eine hilfreiche Information für ein Kredit gebendes
Unternehmen, denn Sie haben gezeigt, dass Sie
Verträge einhalten!
Warum werden auch Voranschriften erfasst?
Nicht selten kommt es vor, dass zwei Personen mit dem
gleichen (häufigen) Namen auch in einer Straße und sogar
im gleichen Haus wohnen. Die Voranschrift dient dann als
weiteres Unterscheidungsmerkmal.
Warum fehlen Informationen in meiner
Eigenauskunft?
Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Es kann sich
um eine Information handeln, die Vertragspartner uns weiter
geben dürfen, aber nicht müssen. Es ist auch möglich,
dass Sie einen Vertrag mit einem Unternehmen geschlossen
haben, das nicht Vertragspartner der SCHUFA ist.

Was bedeuten „Anfragen“ in meiner
Eigenauskunft?

Möchten Sie mit einem Unternehmen ein Geschäft auf
Kreditbasis abschließen, dann fragt ein SCHUFA-Vertragspartner
in der Regel Informationen zu Ihrer Person an.
Diese Anfrage speichern wir ein Jahr. Sie können sehen,
wer wann aus welchem Grund Informationen zu Ihrer
Person eingeholt hat. In Auskünften an Vertragspartner
geben wir Informationen zu Anfragen lediglich zehn Tage
weiter.
Meine Bank gibt mir keinen Kredit. Hat das was mit
der SCHUFA zu tun?
Die SCHUFA liefert Informationen zu Personen – teilweise
in Verbindung mit Einschätzungen zu einem geschäftlichen
Risiko. Darüber hinaus fließen in eine Kreditentscheidung
in der Regel noch zahlreiche andere Informationen
ein (so zum Beispiel zu Ihrem Einkommen), die
der SCHUFA nicht bekannt sind. Ein Kredit gebendes
Unternehmen ist dazu verpflichtet, jede Anfrage sorgfältig
zu prüfen. Manche Unternehmen verhalten sich dabei vorsichtiger
als andere. Wir unterstützen Entscheidungen
durch Informationen – wir treffen sie aber nicht.
Warum soll ich noch eine Kopie eines Ausweispapiers
nachreichen?
In wenigen Fällen kommt es vor, dass wir nach der
Bestellung einer Eigenauskunft noch eine Kopie eines amtlichen
Ausweisdokumentes anfragen. Das ist dann der Fall,
wenn eine Bestelladresse von der bei uns gespeicherten
Adresse abweicht. Wir können nicht wissen, ob eine andere
Person Ihre Daten angefragt hat. Damit Ihre Daten nicht in
falsche Hände geraten, bitten wir Sie daher um ein amtliches
Dokument, aus dem Ihre aktuelle Adresse hervorgeht.

Was kann ich tun, wenn Angaben in meiner Auskunft
unvollständig, nicht aktuell oder unzutreffend sind?

Fehler in Ihrer Auskunft werden selbstverständlich
schnellstmöglich und kostenlos korrigiert!
• Wenn Sie sich unter www.meineSCHUFA.de für die
SCHUFA-Auskunft online registriert haben, dann
können Sie uns Ihren Hinweis ganz bequem online
mitteilen! Einfach den Rückfragebutton anwählen.
Haben Sie keinen persönlichen Zugang, dann bitten wir
Sie, uns Ihr Anliegen mit Begründung kurz schriftlich darzustellen.
• Schreiben können Sie an: SCHUFA Holding AG,
Verbraucherservicezentrum Hannover, Postfach 56 40,
30056 Hannover
• Soll es ganz schnell gehen? Wir sind per Fax für Sie
erreichbar: Fax-Nr. 0511 - 1239770
• Oder kommen Sie einfach in einer unserer Verbraucherservicestellen
vorbei. Unsere Adressen
und Öffnungszeiten finden Sie auf Seite 15.
Haben Sie Dokumente, die den Sachverhalt darlegen
(Quittungen, Löschungsbescheid oder Ähnliches)? Eine
Kopie hiervon hilft uns bei der schnellen Bearbeitung weiter!
Häufig müssen wir zur Klärung eine Rückfrage bei unserem
Vertragspartner halten. In der Regel tun wir das noch
am gleichen Tag, um schnellstmöglich eine Rückmeldung
zu erhalten. Sollte es wider Erwarten etwas länger dauern,
werden Ihre Daten in dieser Zeit nicht an SCHUFAVertragspartner
weiter gegeben.

 

 

 

 

COPYRIGHT (C) 2005, Kreditinform.de