 |
Schuldenlexikon
Alles, was mit Schulden zu tun hat, wird hier kurz
erklärt.
Tipp: Zu einer
erfolgreichen Schuldenbekämpfung gehört auch die
Auseinandersetzung mit den Ursachen und Folgen der Überschuldung,
mit Lebensumständen, mit der eigenen Budgetplanung, dem Umgang mit
Geld und und und. Das ist auch einer der Gründe, sich in einer
solchen Situation unbedingt an eine Schuldnerberatungsstelle zu
wenden. Eine seriöse Schuldnerberatung beinhaltet eine
ganzheitliche Beratung, die sich nicht nur um die reinen
Schuldenprobleme, sondern die auch die Haushalts-Schulden und
persönliche und soziale Situation umfasst. Beschlagnahme
Zwangsmittel im Strafverfahren. Durch die Beschlagnahme wird eine
sichergestellte Sache in amtliches Gewahrsam genommen.
In der Regel Gegenstände, die als Beweismittel für die
Untersuchung von Bedeutung sein können. Sie dürfen zunächst
sichergestellt und dann beschlagnahmt werden, wenn sie nicht
freiwillig herausgegeben werden.
Bestimmte Gegenstände können nicht ohne weiteres beschlagnahmt
werden, für sie bestehen sog. Beschlagnahmeverbote (u.a. für
vertrauliche schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten
und Angehörigen, Geistlichen, Ärzten, Rechtsanwälten).
Die Beschlagnahme wird normalerweise durch einen Richter angeordnet.
Bei Gefahr im Verzug jedoch durch die Staatsanwaltschaft.
Voraussetzung ist dann das Vorliegen eines Anfangsverdachts, d.h.
also hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, bloße Vermutungen
genügen nicht.
|
 |