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Schuldenlexikon

Alles, was mit Schulden zu tun hat, wird hier kurz erklärt.

Tipp: Zu einer erfolgreichen Schuldenbekämpfung gehört auch die Auseinandersetzung mit den Ursachen und Folgen der Überschuldung, mit Lebensumständen, mit der eigenen Budgetplanung, dem Umgang mit Geld und und und. Das ist auch einer der Gründe, sich in einer solchen Situation unbedingt an eine Schuldnerberatungsstelle zu wenden. Eine seriöse Schuldnerberatung beinhaltet eine ganzheitliche Beratung, die sich nicht nur um die reinen Schuldenprobleme, sondern die auch die Haushalts-Schulden  und persönliche und soziale Situation umfasst.

Beschlagnahme
Zwangsmittel im Strafverfahren. Durch die Beschlagnahme wird eine sichergestellte Sache in amtliches Gewahrsam genommen.

In der Regel Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können. Sie dürfen zunächst sichergestellt und dann beschlagnahmt werden, wenn sie nicht freiwillig herausgegeben werden.

Bestimmte Gegenstände können nicht ohne weiteres beschlagnahmt werden, für sie bestehen sog. Beschlagnahmeverbote (u.a. für vertrauliche schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und Angehörigen, Geistlichen, Ärzten, Rechtsanwälten).

Die Beschlagnahme wird normalerweise durch einen Richter angeordnet. Bei Gefahr im Verzug jedoch durch die Staatsanwaltschaft. Voraussetzung ist dann das Vorliegen eines Anfangsverdachts, d.h. also hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, bloße Vermutungen genügen nicht.


 

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